21-3094.01

Antwort auf Kleine Anfrage CDU betr. Erkenntnisse bei Überprüfungen von sogenannten "Kulturvereinen"

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

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12.09.2023
Sachverhalt

 

Nachdem die Bezirksversammlung mit den Stimmen der Koalition es abgelehnt hat, einen Antrag anzunehmen mit der Zielrichtung der Berichterstattung von Polizei und Bezirksdienststellen über die Überprüfung von sog. Kulturvereinen kann das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und der Bezirksabgeordneten nur durch eine Anfrage befriedigt werden. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung: 

 

1. In welchem Umfang sind jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 sog. Kulturvereine durch Vertreter des Bezirksamtes überprüft worden?

 

2. In welchem Umfang waren jeweils Mitarbeiter des Bezirksamtes an den sog. Verbundeinsätzen mit der Polizei beteiligt?

 

3. Welche weiteren Dienststellen sind ggf. zur Überwachung hinzugezogen worden:

 

4. Welche Ergebnisse hatten die jeweiligen Überprüfungen im Einzelnen?

 

5. Welche Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten sind jeweils festgestellt worden?

 

6. In welchem Umfang wurde im Einzelnen der nicht zulässige Konsum alkoholischer Getränke festgestellt?

 

7. In welchem Umfang waren im Einzelnen illegale Geldspielautomaten aufgestellt?

 

8. Welche konkreten Maßnahmen haben die Durchsuchungsteams an Ort und Stelle getroffen?

 

9. In welchem Umfang sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Einzelnen eingeleitet worden. 

 

10. Welches Ergebnis hatten die jeweiligen Verfahren nach Kenntnis der Bezirksverwaltung?

 

11. Ist es bei sog. Kulturvereinen zu Schließungen, ggf. in welchem Umfang, gekommen?

 

12. In welchem Umfang sind unzulässige Gegenstände, Alkoholika und Geldmittel festgestellt und ggf. beschlagnahmt worden?

 

13. Wird das Bezirksamt zusammen mit den sonstigen beteiligten Dienststellen auch zukünftig weiterhin regelmäßige Überprüfung von sog. Kulturvereinen vornehmen?

 

14. Ist das Bezirksamt bereit, über die Ergebnisse dieser Tätigkeit im Einzelnen die Bezirksversammlung im Ausschuss für Inneres zu informieren?


Hamburg, am 08.06.2023

 




FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                                             26. Juni 2023

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3094 wie folgt Stellung:

 

  1. In welchem Umfang sind jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 sog. Kulturvereine durch Vertreter des Bezirksamtes überprüft worden?

 

Der Begriff "Kulturverein" ist gesetzlich nicht definiert. Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage werden unter "Kulturvereinen" Räumlichkeiten von Vereinen verstanden, die gemäß Satzung als Vereinszweck (auch) kulturellen Austausch angegeben haben und ein Vereinslokal betreiben. Diese Vereine verfügen zum Teil über eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gast-stättengesetz und treten vereinzelt auch als Vermieter von Wohnraum auf.

Mitarbeitende des Bezirksamtes haben im abgefragten Zeitraum die in der folgenden Tabelle angegebene Anzahl derartiger Einrichtungen kontrolliert. Je nach Art der getroffenen Feststellungen und angeordneten Maßnahmen wurden Einrichtungen teilweise auch mehrfach in einem Jahr kontrolliert.

 

Jahr

Anzahl der kontrollierten Einrichtungen*

2021

17

2022

25

2023 (bis 31.5.)

12


Teilweise wurden Einrichtungen in einem Jahr mehrfach kontrolliert, werden hier aber nur einmal gezählt

 

 

  1. n welchem Umfang waren jeweils Mitarbeiter des Bezirksamtes an den sog. Verbundeinsätzen mit der Polizei beteiligt?

 

Der Umfang der eingesetzten Mitarbeiterkapazität für die mit anderen Dienststellen im Verbund durchgeführten Kontrollen von durch sog. Kulturvereine betriebenen Räumlichkeiten ist variabel und unter anderem abhängig von Art, Größe, ggf. bestehenden Erkenntnissen (Aktenlage) und Zeitpunkt der Überprüfung. Feste Angaben zum Umfang können daher nicht gemacht werden. Die Anzahl der bei den Kontrollen vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden reicht je nach Kontrolle von einem bis zu fünf Mitarbeitenden des Bezirksamtes. Je nach Kontrolle kommen hierbei Mitarbeitende der Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS); Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) und Management des öffentlichen Raums (MR) zum Einsatz.

