10 Jahre Bürgerhaus Bornheide: Öffnungszeiten des Café OSBORN53 erweitern! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 08.11.2023 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 3
Mut und Hartnäckigkeit der Bornerinnen und Borner ermöglichten nach einem langen und mühsamen Weg die Eröffnung vom Bürgerhaus Bornheide im September 2013. Die symbolische Schlüsselübergabe war ein großer Erfolg und eine riesengroße Freude. Zum zehnjährigen Jubiläum des Bürgerhauses Bornheide kann eingeschätzt werden: Die rund zwanzig im Bürgerhaus beheimateten Einrichtungen sind wie eine Osdorfer Familie. Dazu gehört auch das Café OSBORN53.
Anfang 2019 wurde das Vordach am Hauptgebäude (rotes Haus) fertiggestellt. Damit konnte die Situation für die Außengastronomie verbessert werden. Im November 2019 war dem Ausschuss für Wirtschaft und regionale Stadtteilentwicklung das neue Betriebskonzept des Café OSBORN53 vorgestellt worden. Durch finanzielle Mittel des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), Politikmittel sowie Spenden sind Umbaumaßnahmen durchgeführt, neues Mobiliar angeschafft, der Küchenbereich neu ausgestattet und der Auftritt des Cafés insgesamt ansprechender gestaltet worden. Das Café OSBORN53 hat sich nach Startschwierigkeiten stabilisiert und kann sich jetzt zu einem Zentrum der Begegnung im Quartier weiterentwickeln. Zehn Jahre nach Eröffnung des Bürgerhauses wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, die Öffnungszeiten des Café OSBORN53 schrittweise zu erweitern. Die aktuellen Öffnungszeiten des Cafés sind montags bis freitags von 11:30 bis 17:00 Uhr. Es werden täglich wechselnde Mittagsangebote, Snacks und hausgemachter Kuchen angeboten.
Ab dem frühen Abend gibt es im Osdorfer Born – bis auf Veranstaltungen im Bürgerhaus – kein Angebot für ein soziales Miteinander bzw. einen Treffpunkt. In der Sitzung des Stadtteilbeirats Borner Runde vom 13. Juni 2023 ist festgestellt worden, dass sich dies negativ auf die Lebensqualität und Bürgerbeteiligung des Osdorfer Borns auswirkt. Erst ein zwangloser Rahmen ermöglicht ein Kennenlernen von Neu-Hinzugezogenen und jüngeren Nachbar:innen. Dies macht den Born nicht nur lebenswerter, sondern unterstützt es zudem, niedrigschwellig die Bürgerbeteiligung zu aktivieren. Mit dem bereits vorhandenen Sky-Abo besteht außerdem die Möglichkeit, zusammen Liveübertragungen – z.B. von Fußballspielen und anderer Sportereignisse – zu schauen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, in Absprache mit dem Betreiber des Café OSBORN53 im Bürgerhaus Bornheide und dem Träger des Bürgerhauses Bornheide – ggf. gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden wie z.B. der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration – ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept dafür zu entwickeln, die Öffnungszeiten des Café OSBORN53 schrittweise – in einem ersten Schritt zunächst probeweise für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf donnerstags und freitags abends – auszuweiten.
In ein solches Konzept sind folgende Gesichtspunkte mit einzubeziehen:
- Dauerhafte finanzielle Absicherung des Cafébetriebs durch den Quartiersfond möglichst mindestens im bisherigen Umfang,
- Einwerbung weiterer öffentlicher Fördergelder – z.B. ESF-Förderung – zur Deckung des bei Angebotsausweitung steigenden finanziellen Betriebsaufwands mit dem Ziel einer langfristigen finanziellen und ökonomischen Verstetigung des Cafébetriebs,
- Prüfung, ob die Erweiterung der Öffnungszeiten ggf. durch Kooperation mit einem weiteren Betreiber abgedeckt werden könnte,
- Für Abendveranstaltungen (Information, Diskussion, Lesungen etc.) – also über das gastronomische Angebot hinaus – soll die Borner Runde die organisatorische Verantwortung und Verwaltung übernehmen. Dies soll sowohl für eigene Angebote, als auch für die Planung bei Anfragen von Vereinen oder Initiativen gelten,
- Deckung des personellen Mehrbedarfs bezogen auf die erweiterten Öffnungszeiten durch Förderprogramme der Agentur für Arbeit oder vergleichbarer Programme bei Einhaltung des Mindestlohns,
- Finanzieller Ausgleich der Preissteigerungen insbesondere bei Lebensmitteln,
- Finanzieller Ausgleich für ein niedrigpreisiges nicht kostendeckendes Angebot von Speisen und Getränken wegen geringer Einkommensverhältnisse der umliegenden Wohnbevölkerung
- und Deckung der steigenden Betriebskosten aus dem Mietverhältnis des Cafébetriebs durch die öffentliche finanzielle Förderung. Bislang übernimmt der Cafébetreiber lediglich einen fest pauschalierten Betriebskostenanteil. Alle weiteren Betriebskosten übernimmt derzeit der Träger des Bürgerhauses Bornheide. Auch für potentielle Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten müsste aktuell der Träger des Bürgerhauses aufkommen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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