Protokoll
VIDEO-/TELEFONKONFERENZ der Sitzung des Ältestenrates/ Geschäftsordnungsausschusses vom 26.09.2022

Ö 1

Vorbereitung der Sitzung der Bezirksversammlung Altona am 29.09.2022

 

Die Debattenpunkte werden einvernehmlich festgelegt (Anlage).

 

Herr Hielscher bittet um eine rechtliche Einschätzung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Holstenareal: Bäume retten - Fällgenehmigungen widerrufen (Drs. 21-3420, TOP 8.11).

 

Die Imbisspause findet statt. Redaktionsschluss ist am 29.09.2022 um 10 Uhr, der Kurzältestenrat findet um 17.30 Uhr im Raum 124 statt.


Anlagen
E BV 29.09.2022 aktualisiert (1) (286 KB)

Ö 2 - 21-3372

Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse aufgrund § 13 Absätze 4 und 6 BezVG (digitale Sitzungen und Hybridsitzungen)

Frau Wolpert berichtet, dass Regelungsbedarfe bzgl. der neugefassten § 13 (4) und (6) BezVG beständen. Dieses betreffe digitale und hybride Sitzungen im Nicht-Pandemiefall.

 

 

Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Frau Wolpert, dass das Präsidium einen Vorschlag für den Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss erarbeitet.

Ö 3

Repräsentanz der Bezirksversammlung bei bewilligten Zuwendungsanträgen (Überwiesen aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.09.2022)

Überwiesen aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.09.2022.

 

Herr Brümmer berichtet, dass eine Abfrage unter den Bezirksämtern ergeben habe, dass dort von den Zuwendungsempfänger:innen anzugeben sei, dass es sich um Mittel des Bezirksamtes bzw. der Freien und Hansestadt Hamburg handele. Die Bezirksversammlung entscheide zwar im Einzelfall über die Mittelverwendung, diese seien aber im bezirklichen Einzelplan gebucht. Es werde daher amtsseitig keine Notwendigkeit gesehen, das bisherige Verfahren zu ändern.

 

Herr Strate wiederholt seinen Vorschlag aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.09.2022, wie im Bund zu verfahren, wo anzugeben sei, dass ein Projekt durch ein Bundesministerium aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert werde.

 

Frau Dr. Steffens plädiert ebenfalls dafür, dass die Förderung durch die Bezirksversammlung entsprechend kenntlich gemacht werde. Wenn es heute keine Verständigung darüber gebe, spreche sie sich für einen entsprechenden Antrag bzw. Beschluss gemäß § 19 BezVG aus.

Dem Vorschlag von Frau Wolpert, einen entsprechenden Beschluss in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses zu fassen, wird einvernehmlich gefolgt.

Ö 4

Protokolle der Ausschüsse (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der CDU-Fraktion neu aufgenommen.

 

Frau Dr. Steffens erläutert, dass sie den Tagesordnungspunkt angemeldet habe, um zu diskutieren, inwieweit die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung bei den Protokollierungen entlastet werden könne, auch weil eine Kollegin die Abteilung verlasse. Zwischenzeitlich habe die Geschäftsstelle aber signalisiert, bei dem Format der Protokollierungen bleiben zu wollen. Allerdings werde vorgeschlagen, den Genehmigungsprozess zu beschleunigen. Hierzu gehörten das schnellere und verbindliche Nachreichen von Protokollnachträgen durch das Amt, aber auch eine Beschleunigung der Genehmigungen durch die Vorsitzenden.

 

Frau Wolpert weist darauf hin, dass die inhaltlich fast vollständigen Protokollierungen spätestens ab dem nften Arbeitstag nach der Sitzung von den Ausschuss- und Bezirksversammlungsmitgliedern in ALLRIS eingesehen werden könnten.

 

Herr Strasser betont, es sei auch wichtig, dass die Öffentlichkeit die Protokolle zeitnah einsehen könne.

 

Frau Wolpert schlägt vor, dass das Präsidium im Benehmen mit der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung entsprechende Beschleunigungsvorschläge erarbeitet und vorlegt.

