Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 25.11.2025

Ö 1

Eröffnung der Sitzung

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.

Ö 2

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil

Keine Wortmeldungen.

Ö 3

Genehmigung der Niederschriften vom 23.09.2025 und 14.10.2025

Frau Dr. Hochheim bittet um Änderung der Niederschrift vom 23.09.2025. Zum Referentenvortrag unter TOP 4.1 habe sie die Nachfrage gestellt, ob der Vorhabenträger den städtischen Grundstücksanteil erwerben werde, was dieser bejaht hätte. Dies sei in der Niederschrift nicht wiederzufinden und sie bittet um Ergänzung.

 

Ergebnis:

Der Planungsausschuss vertagt die Niederschrift vom 23.09.2025 und genehmigt die Niederschrift vom 14.10.2025 einstimmig.

 

Ö 4

Referentenvorträge

Ö 4.1 - 22-2600

Wettbewerbsverfahren Neubebauung an der Stein-Hardenberg-Straße - Präsentation des Siegerentwurfes

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Drost von D+K drost consult GmbH, Herr Schwalbach von BG Projekt GmbH, Herr Stanisch von Otto Wulff Projektentwicklung sowie Frau Hillebrand und Frau Güney von LH Architekten anwesend.

 

Frau Hillebrand stellt den Planungsentwurf für den Bereich Stein-Hardenberg-Straße 28 ff. vor. Im Vortrag wird auf folgende Themen eingegangen:

 

 Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Neubebauung an der Stein-Hardenberg-Straße; einstimmiges Juryergebnis zur Realisierung seit 27.10.2025

 Projektentwicklung seit 2018, Wettbewerbsdauer ca. ein Jahr

 Entwurf des Büros LH Architekten für ein komplexes Grundstück in Insellage zwischen Magistrale, Bahnstrecke und Busbahnhof

 Orientierung am Rahmenplan von 2023, Aufteilung in zwei Baufelder (nördlich / südlich)

 Insgesamt ca. 200 Wohnungen (ca. 170 im südlichen, ca. 30 im nördlichen Baufeld)

 Schwerpunkt auf ruhigen, grünen Innenhöfen als Aufenthalts- und Spielflächen

 Integration einer Kita mit eigenen Spielflächen (Hof- und Dachflächen)

 Quartiersfuge zwischen den Baukörpern als öffentlicher, ruhiger Aufenthaltsraum

 Erdgeschosszonen mit Gewerbe, quartiersbezogenen Nutzungen (z. B. Café, kleinere Läden)

 Parkkonzept:

o 44 Stellplätze in einem halb abgesenkten Untergeschoss

o ca. 230 Stellplätze im Park-and-Ride-Parkhaus (7 Geschosse)

 Trennung von Wohnen und Parken durch Innenhof zur Verbesserung von Wohnqualität und Stadtraum

 Barrierefreie Erschließung (gemeinschaftliche Rampe)

 Fassadenkonzept mit Backstein (Vollstein), Differenzierung durch Farbnuancen und Mauerwerksverbände

 Dachflächen mit Photovoltaik und Begrünung

 Regenwassermanagement: Retentionsdächer, Rigolen, Versickerungsflächen

 Ziel: schnelle, rechtssichere Umsetzung unter Nutzung neuer gesetzlicher Möglichkeiten („Bauturbo")

 

 

Im Rahmen der Beratung wird sich u.a. wie folgt geäußert:

 

Herr Wasner sagt, er halte den Entwurf für sehr gelungen und sehe ihn im Einklang mit dem magistralen Stadtentwicklungskonzept sowie der geplanten Verdichtung an zentralen Lagen und an der künftigen S-Bahn-Haltestelle Tonndorf. Besonders positiv hebt er hervor, dass hier ein neues Quartier mit rund 200 Wohneinheiten entstehe. Er fragt nach der geplanten Aufteilung der Wohnungen in geförderte und freifinanzierte Einheiten sowie nach der Verteilung auf die verschiedenen Förderwege. Zudem bittet er um eine Bestätigung der vorgesehenen Vollsteinfassaden und um nähere Erläuterungen zur Fassadengestaltung, insbesondere in den Innenhöfen.

