Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung mit dem am Montag nachversendeten TOP 7.2 fest.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Gemeinsame Beratung mit TOP 8.1
Chantal Kock, Referentin für Kinderschutz Fördern & Wohnen (F & W), führt anhand einer Präsentation durch den Vortrag.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses äußern sich kritisch, insbesondere mit Blick auf die formulierten Standards zum Kinderschutz und die angedachten Ziele, deren Umsetzung nicht fest vorgeschrieben ist.
Chantal Kock beantwortet die Fragen der Mitglieder:
- Das Referat „Kinderschutz" gibt es bei F & W seit 2021.
- Das Amt für Familie (FS) und das Amt für Soziales (SI) der Sozialbehörde, als Auftraggeber, waren an der Entwicklung des Konzepts beteiligt.
- Bei der Fertigstellung des Konzepts wurde eine zeitnahe Frist vereinbart, sodass Mitarbeitende in den Unterkünften nicht beteiligt wurden. Jedoch soll dies in der Weiterentwicklung des Konzepts geschehen.
- Das Konzept gilt ausschließlich für Wohnunterkünfte, in Eigenbetrieb von F & W, nicht für Erstaufnahmeeinrichtungen. Erstaufnahmeeinrichtungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Sozialbehörde, sondern bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS). Allerdings sind einige Punkte des Konzepts, wie z. B. das Leitbild und die Arbeit vor Ort für alle Standorte gültig.
- Die Erstaufnahmen haben ein Gewaltschutzkonzept, das den Kinderschutz in Teilen berücksichtigt.
- Mit Inkrafttreten dieses Kinderschutzkonzepts wurde eine Mitteilung an die Innenbehörde gegeben. Ggf. befasst sich diese auf Basis des Konzepts von F & W nun mit einem Kinderschutzkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen.
- Das Schutzkonzept ist nicht vergleichbar mit den von Jugendhilfeeinrichtungen bei der Sozialbehörde vorzulegenden Kinderschutzkonzepten.
- Ziel war es, ein Konzept zu erstellen, das im Bereich des Umsetzbaren liegt und realitätsnah ist. Diskussionen zu Verbesserungen werden intern sowie mit der Sozialbehörde geführt.
- Sie sehen den Kinderschutz grundsätzlich erstmal als sichergestellt, wenn ein Obdach gewährleistet wird. Der primäre Auftrag von F & W ist es, eine Unterkunft zu bieten in Verbindung mit Orientierungsberatungen und Wahrung des sozialen Friedens.
- Bei „sehr kleinen Kindern" handelt es sich um die Altersspanne von 0 - 3 Jahren.
- Dass Unterkünfte, die eine sehr prekäre Bauweise mit wenig Schutz aufweisen zukünftig nicht mehr mit Familien belegt werden, wurde als Ziel formuliert, da noch nicht flächendeckend Festbauten installiert sind.
- Ein gesondertes Monitoring über die Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen erfolgt an Pilotstandorten. Diese starten gerade. Die einzelnen Standorte möchte sie nicht benennen, sie befinden sich im Bezirk Nord.
- Es wurde sich an den Mindeststandards zur Unterbringung Geflüchteter orientiert. Ein Austausch mit Schleswig-Holstein hat stattgefunden. Hamburg ist im Vergleich zu anderen Bundesländern anders aufgestellt, wodurch ein Vergleich schwierig ist. Z. B. findet in Schleswig-Holstein mehrheitlich Einzelfallarbeit statt mit vielen verschiedenen Trägern. Dort gibt es kein spezifiziertes Kinderschutzkonzept. Kinderschutz wird im allgemeinerem Schutzkonzept mitbehandelt.
- Als schwierig stellt sich der Spagat zwischen Auftrag und Leistungsvereinbarung im Gegensatz zur täglichen Arbeit vor Ort dar. Als wichtig erachtet wird, was für Handlungssicherheiten den Mitarbeitenden gegeben werden kann, da es trotz Verfahrensanweisungen hohen Beratungsbedarf bei diesen gibt. Daher gibt es zum Kinderschutzkonzept verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter:innen.
- Auf Personalthemen von Angestellten bei F & W hat die BIS keinen Einfluss, die Hoheit obliegt F & W.
- Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen haben ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
- Die Freiwilligenkoordination von F & W bietet ein breites Fortbildungsangebot, u. a. für Kinderschutz.
- Bei Gewaltvorkommen in den Unterkünften wird mit den Jugendämtern und der Polizei zusammengearbeitet. F & W betreibt eine eigene Schutzunterkunft mit anonymer Unterkunft. Die Unterbringung wird als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu Frauenhäusern verstanden.
- Zum Ablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Wenn Mitarbeiter:innen etwas auffällt oder einen Hinweis bekommen, geben sie eine Gefährdungseinschätzung ab. Falls Ihnen das nicht möglich ist, da z. B. nicht ausschließlich Sozialarbeiter:innen angestellt sind, wird es entsprechend weitergegeben. Das Vorgehen ist je nach Sachverhalt sehr individuell. U. a. ist eine Beratung bei einer Fachkraft vorgesehen.
