Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Mehrere Ausschussmitglieder stellen fest, dass es das Einvernehmen im Jugendhilfeausschuss gebe, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln keine KITA-Projekte zu fördern, weil sich diese über andere Wege finanzierten.
Frau Baumbusch ergänzt, dass es beim entsprechenden Antrag 16 um die Anschaffung von Tablets und Technik gehe. Hierfür habe es während der Corona-Pandemie einige Möglichkeiten gegeben, über andere Förderungen Unterstützung zu erhalten. Schade sei, dass sich die übrigbleibenden zwei Anträge ausschließlich auf den Schanzenpark bezögen und es keine Anträge zu anderen Stadtteilen gebe. Wichtig wäre es, die betroffenen Träger bzw. die AG § 78 OKJA möglichst frühzeitig über den wahrscheinlichen Beschluss der Bezirksversammlung (BV) am 27.04.2023 zum Kinderferienprogramm zu informieren und schon jetzt Anträge einzufordern. Die nächste AG § 78 OKJA finde bereits am 13.04.2023 statt, die darauffolgende Sitzung erst am 01.06.2023, was zu spät wäre.
Herr Jez sichert zu, dass eine entsprechende Empfehlung, Anträge schon jetzt zu stellen, verbunden mit dem Vorbehalt, dass die BV abschließend beschließen müsse, erfolgen könne.
Frau Hirschfeld führt aus, dass ihre Fraktion vorschlage, die Anträge mit den Nummern 7 und 27 in voller Höhe zu bewilligen. Um die Auswahlmöglichkeiten in den kommenden Jahren zu erhöhen, sei es sinnvoll, gezielt für die Bewerbungsmöglichkeiten bei passenden Einrichtungen zu werben.
Mehrere Ausschussmitglieder diskutieren, ob die übrigbleibenden Mittel in Höhe von 1.308,44 Euro einem der vorliegenden Anträge oder den eigenen Anträgen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollten.
Frau Gosch problematisiert, dass die Frist für die Bewerbung abgelaufen sei und es rechtlich ggf. schwierig sei, die Anträge nachträglich zu verändern.
Herr Bründel-Zeißler rät ab, für die Anträge der Bezirksversammlung eine Ausnahme zu machen und deren Beträge zu erhöhen. Es könne ein falsches Zeichen setzen, wenn der Altonaer Kinder- und Jugendpreis einmalig höher votiert werde. Er rege an, die genannten übrigbleibenden Mittel als einmalige Ausnahme dem Ausschuss für Kultur und Bildung zukommen zu lassen.
Der Unterausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, Folgendes zu beschließen:
Fortsetzung der Beratungen vom zuletzt 15.02.2023. Beratungen siehe TOP 2.2.2.
Siehe TOP 2.2.2.
Der TOP mit der Drucksache 21-3893 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Unterausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, dem Antrag wie folgt erweitert zuzustimmen:
„Die Bezirksversammlung weist auf die hierzu bereits in der Vergangenheit erfolgten Beschlusslagen hin und appelliert erneut gemäß § 27 BezVG an die politisch Verantwortlichen in der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Senat und den zuständigen Fachbehörden, die genannten Rahmenzuweisungen im Bereich der Jugendhilfe auskömmlich zu gestalten und insoweit um wenigstens 50 % zu erhöhen. Die Bezirksversammlung unterstützt die Forderung des Aufrufs des Sozialratschlags Hamburg: „Umdenken und Handeln für eine bedarfsgerechte Soziale Stadtteilarbeit“ nach Schaffung eines gemeinsamem Forums mit sozialpolitisch Verantwortlichen aus der Hamburger Bürgerschaft, der Hamburger Verwaltung und Vertreter:innen aus der Sozialen Arbeit.
Zudem wird im 3 Absatz des Begründungsteils einvernehmlich das Wort „sinnvoll“ durch „notwendig“ ersetzt.
Frau Baumbusch meldet sich befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Der Unterausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.03.2023 zur Erarbeitung einer Empfehlung. Lag dort als Tischvorlage vor.
Frau Hirschfeld erinnert, dass Hintergrund des Antrags sei, dass es scheinbar vom Verhandlungsgeschick der Träger abhänge, ob und wie viele Kosten die Schulen bei Schulkooperationen übernähmen.
Herr Jez weist auf das Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung hin. Dies führe dazu, dass bei zusätzlichen Einnahmen eines Trägers die Zuwendungen aus der Jugendhilfe entsprechend sänken.
Herr Bründel-Zeißler wirbt dafür, sich noch einmal genauer mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen. In einem etwaigen Beschluss müssten die Leistungsbereiche voneinander abgegrenzt werden. Es müsse zudem vermieden werden, dass die Leistungsansprüche durch eine nicht sicher formulierte Initiative am Ende gar sinken würden. Als erster Schritt wäre es ggf. gut, zunächst die aktuelle Situation bei den Trägern abzufragen, inwieweit Schulkooperationen überhaupt in welchem Rahmen eingegangen seien und welche Relevanz das Thema bei den Trägern habe.
Frau Baumbusch stimmt dem zu und ergänzt, dass genau geprüft werden müsse, ob Schulkooperationen so gestaltet werden könnten, dass sie nicht für Fehlbedarfsfinanzierungen herangezogen werden müssten.
Frau Baumbusch und Herr Bründel-Zeißler bieten an, die Bedarfe bzw. die Relevanz des Themas für die Träger im Rahmen der AG § 78 OKJA abzufragen. Der TOP wird einvernehmlich vertagt und frühestes in der Juni-Sitzung erneut aufgerufen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
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