 

 

  1. Welche weiteren Dienststellen sind ggf. zur Überwachung hinzugezogen worden?
     

Art und Anzahl der hinzugezogenen bezirksamtsexternen Dienststellen richten sich unter anderem nach Gepräge und vorliegenden Erkenntnissen zu den zu kontrollierenden Räumlichkeiten und ggf. auch nach zeitlichen Restriktionen. Neben den Mitarbeitenden des Bezirksamtes und der je nach Kontrolle ggf. zur Begleitung hinzugezogenen Polizei wird den Dienststellen der Finanzverwaltung und des Zolls sowie im Einzelfall des Job Centers die Teilnahme an einer Kontrolle angeboten.

 

 

  1. Welche Ergebnisse hatten die jeweiligen Überprüfungen im Einzelnen?

 

  1. Welche Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten sind jeweils festgestellt worden?

 

  1. In welchem Umfang wurde im Einzelnen der nicht zulässige Konsum alkoholischer Getränke festgestellt?

 

  1. In welchem Umfang waren im Einzelnen illegale Geldspielautomaten aufgestellt?

 

Die Fragen 4 - 7 werden anhand folgender tabellarischer Aufstellung beantwortet:

 

 

2021

Verstoßart

Aufstellung unerlaubter Spielgeräte

Ausschank alkoholischer Getränke ohne Erlaubnis nach
§ 2 GastG

Verstoß gegen Bestimmungen des Hamburgischen Passivraucher-schutzgesetzes

Baurechtliche Verstöße

Verstoß gegen HmbWoSchG

Anzahl

15*

7

2

1

0

* In den 15 betroffenen Einrichtungen wurden insgesamt 53 unerlaubte Spielgeräte festgestellt.

 

 

2022

Verstoßart

Aufstellung unerlaubter Spielgeräte

Ausschank alkoholischer Getränke ohne Erlaubnis nach
§ 2 GastG

Verstoß gegen Bestimmungen des Hamburgischen Passivraucher-schutzgesetzes

Baurechtliche Verstöße

Verstoß gegen HmbWoSchG

Anzahl

22**

17

5

4

1


** In den 22 betroffenen Einrichtungen wurden insgesamt 75 unerlaubte Spielgeräte festgestellt

 

2023 (bis 31.5.)

Verstoßart

Aufstellung unerlaubter Spielgeräte

Ausschank alkoholischer Getränke ohne Erlaubnis nach
§ 2 GastG

Verstoß gegen Bestimmungen des Hamburgischen Passivraucher-schutzgesetzes

Baurechtliche Verstöße

Verstoß gegen HmbWoSchG

Anzahl

7***

6

3

6

2


*** In den 7 betroffenen Einrichtungen wurden insgesamt 26 unerlaubte Spielgeräte festgestellt

 

 

8. Welche konkreten Maßnahmen haben die Durchsuchungsteams an Ort und Stelle getroffen?

 

Durchsuchungen wurden im Rahmen der hier gegenständlichen Kontrollen nicht durchgeführt und werden durch Mitarbeitende des Bezirksamtes auch sonst nicht durchgeführt. Durchsuchungsteams unter Beteiligung des Bezirksamtes gibt es entsprechend nicht.

 

Bei den durch Mitarbeitende des Bezirksamtes durchgeführten Kontrollen wurden - sofern es Beanstandungen gab - die nach pflichtgemäßen Ermessen im Einzelfall jeweils erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die ggf. festgestellten Störungen der öffentlichen Ordnung oder diesbezügliche Gefahren abzuwenden.

 

Je nach Art und Intensität der festgestellten Verstöße sowie ggf. der individuellen Vorgeschichte (Wiederholungsverstöße oder erstmalig festgestellte Verstöße) reichten die vor Ort getroffenen Maßnahmen von Belehrung über Anordnungen zu Unterlassen oder Herstellen bestimmter Zustände bis zur Anordnung der Schließung von Gaststättenräumlichkeiten.

