Arbeit der Jugendhilfe im Rahmen des schulischen Ganztags Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 20.03.2024 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 2.4
In Altona werden durch verschiedene Träger der Jugendhilfe Aufgaben im Rahmen des schulischen Ganztags übernommen. Eine Zusammenarbeit zwischen Trägern der Jugendhilfe und den Schulen ist grundsätzlich zu befürworten, da es für Kinder und Jugendliche vorteilhaft ist, wenn beide Systeme ineinandergreifen. Allerdings belastet die Übernahme dieser Arbeit die Budgets der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl die zu erbringende Leistung durch Mittel aus dem schulischen Ganztag zu finanzieren ist. Dies liegt daran, dass es zwischen Behörde für Schule und Berufsbildung und Jugendamt keine entsprechende Abrechnungsvereinbarung gibt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG beschließen, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung mit dem Jugendamt Altona unverzüglich eine Abrechnungsvereinbarung für von Trägern der Jugendhilfe erbrachte Leistungen im Rahmen des schulischen Ganztags trifft.
Dem Jugendhilfeausschuss ist über den Fortgang zu berichten.
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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