 

Frau Hillebrand antwortet, dass die Fassaden grundsätzlich in Vollstein geplant seien und die Differenzierung dem Wettbewerbsergebnis folgend u.a. über Mauerwerksverbände, Fugenfarben und leichte Farbvariationen erfolgen solle.

 

Herr Stanisch ergänzt, dass man das Wettbewerbsergebnis in seiner gestalterischen Qualität grundsätzlich umsetzen wolle. Für die Innenhöfe seien gegebenenfalls auch Putzflächen denkbar, insbesondere aus Gründen der Belichtung. Hinsichtlich der Wohnungsstruktur erklärt er, dass derzeit von einem überwiegenden Mietwohnungsbau ausgegangen werde. Ein geförderter Anteil sei vorgesehen, konkrete Festlegungen befänden sich jedoch noch am Anfang von Gesprächen mit potenziellen Partnern.

 

Frau Wolff bedankt sich ausdrücklich für die Präsentation und betont, dass die einstimmige Zustimmung der Jury einen großen Erfolg darstelle. Sie gratuliert den Vorhabenträgern und den Architekten und bringt ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass an dieser Stelle ein qualitativ hochwertiges Projekt auf den Weg gebracht werde.

 

Herr Schütte schließt sich den positiven Rückmeldungen an und hebt besonders die architektonische Anmutung des gewerblichen Gebäudes hervor. Er sieht darin Anklänge an die Bauhausarchitektur und lobt den Übergang zum Backsteinwohnungsbau.

 

Frau Dr. Hochheim bedankt sich ebenfalls und bewertet die Architektur als gut gelungen und passend für den Stadtteil Tonndorf. Sie betont die besondere Insellage des Grundstücks zwischen Schiene, Straße und Busbahnhof und spricht sich dafür aus, das Projekt unabhängig von anderen ruhenden Vorhaben zu betrachten. Zudem fragt sie nach den eingangs erwähnten neuen gesetzlichen Grundlagen und bittet um eine genauere Erläuterung, was darunter verstanden werde und welche konkreten Erwartungen damit verbunden seien.

 

Herr Stanisch erklärt daraufhin, dass man gemeinsam mit der Verwaltung prüfe, ob das bestehende Planrecht so genutzt werden könne, dass eine zügige Umsetzung möglich sei. Ziel sei es, neue gesetzliche Instrumente zur Beschleunigung von Bauvorhaben zu nutzen, dies jedoch nur in enger Abstimmung mit Politik, Verwaltung und Fachbehörden.

 

Herr Drost ergänzt, dass sich ab dem 1. Januar auch Änderungen in der Bauordnung ergäben, etwa bei Fluchtwegen, die Erleichterungen mit sich brächten. Er betont jedoch, dass der sogenannte „Bauturbo" nicht nur eine Frage der Gesetzgebung, sondern vor allem der frühen, engen Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und Vorhabenträgern sei. Entscheidend sei es, Prozesse gut zu koordinieren, Fehler zu vermeiden und trotz Beschleunigung rechtssicher zu bleiben. Er stellt in den Raum, dass das Projekt ein Pilotvorhaben werden könne, wenn alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang zögen.

 

Herr Blumenthal bedankt sich ebenfalls und sieht in dem Entwurf eine sehr gute Umsetzung der politischen Zielsetzung, an Magistralen und Schnellbahnhaltestellen qualitätsvoll nachzuverdichten. Er hebt hervor, dass das Projekt auch über das konkrete Areal hinaus eine Signalwirkung für andere Stadtbereiche haben könne. Gleichzeitig regt er an, beim geförderten Wohnungsbau möglichst eine Mischung aus erstem, zweitem und drittem Förderweg vorzusehen, um eine soziale Durchmischung zu erreichen. Zudem fragt er nach dem Umgang mit Niederschlagswasser angesichts der weitgehenden Versiegelung des Areals.

 

Herr Behrens schließt sich grundsätzlich dem Lob an und stellt Nachfragen zum Wettbewerbsverfahren.

