Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse aufgrund § 13 Absätze 4 und 6 BezVG (digitale Sitzungen und Hybridsitzungen)
Letzte Beratung: 26.09.2022 Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss Ö 2
Siehe Anlagen.
Der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss wird um Kenntnisnahme und Beratung gebeten.
§ 13 BezVG
Orientierungshilfen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke für erforderliche Anpassungen der Geschäftsordnungen aufgrund der Neuerungen im BezVG durch das Gesetz zur Erleichterung der Gremienarbeit
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