Aufpflasterung von Parkbuchten für die Außengastronomie Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1776.1B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 16.06.2026 wie folgt Stellung genommen:
In bisherigen Fällen baulicher Veränderungen an Wegeflächen zu Gunsten einer Sondernutzung für Außengastronomie, namentlich in der Susannenstraße, wurde mit jedem Gastronom ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach §13 HWG abgeschlossen. Darin wurde die Kostenübernahme für Planung und Bau der Aufpflasterung der ursprünglichen Park- bzw. Straßenflächen auf Gehwegniveau durch den jeweiligen Gastronomen geregelt. Die finanzielle Abwicklung erfolgte per Vorkasse. Planung und Bau wurden anschließend durch das Bezirksamt vorgenommen bzw beauftragt. Die Aufpflasterung wurde jeweils beschränkt auf den Bereich unmittelbar vor dem eigenen Lokal, in der Breite des jeweiligen Gastronomiebetriebs.
Dieses Verfahren ist grundsätzlich auch auf andere Standorte in Altona übertragbar.
Tatsächlich ist die Aufpflasterung von Parkbuchten in der Vergangenheit an keinem anderen Standort von Gastronomiebetreiber:innen beantragt oder auch nur angefragt.
Nach Auslaufen der Ausnahmeregelung für die außengastronomische Nutzung von Parkbuchten zum 31.12.2024 mit Ausnahme des Bereichs freiRaum Ottensen (vgl. insbesondere Drucksache 22-0289B) erreichten das Amt nur vereinzelt Anträge auf die Fortsetzung einer entsprechenden Nutzung.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.