 

Frau Hillebrand geht auf die Fragen zur Versiegelung und Freiraumgestaltung ein und erläutert, dass alle Dachflächen als Retentionsdächer geplant seien. Zudem seien in der Quartiersfuge Rigolen und Versickerungsflächen vorgesehen, sodass der Versiegelungsgrad deutlich unter einer Vollversiegelung liege. Auch Baumpflanzungen und unversiegelte Bereiche, etwa unter der Kita, seien eingeplant. Darüber hinaus erklärt sie, dass die Herausnahme des Parkens aus dem eigentlichen Baukörper eine wesentliche Verbesserung dargestellt habe, da dadurch konstruktive Probleme vermieden und die Qualität der Erdgeschosszonen und des Stadtraums deutlich erhöht worden seien.

 

Herr Reinicke erläutert aus Sicht der Verwaltung, dass nun sorgfältig geprüft werden müsse, welche Abfolge von Planungsschritten und Genehmigungsverfahren sinnvoll sei, um das Projekt zügig, aber rechtssicher umzusetzen. Dabei seien auch andere Beteiligte, insbesondere die Park-and-Ride-Gesellschaft, zu berücksichtigen. Er betont, dass man sich hierzu in einem guten und konstruktiven Dialog mit den Vorhabenträgern befinde.

 

Ergebnis:

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Bebauungsplanverfahren

Ö 5.1 - 22-2601

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2026 - Vorschlag der Verwaltung

Frau Nocella erläutert die Vorlage.

 

Herr Buse bittet um Vertagung, damit die Fraktionen ausreichend Zeit erhielten, um über das Arbeitsprogramm zu beraten.

 

Frau Dr. Hochheim erkundigt sich in Bezug auf die B1-Liste, ob es weitere Vorhabenträger gebe, die anstelle eines klassischen Bebauungsplanverfahrens den "Bauturbo" nutzen wollen. Zum anderen fragt sie zur Fläche Bornkamp 33 nach der ungefähren Anzahl der dort geplanten Wohneinheiten.

 

Herr Klein bestätigt, dass es grundsätzlich weitere Interessenten für die Nutzung der neuen Instrumente des Baugesetzbuches gebe. Gleichzeitig stellt er klar, dass für die Brauhausstraße 5 aus Sicht der Verwaltung zwingend ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sei, da zentrale Themen wie das vierte Gleis und verkehrliche Belange nicht allein über Genehmigungen geregelt werden könnten. Für die übrigen Vorhaben nennt er die Bramfelder Drift als weiteres Projekt, bei dem erwogen worden sei, ob über den Genehmigungsweg neues Planrecht geschaffen werden könne. Diese Gespräche seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Frau Nocella ergänzt zur zweiten Frage, dass die genaue Wohnungsanzahl für den Bornkamp derzeit noch nicht abschließend feststehe. Sie gehe jedoch davon aus, dass dort rund 30 bis 40 Wohnungen entstehen könnten.

 

Herr Wasner merkt an, dass die Koalition dem Programm grundsätzlich bereits heute zustimmen könnte, doch vor dem Hintergrund des geäußerten Wunsches nach einer Vertagung und da die Verwaltung keinen dringenden sofortigen Beschluss einfordere, könne er eine Verschiebung der Entscheidung mittragen.

 

Ergebnis:

Der Planungsausschuss vertagt einstimmig.

Ö 6

Sonstige Planungen und Vorhaben

Ö 6.1 - 22-2614

Bezirkliches Wohnungsbauprogramm / Entwurf zur Aktualisierung 2026 - Ergebnisse der Behördenabstimmung - Zustimmung zum Programmentwurf

Herr Reinicke erläutert die Vorlage.

 

Frau Küntzel weist darauf hin, dass die Behördenabstimmung zu unterschiedlichen redaktionellen Ständen bei den Rahmenbedingungen geführt habe. Insbesondere fehle unter der Rubrik zur Umsetzung des Hamburger Klimaplans der Hinweis auf das Ergebnis des Zukunftsentscheids, da dieses zum Zeitpunkt der Behördenabstimmung noch nicht vorgelegen habe. Gleichzeitig sei an anderer Stelle das Baulandmobilisierungsgesetz ergänzt worden, sodass sich nun ein zeitlicher Widerspruch ergebe. Sie schlägt vor, den entsprechenden Absatz redaktionell um das Ergebnis des Zukunftsentscheids zu ergänzen. Konkret regt sie an, dem Entwurf unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) einen entsprechenden Formulierungsvorschlag erarbeitet, der dann für alle Bezirke gelten solle.

