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Ausbau der Elektro-Mobilität in Altona vorantreiben! Den Altonaer Westen stärker mit einbeziehen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.01.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 10.5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 31.01.2019 anliegende Drucksache 20-5362.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat mit Schreiben vom 28.03.2019 teilweise auf der Grundlage von Auskünften der hySOLUTIONS GmbH wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Derzeit sind im Bezirk Altona bereits 67 Standorte im öffentlichen Straßenraum (auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz) sowie fünf Standorte auf allgemein zugänglichen, nicht-öffentlichen Flächen mit Stromanschlüssen für Elektrofahrzeuge ausgestattet.

Altona verfügt damit heute schon über 136 öffentlich zugängliche Normal-Ladepunkte (AC) sowie acht öffentlich zugängliche Schnell-Ladepunkte (DC). Im bezirklichen Vergleich belegt Altona beim relativen Anteil am Gesamtaufkommen der Ladeinfrastruktur in Hamburg den dritten Platz (17,6 %), beim Schnell-Lade-Angebot den fünften Platz (13,1 %).

 

 

Das Konzept zum Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Hamburg dient in erster Linie der Reichweitenverlängerung. Der Aufbau der Ladeinfrastruktur orientiert sich daher an Standorten, an denen mit einem besonderen Ladebedarf gerechnet wird. Sie orientiert sich außerdem an sogenannten „Points of Interest“, die während des jeweiligen Ladevorgangs (Standzeit des Fahrzeugs) einen sinnvollen Prozessablauf (Einkäufe, Arztbesuche, kulturelle Betätigung) oder intermodale Wegeketten (dort gelegene Umstiegsmöglichkeiten auf Bus, Bahn oder StadtRad) ermöglichen. Sie ist nach Ansicht der zuständigen Behörde nicht geeignet als Basisversorgung für Berufspendler aus den Stadtrandgebieten zu dienen. Um diesen sehr dezentralen Ladebedarfen entsprechen zu können, hält die zuständige Behörde es für geeigneter, wenn in den dezentraleren Lagen verstärkt öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen oder exklusiv genutzten Privatflächen (auf Firmengeländen oder an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien) installiert wird. Seit Anfang des Jahres 2019 ist Hamburg daher Standort des größten deutschen Modellvorhabens zur Elektrifizierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen: „Electrify Buildings for EVs“ (ELBE).

Im Fokus stehen gewerbliche Antragstellerinnen und Antragsteller aus der Immobilienbranche und der lokalen Wirtschaft, die den Aufbau von insgesamt bis zu 7.400 Ladepunkten gefördert bekommen können. Dies hat zum Ziel, die Versorgung privater und dienstlicher Mitarbeiterfahrzeuge sicherzustellen und Ladeinfrastruktur auf Besucherparkplätzen und in Tiefgaragen aufzubauen.

 

Zu 2 und 3:

Die notwendigen Mittel für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf 1.000 Ladepunkte bis zum Jahr 2019 werden durch die BWVI bereitgestellt. Darüber hinaus stehen derzeit keine Mittel für einen weiteren öffentlichen Ladeinfrastrukturaufbau oder die Einrichtung einer Modellregion „Ausbau der Elektromobilität in Stadtrandgebieten“ zur Verfügung.

Eine Option zur Unterstützung der mit dem Beschluss verfolgten Zielsetzung bestünde bei einer Mitwirkung des Bezirks Altona an einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgelobten Wettbewerbs für 50 Kommunen in Deutschland, bei dem es um die (mit Bundesfördermitteln unterstützte) Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts geht, das jedoch über Elektromobilität hinaus geht. Zu den Einzelheiten dieser unter dem Titel „MobilitätsWerkStadt 2025“ veröffentlichten Förderkonzeption siehe: Bundesanzeiger AT 07.02.2019 B4.

 

Zu 5:

Die zuständige Behörde sowie die Geschäftsführung der hySOLUTIONS GmbH als Projektleitstelle Elektromobilität Hamburg haben dem Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona in seiner Sitzung am 18. Februar 2019 ausführlich berichtet. Auf die dort gezeigte Präsentation sowie das Sitzungsprotokoll wird insofern verwiesen.

 

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