Antrag auf Politikmittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit in Altona für das Jahr 2021 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1565.1 beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 04.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (einschl. Straßensozialarbeit), Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Aktuell besteht aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung aber auch für die Sozialbehörde kein Spielraum, zusätzliche Haushaltsmittel aufzubringen. In wie weit aktuell die Möglichkeit besteht, Verstärkungsmittel aufgrund von Corona bedingten Mehrbedarfen direkt bei der Finanzbehörde zu beantragen, müsste von Seiten des Bezirksamtes geprüft werden. Um eine kurzfristige Entlastung zu erreichen, könnte ggf. auch eine temporäre Mittelverschiebung im Bezirksamt Altona erfolgen.
Für den Doppelhaushalt 2021/2022 ist im Senatsbeschluss eine Erhöhung vorgesehen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.