 

Sofern vor Ort ein Anfangsverdacht für eine Straftat festgestellt wurde, wurden diesbezüglich die weiteren Ermittlungen von der Polizei durchgeführt. Zu den durch diese getroffenen Maßnahmen kann durch das Bezirksamt mangels Zuständigkeit nicht berichtet werden. Das selbe gilt für etwaige Maßnahmen, die weitere andere Dienststellen gegebenfalls im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten getroffen haben.

 

 

9. In welchem Umfang sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Einzelnen eingeleitet worden.

 

10. Welches Ergebnis hatten die jeweiligen Verfahren nach Kenntnis der Bezirksverwaltung?

 

11. Ist es bei sog. Kulturvereinen zu Schließungen, ggf. in welchem Umfang, gekommen?

 

Die Fragen 9 - 11 werden anhand folgender tabellarischer Auflistung beantwortet.

 

2021

Verwaltungs-maßnahme

Ordnungswidrigkeiten-verfahren eingeleitet

Bußgeldbescheid erlassen

Schließung angeordnet

Anzahl

5*

1

4**


*  In diesem Jahr wurden auch Kontrollen aufgrund der Covid 19 Eindämmungsverordnung (EVO) durchgeführt. Hier erfasst sind nur jene Ordnungswidrigkeitenverfahren, die nicht wegen Verstößen gegen Vorgaben der EVO eingeleitet wurden.

** In diesem Jahr wurden auch Kontrollen aufgrund EVO durchgeführt. Hier erfasst sind nur jene Schließungen, die zumindest nicht hauptsächlich wegen Verstößen gegen damalige infektionsschutzrechtliche Bestimmungen angeordnet wurden.

 

2022

Verwaltungs-maßnahme

Ordnungswidrigkeiten-verfahren eingeleitet

Bußgeldbescheid erlassen

Schließung angeordnet

Anzahl

8

6

9

 

2023 (bis 31.5.)

Verwaltungs-maßnahme

Ordnungswidrigkeiten-verfahren eingeleitet

Bußgeldbescheid erlassen

Schließung angeordnet

Anzahl

3

3

9

 

Zu strafrechtlichen Verfahren hat das Bezirksamt keine Zuständigkeit, Angaben können entsprechend nicht gemacht werden.

 

 

12. In welchem Umfang sind unzulässige Gegenstände, Alkoholika und Geldmittel festgestellt und ggf. beschlagnahmt worden?

 

Im Rahmen der durch Mitarbeitende des Bezirksamtes durchgeführten Maßnahmen ist durch diese keine Suche nach Gegenständen oder Bargeld erfolgt. Zum Umfang der Feststellungen bezüglich des unerlaubten Ausschanks alkoholischer Getränke wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

 

Beschlagnahmen von Bargeld oder "unerlaubten Gegenständen" wurden durch Mitarbeitende des Bezirksamtes nicht vorgenommen. Zu den durch andere Dienststellen im Rahmen deren jeweiligen Zuständigkeiten getroffenen Feststellungen und Maßnahmen kann durch das Bezirksamt mangels Zuständigkeit nicht berichtet werden.

 

 

13. Wird das Bezirksamt zusammen mit den sonstigen beteiligten Dienststellen auch zukünftig weiterhin regelmäßige Überprüfung von sog. Kulturvereinen vornehmen?

 

Das unter anderem für Gewerbe- und Gaststättenrecht zuständige Fachamt beabsichtigt im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten auch künftig in unregelmäßigen Abständen Räumlichkeiten zu kontrollieren, bei denen nach dem äußeren Erscheinungsbild oder aufgrund sonstiger Erkenntnisse Anhaltspunkte bestehen, dass dort erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt oder eine Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes betrieben wird oder gegen Bestimmungen des HmbWoSchG verstoßen wird. Je nach Erkenntnissen im Einzelfall beabsichtigt das Fachamt auch weiterhin, weitere Dienststellen über die vorgesehenen Kontrollen zu informieren und Ihnen im Sinne eines effektiven Verwaltungshandelns eine Begleitung bzw. Teilnahme an den Kontrollen zu ermöglichen.

 

 

14. Ist das Bezirksamt bereit, über die Ergebnisse dieser Tätigkeit im Einzelnen die Bezirksversammlung im Ausschuss für Inneres zu informieren?

 

Ja. Allerdings könnte seitens der Verwaltung inhaltlich voraussichtlich kaum mehr berichtet werden, als bereits im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage mitgeteilt wurde.

 

 

 

 

i.V. Trispel