 

Frau Bertram stellt fest, dass sich Handelskammer und Handwerkskammer kritisch geäußert hätten, da Gewerbeflächen zugunsten von Wohnungsbau umgewandelt würden und sie sich zumindest eine Kompensation wünschten. Im Entwurf werde dies lediglich zur Kenntnis genommen mit dem Hinweis, dass das Wohnungsbauprogramm hierfür nicht zuständig sei. Sie fragt, wie dieses Thema weiter aufgegriffen und verfolgt werde, da sie den Punkt für wesentlich halte.

 

Herr Klein entgegnet, dass das Wohnungsbauprogramm lediglich Potenzialflächen ausweise, die für Wohnungsbau geeignet seien, aber nicht zwingend umgewandelt werden müssten. Die angesprochenen Flächen befänden sich im Privatbesitz, sodass die Entscheidung über deren Nutzung bei den Eigentümern liege.

 

Herr Behrens merkt hierzu an, dass in den Stellungnahmen ein genereller Mangel an Handwerksflächen in Hamburg benannt werde und er halte den Appell der Handwerkskammer für berechtigt. Zudem äußert er Unverständnis darüber, dass die Projekte Heegbarg 28 und Kritenbarg 4 im Wohnungsbauprogramm enthalten seien, obwohl nach Aussagen des Projektmanagers des Eigentümers dort in den nächsten vier Jahren keine Umsetzung geplant sei. Er äußert ebenfalls, dass Klimaentscheid und Gesetzesänderungen noch nicht ausreichend berücksichtigt seien. Vor diesem Hintergrund kündigt er seine Enthaltung in der Abstimmung an.

 

Herr Blumenthal erkennt an, dass Handwerkflächen grundsätzlich benötigt würden, betont jedoch, dass es niemandem helfe, wenn Eigentümer Flächen ungenutzt ließen, weil sie dort kein Gewerbe ansiedeln lassen wollten. Wenn Eigentümer stattdessen Wohnungsbau anstreben, sei dies fallweise sinnvoller. Gleichzeitig seien Politik und Verwaltung aufgefordert, an anderer Stelle neue Gewerbeflächen auszuweisen, was im Bezirk Wandsbek bereits geschehen sei. Er merkt an, dass das Wohnungsbauprogramm eine reine Potenzialsammlung sei und manche Flächen dort seit vielen Jahren aufgeführt würden.

 

Herr Reinicke stellt klar, dass das Wohnungsbauprogramm kein Gewerbeflächenentwicklungskonzept oder eine abschließende Abwägung aller Belange beinhalte. Diese Abwägungen würden erst im konkreten Verfahren erfolgen, wenn Vorhabenträger Interesse zeigten. Dass manche Flächen lange im Programm verblieben, liege daran, dass für bestimmte Fragestellungen noch keine tragfähigen Kompromisse gefunden worden seien. Gleichwohl sei es wichtig, eine aktuelle und nachvollziehbare Übersicht geeigneter Flächen zu haben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Klimaentscheid seien wichtige einleitende Aspekte, weshalb er den Wunsch nach redaktioneller Aktualisierung nachvollziehen könne. Dennoch plädiert er für eine positive Beschlussempfehlung zum Kerninhalt des Programms, der weitgehend einvernehmlich abgestimmt worden sei.

 

Frau Dr. Hochheim stellt eine Frage zur Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätsweden (BVM) zum Bebauungsplan Marienthal 37 / Eilbek 16. Sie schildert, dass die BVM dort sehr detaillierte Anforderungen zu Wegen, Radverkehr und Gehwegbreiten formuliere und das „Ja" der Fachbehörde mit Klammern versehen sei. Sie fragt, was dieses „Ja" bedeute - ob die Maßnahmen umgesetzt würden oder noch in Prüfung seien - und ob diese Vorgaben bereits im aktuellen Entwurf der öffentlichen Plandiskussion enthalten gewesen seien.

