Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse aufgrund § 13 Absätze 4 und 6 BezVG (digitale Sitzungen und Hybridsitzungen)
Siehe Anlagen.
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Der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss wird um Kenntnisnahme und Beratung gebeten.