Sexualisierte Gewalt wird ebenfalls berücksichtigt. Den Sorgeberechtigten wird Hilfe angeboten und die Reaktion dieser beachtet. Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung und wenn diese nicht abgewendet werden konnte, erfolgt eine Meldung an den ASD. Verdachtsfälle werden ebenfalls gemeldet. Mitarbeitende müssen eine hohe Sensibilität aufweisen zum Erkennen von Gefährdungen. F & W bietet den Familien Wohnraum und diese haben ein Recht auf Privatsphäre. Mitarbeitende können Beratungen anbieten und Einschätzungen geben zu dem, was sie in den öffentlichen Bereichen wahrnehmen.
- Die Zahlen zu Kindeswohlgefährdungen hamburgweit liegen nicht über dem Bundesdurchschnitt.
- Der Zuzug nach Hamburg ist volatil, jedoch nicht so hoch wie in den vergangenen Monaten. Das Ankommen von Einzelpersonen ist deutlich höher als das von Familien. Claudia Folkers ergänzt: Täglich kommen im Schnitt 10 Personen in die Zentrale Erstaufnahme im Bargkoppelstieg zur weiteren Verfahrensabwicklung, davon sind drei Kinder und sieben Erwachsene.
Die Mitglieder diskutieren das weitere Vorgehen.
Die Sitzung wird für fünf Minuten unterbrochen, um einen Verfahrensvorschlag zu diskutieren.
Folgender Vorschlag wird gemacht:
Der Jugendhilfeausschuss bittet die Behörde für Inneres und Sport und die Sozialbehörde um Auskunft, welche Mindeststandards insbesondere in Bezug auf den Kinderschutz die Betreiber von Erst- und Folgeeinrichtungen für Geflüchtete zu beachten haben und welche Abstriche diese machen können.
Die Sozialbehörde wird gebeten, zu erläutern, wie die Aufsicht über die Einhaltung dieser Regelungen sichergestellt wird.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Der JHA stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Die Präsentation wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Anlagen
20250625 TOP 3.1 Kinderschutzkonzept von Fördern & Wohnen (395 KB)
Gerald Gönen hat mit den Trägern vor Ort gesprochen. Der Straßensozialarbeiter hat den Ort mehrfach besucht. Die in der Eingabe beschriebene Situation konnte nicht mehr bestätigt werden. Mittlerweile steht dort ein Baucontainer, sodass sich das Problem für die Elbkinder gelöst hat. Die Elbkinder haben kein Gespräch im Sozialraum gesucht. Die Idee der Aufstellung eines Containers ließe sich ggf. an einer anderen Stelle im Stadtteil umsetzen, wird allerdings von den Kolleg:innen vor Ort skeptisch gesehen. Ggf. zieht ein Container dieser Art wiederum andere Klientel an. Zudem wären sanitäre Anlagen mit entsprechender Betreuung dieser nötig.
Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass nach Rücksprache mit Trägern vor Ort die beschriebene Situation aufgrund des dort aufgestellten Baucontainers nicht mehr als akut angesehen wird. Eine Einrichtung einer solchen Containerlösung hätte baurechtliche und finanzielle Konsequenzen, die zu prüfen wären.
Ergebnis:
Die Vorlage ist erledigt.
Die Verwaltung informiert die Petentin.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Christian Obst verweist auf das in der April-Sitzung vorgestellte Umsetzungskonzept. Diese Vorlage ist nun ein weiterer Schritt in der Umsetzung.
Marc Buttler überlegt für die nächste Sitzung der Bezirksversammlung, eine Vorlage zur Aufnahme der AG Jugendbeteiligung in die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses vorzubereiten.
Ergebnis:
Der JHA stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Marc Buttler erinnert an den Beschluss der Bezirksversammlung, der jährlich zusätzliche Mittel i. H. v. 50.000 €, bereitgestellt durch die Finanzbehörde, pro Bezirk pro Jahr für Projekte dieser Art vorsieht. Ggf. wird dies beim nächsten Haushalt zur Verfügung stehen.
Dirk Hünerbein fragt, ob der Besuch über Sondermittel finanzierbar wäre.
Christian Obst erklärt, dass dieser Gegenbesuch, der eine sehr breite Wirkung im Stadtteil hat, regelhaft über Mittel aus der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit finanziert wird.
In diesem Jahr soll zudem die Reise nach Cheongju stattfinden. Er erläutert das hierzu weitere angedachte Verfahren. Ein Zuwendungsbescheid der Sozialbehörde liegt vor. Die Flugbuchungen werden zeitnah erfolgen. Die Restfinanzierung soll wie in den Vorjahren über politische Sondermittel erfolgen. In den Vorjahren wurde zuerst der JHA und anschließend der HSK beteiligt. Dieses Jahr gestaltet es sich zeitlich schwieriger, sodass der Antrag direkt im HSK beraten und anschließend dem JHA zur Kenntnis gegeben werden soll.