 

Frau Nocella antwortet, dass das Bebauungsplanverfahren bereits eingeleitet sei und verkehrliche Themen von Beginn an Teil der Grobabstimmung mit den Fachbehörden gewesen seien. Dies habe sich in der öffentlichen Plandiskussion erneut bestätigt. Ob die genauen Maße bereits im Vorhabenentwurf enthalten seien, könne sie nicht sagen. Es gebe jedoch ein begleitendes Verkehrsplanungsbüro und im weiteren Verfahren werde eine sachgerechte Abwägung vorgenommen, da Flächen begrenzt seien. Diese Abwägung könne zu unterschiedlichen Ergebnissen oder zu Kompromissen führen. Das „Ja" in Klammern interpretiert sie als Hinweis darauf, dass die Punkte noch der Abwägung zugänglich seien.

 

Herr Reinicke ergänzt, dass die ausführliche Stellungnahme der BVM in den Steckbriefen nur verkürzt wiedergegeben werden könne.

 

Frau Wolff stellt den Antrag, das Wohnungsbauprogramm unter der Maßgabe an die Bezirksversammlung zu überweisen, dass die angesprochenen redaktionellen Änderungen durch die BUKEA ergänzt würden.

 

Herr Buse entgegnet, dass man derzeit nicht wisse, wie der Text der BUKEA aussehen werde, zumal dieser für alle Bezirke einheitlich sein solle. Gerade weil unklar sei, welche inhaltlichen Aussagen dort getroffen würden und ob diese bestehende Abstimmungen relativierten, halte er es für problematisch, bereits jetzt eine Beschlussempfehlung abzugeben. Er plädiert dafür, das Programm erst dann an die Bezirksversammlung zu überweisen, wenn der BUKEA-Text vorliege.

 

Herr Reinicke beschreibt die schwierige Situation, dass das Wohnungsbauprogramm fristgerecht vorgelegt werden solle, während eine redaktionelle Abstimmung mit der Fachbehörde für einen einheitlichen Text aller Bezirke erfahrungsgemäß Zeit benötige. Er halte es für unrealistisch, diesen Text noch rechtzeitig für die nächste Bezirksversammlung zu erhalten. Nach aktueller Einschätzung wäre dies erst ca. im Februar 2026 möglich, was aus Sicht der Verwaltung zu spät wäre und dem erreichten Abstimmungsstand des Programms nicht gerecht würde.

 

Herr Wasner betont, dass der Entwurf des Wohnungsbauprogrammes nicht erstmals vorliege und allen bekannt sei. Es gehe lediglich um eine ergänzende Passage, mit der die Fachbehörde gebeten werde zu prüfen, ob der Klimaentscheid für alle Bezirke ergänzt werden könne. Ob dies fristgerecht gelinge, liege nicht in der Hand des Ausschusses. Entscheidend sei der bekannte Stand des Wohnungsbauprogramms, dem man zustimmen könne. Er schlägt vor, dem Programm zuzustimmen und zusätzlich die Verwaltung zu bitten, die BUKEA auf die gewünschte Ergänzung hinzuweisen. Er erklärt, dass er und seine Fraktion bereit seien, dem Programm in dieser Form heute zuzustimmen.

 

Frau Küntzel stellt klar, dass sie den ursprünglich gestellten Antrag zurückziehe. Sie erklärt, dass der Text der BUKEA unabhängig von dessen Inhalt ohnehin nicht durch den Ausschuss geändert würde. Entscheidend sei der Inhalt der folgenden Seiten des Programms und nicht der einleitende Text. Daher spricht sie sich dafür aus, dem Wohnungsbauprogramm jetzt zuzustimmen.

 

Ergebnis:

 

1) Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des Wohnungsbauprogramms einstimmig zu bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.

 

2) Der Planungsausschuss fasst mehrheitlich den folgenden Spontanantrag/-beschluss bei Gegenstimme der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke:

„Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gebeten, den Absatz 'Umsetzung des Hamburger Klimaplans' (siehe Punkt 2 Rahmenbedingungen) um das Ergebnis des Zukunftsentscheids zu ergänzen und diese Änderung allen Bezirken mitzuteilen."

Ö 6.2 - 22-2449

Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter

Herr Wasner erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die veranschlagten Mittel auskömmlich seien.