Ö 5

Rederecht eines Ausschussmitgliedes bei einer Öffentlichen Anhörung eines anderen Ausschusses

Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Strasser erläutert den Hintergrund: In der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) vom 30.08.2022 sei einem zubenannten Bürger der Fraktion DIE LINKE, der nicht Mitglied des GrünA sei, in seiner Eigenschaft als betroffener Bürger nicht das Wort erteilt worden. Der Ausschussvorsitzende habe sich vor seiner Entscheidung durch eine kurze Abfrage das Einverständnis der Sprecher:innen der anderen Fraktionen eingeholt. Der zubenannte Bürger hätte aber zumindest die Chance erhalten müssen, seine Betroffenheit und sein Anliegen vorzutragen. Bürger:innenrechte hätten weiterhin Gültigkeit.

 

Herr Strate berichtet von seinem Grundsatz bei ähnlichen Veranstaltungen im Planungsausschuss, dass Ausschussmitglieder, die nicht auf dem Podium säßen, nicht sprechen dürften. Anders könne es aber sein, wenn ein Mitglied eines anderen Ausschusses sich als Betroffener zu Wort melden wolle. Dieses müsse auf jeden Fall vorab kommuniziert und dann abgewogen werden.

 

Frau Boehlich unterstreicht, dass dieses Vorgehen nicht ausgenutzt werden dürfe, um Positionen der eigenen Fraktion zu platzieren.        

 

Frau Dr. von Berg berichtet, dass das Rechtsamt bei einer ersten oberflächlichen Prüfung bestätigt habe, dass das Vorgehen des Vorsitzenden der Geschäftsordnung entspreche. Abschließend könne dieses aber erst nach Vorlage der entsprechenden Sitzungsniederschrift beurteilt werden.

 

Herr Strasser erklärt, dass seine Fraktion zunächst auf eine rechtliche Prüfung verzichte, er bitte aber um einen sensiblen und pragmatischen Umgang mit diesenllen.

 

Frau Wolpert schlägt vor, dass diese Problematik auch noch einmal in den Fraktionen besprochen und ein ordentliches Maß angemahnt werde. 

 

Ö 6

Weiterer Umgang mit dem Bürgerbegehren "Rettet das Wildgehege Klövensteen!" Sachstandsbericht des Amtes

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch des Amtes neu aufgenommen.

 

Frau Dr. von Berg berichtet, der an die Vertrauensleute herangetragene Wunsch einer bis zu  dreimonatigen Verlängerung der Einigungsfrist sei abgelehnt worden, da kein hinlänglicher Grund benannt worden sei. Der Bezirksabstimmungsleiter werde die Vertrauenspersonen noch einmal darauf hinweisen, dass die bisherige Frist bis zum 09.11.2022 ggf. nicht für Gespräche und eine Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung ausreiche.

Das Amt übe im Übrigen eine sehr förmliche Rolle als Bezirksabstimmungsleitung und für die Klärung fachlicher und juristischer Fragen aus, werde nicht moderierend tätig und lade auch nicht zu Gesprächen ein.

 

Frau Boehlich weist darauf hin, dass es bei ausbleibender Fristverlängerung eine Entscheidung in der Sitzung der Bezirksversammlung am 27.10.2022 geben werde. Das zweite Bürgerbegehren müsse im Übrigen nicht zustande gekommen sein, damit ein gemeinsamer Abstimmungstermin gegenläufiger Bürgerbegehren festgelegt werden könne.  

 

Ö 7

Weiteres Sitzungsformat

 

Der Ausschuss legt einvernehmlich fest, die nächste Sitzung wieder digital stattfinden zu lassen.

Ö 8

Mitteilungen

Frau Dr. von Berg berichtet, dass zwischenzeitlich die Besetzung der Leitungsstelle des Fachamtes Hilfen nach dem Betreuungsgesetz gelungen sei. 

 

Ö 9

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Ö 10

ÖrU Schnackenburgallee Sachstandsbericht des Amtes

Der TOP wird auf Wunsch des Amtes vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Dr. von Berg berichtet, dass sie die Einrichtung in der letzten Woche zusammen mit der Ukrainischen Generalkonsulin besichtigt habe. Letztes Wochenende seien noch einmal zehn zusätzliche, beheizte und mit Fußböden ausgestattete Zelte aufgestellt worden, um Belegungsspitzen abfedern zu können.