Ergebnis:
Der JHA stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Zu dem vorgeschlagenen Verfahren gibt es keine Widersprüche.
S. TOP 3.1
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.
Gerald Gönen informiert, dass die Sanierungsmaßnahmen im HdJ Bramfeld begonnen haben. Diese sollen im Dezember abgeschlossen sein.
Zudem berichtet er, dass bei der IG Lentersweg nächste Woche die bauvorbereitenden Maßnahmen für den Anbau beginnen. Der Spatenstich findet am 07.07.25 statt.
Es liegt nichts vor.
Claudia Folkers fragt die Verwaltung, ob sie Kenntnis hat, inwiefern die Ressource von Streetlife e. V. genutzt werden.
Nicole Funk antwortet, dass Streetlife e. V. seit Jahren eine Ressource für Großlohe hat. In den letzten Jahren war die weibliche Stelle vakant, was zu einzelnen Einschränkungen geführt hat. Mittlerweile ist das Team vollbesetzt. Sie tun, was in ihrer Macht steht, um Hilfe anzubieten, haben aber keinen ordnungsrechtlichen Auftrag.
Christian Obst ergänzt, dass die Ansprache adressatengerecht erfolgt, da sich an besagter Stelle ebenfalls Jugendliche und junge Erwachsene aufhalten. Er regt an, zu dem runden Tisch Streetlife e. V. ebenfalls einzuladen.
Claudia Folkers nimmt den Hinweis mit.
Marc Buttler fasst zusammen, dass sich die Prüfung durch den Jugendhilfeausschuss somit erledigt hat.
Hans Berling bittet darum festzuhalten, dass Straßensozialarbeitende kein ordnungspolitisches Instrument sind.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss stellt einstimmig fest, dass Straßensozialarbeitende kein ordnungspolitisches Instrument sind.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Hans Berling irritiert, dass die Container nicht versetzt werden können.
Oliver Döscher erklärt, dass die Standorte von Containern wiederholt Thema sind in dem verschiedenen Regionalausschüssen. Sie müssen u. a. einen gewissen Abstand zu Wohngebäuden aufweisen, benötigen entsprechend Platz für die Entleerung und dürfen auch nicht an Fahrradstraßen stehen. Er erinnert sich, dass bei der Aufstellung ein weiterer möglicher Standort genannt wurde.
Claudia Folkers sieht die Verletzungsgefahr für Kinder und Jugendliche als nachrangig behandelt.
Gerald Gönen bestätigt dies. Die Glassplitter führen dazu, dass die Kinder und Jugendlichen auf ihren Skategeräten vermehrt stürzen, ggf. sogar in die Glassplitter. Die Leitung des HdJ Bramfeld hatte mit den Zuständigen zur Aufstellung der Container erfolglos gesprochen.
Die Mitglieder diskutieren das weitere Vorgehen.
Folgender Beschlussvorschlag wird gemacht:
Der Jugendhilfeausschuss bittet den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne, die Verwaltung nochmals um Prüfung von den ursprünglichen Alternativstandorten bei Aufstellung der Container aufzufordern. Des Weiteren weist er auf die Verletzungsgefährdung von Kindern und Jugendlichen mit diesem Standort der Container hin.
Ergebnis:
Der JHA nimmt Kenntnis.
Der JHA stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Es liegt nichts vor.
Ergebnis:
Die Niederschrift wird bei einer Enthaltung einstimmig genehmigt.
Nicole Funk berichtet von der Kinder- und Jugendsprechstunde am 18.06.25 im Begegnungshaus Ohlendiekshöhe mit Maria-Dolores Töllner-Aguirre.
Anwesend waren ca. 11 Kinder und Jugendliche, viel wurde in der Vorbereitung auf die Sprechstunde erarbeitet. Daran waren ca. 50 Kinder beteiligt.
Ergebnis:
Die Verwaltung erstellt eine Liste über die von den Kindern und Jugendlichen angesprochenen Themen. Diese wird dem Protokoll beigefügt und in den Regionalausschuss Alstertal überwiesen (Drs. 22-1845).
Gerald Gönen revidiert den Sachstand zur Zuwegung der Villa Kunterbunt aus der letzten Sitzung. Die Unterlagen wiesen darauf hin, dass keine Feuerwehrzufahrt angedacht ist. Dies ist nicht der Fall. Die Straße hört zwar beim Wendehammer auf, eine Feuerwehrzufahrt/ Rettungsweg erfolgt dann über den Fußweg/ verkehrsberuhigte Zone. Über diesen Weg können auch Anlieferungen erfolgen. Eine direkte Zuwegung zwischen dem Campus Steilshoop und der Villa Kunterbunt ist aus Gründen des Naturschutzes nicht umsetzbar. Eine andere Umsetzungsmöglichkeit wird überprüft. Der Jugendhilfeausschuss wird bei einem neuen Sachstand informiert.
Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es gibt keine Wortmeldungen.