 

Herr Reinicke bestätigt die Auskömmlichkeit.

 

Ergebnis:

Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich die folgende Stellungnahme bei Gegenstimme der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke:

„Der Planungsausschuss geht davon aus, dass die Haushaltsmittel gemäß des vorgelegten Planansatzes auskömmlich sein werden und stimmt dem Vorschlag zu.“

 

Ö 6.3 - 22-2263

Baumaßnahme: Wochenmarkt Wandsbek Teilbaumaßnahme: Ergebnisse Bürgerbeteiligung: Umfrage und DIPAS

Herr Wasner erklärt, man nehme die Vorlage gern zur Kenntnis. Das Verfahren sei dem Planungsausschuss bereits früher bekannt gewesen, als noch die Überlegung bestanden habe, neues Planrecht zu schaffen, was inzwischen nicht mehr der Fall sei. Er zeigt sich erfreut über die umfangreiche Vorlage und darüber, welche Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen seien. Besonders begrüßt er das umfangreiche Bürgerbeteiligungsverfahren und die angestrebte Weiterentwicklung des Wandsbeker Wochenmarkts. Er äußert die Hoffnung, dass die Anregungen in die weitere Planung einfließen und zu einem guten Ergebnis führen.

 

Frau Dr. Hochheim bedankt sich und fragt nach den nächsten geplanten Planungsschritten.

 

Herr Klein erläutert, dass nachdem ein Büro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden sei, dieses drei weitere Büros auswähle, die planerische Ideen zur Umsetzung entwickelten. Die durchgeführte Bürgerbeteiligung sei eine vorbereitende Maßnahme gewesen, um diesen Büros eine inhaltliche Grundlage zu geben. Sobald die Büros ihre planerischen Konzepte erarbeitet hätten, würden diese der Verwaltung vorgelegt und bewertet. Anschließend werde anhand einer Matrix geprüft, wie mit den Vorschlägen weiter verfahren werde. Zudem sei eine Jurysitzung vorgesehen, an der alle beteiligten Akteure vor Ort teilnehmen sollten, insbesondere auch die Marktbeschicker. Das Ergebnis werde schließlich dem Mobilitätsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Er erklärt weiter, dass der Mobilitätsausschuss die Federführung habe, da es sich um eine Maßnahme im öffentlichen Raum handele und das Planverfahren derzeit ruhe, weshalb der Planungsausschuss aus der weiteren Behandlung herausgenommen sei.

 

Ergebnis:

Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.4 - 22-2516

Entwicklungen beim Bevölkerungswachstum braucht adäquate Entwicklungen beim Wohnungsbau - und bei der Infrastruktur: neue "Wohnungsmarktanalyse" notwendig Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2176)

Der Planungsauschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.5 - 22-2558

Information und Schulung zu den neuen Regelungen des "Bau-Turbo 2025" Antrag der CDU-Fraktion

Frau Dr. Hochheim erläutert den Antrag.

 

Herr Klein kündigt an, dass die Fachbehörde eine entsprechende Schulungsveranstaltung für Mitglieder der Bezirksversammlung plane. Über die voraussichtlichen Inhalte habe er aktuell keine Kenntnis.

 

Herr Wasner schlägt vor, den Antrag zu vertagen und nach der Schulungsveranstaltung erneut aufzurufen, um darüber zu beraten, ob alle relevanten Inhalte erläutert worden seien.

 

Ergebnis:

Der Planungsausschuss vertagt einstimmig.

Ö 7

Verschiedenes

Wandsbek 56, 2. Änderung:

Frau Nocella informiert über die erfolgte Textplanänderung, die u.a. die Umstellung bisheriger Kerngebietsflächen (MK) auf Urbanes Gebiet (MU) beinhalte, sodass in dem Änderungsteilbereich zusätzlicher Wohnungsbau ermöglicht werden könne. Die Änderung sei am 7.11.2025 in Kraft getreten.

 

Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 - Ellerneck:

Frau Nocella informiert, dass zum Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 ein Normenkontrollantrag vorliege, der derzeit geprüft werde.

Ö 8

Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.

Ö 9

Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss

Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.

Ö 10

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil

Eine Bürgerin äußert sich zu TOP 6.1.