Frau Riebe eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Frau Riebekündigt an, dass die zum Tagesordnungspunkt (TOP) 4.1 anwesenden Bürger:innen im Anschluss an den Referentenvortrag Gelegenheit erhalten werden, sich zu Wort zu melden.
Siehe auch Beratung unter TOP 4.1 / Drs. 22-1111
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 04.03.2025 einstimmig.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Goevertund Herr Jochumsenvon der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW),Frau Kollerund Herr Gessertvon der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Herr Lampert von ARGUS, Frau Rabe von rabe landschaften und Frau Desideri von yellow z anwesend.
Sie referieren zum Thema „Rahmenplan Zentrum Wandsbek“, der interdisziplinär und unter Beteiligung u.a. der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie des Bezirksamtes Wandsbek entstanden sei. Anhand einer Präsentation werden der Planungsprozess sowie eine Vielzahl von Planungs- und Maßnahmenvorschlägen aus den Bereichen Städtebau, Freiraum, Verkehr und Klima erläutert, eine verkehrliche Variantenprüfung dargestellt sowie mittel- und langfristige Umsetzungsperspektiven der Rahmenplanung aufgezeigt.
Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.
Im Rahmen der sich anschließenden Fragerunde wird sich u.a. wie folgt geäußert:
Frau Wolff bewertet die vorgestellte Konzeptidee – die keine verbindliche Planung darstelle – als eine gute Diskussionsgrundlage.
Herr Goevert bestätigt, dass ein Rahmenplan in erster Linie ein Instrument der informellen Stadtentwicklung darstelle, und sich an verschiedenen Stellen gut bewährt habe. Die Planungshoheit liege letztlich beim Bezirk.
Herr Wasner lobt die konkreten und aus seiner Sicht realistischen Ideen für einen Teilbereich, die sich auch im vom Bezirk erstellten Arbeitsprogramm wiederfänden. Für andere Bereiche sei er bezüglich der Umsetzung etwas skeptischer, insbesondere mit Blick auf die verkehrlichen Fragestellungen und Varianten, sowie die Freiraumgestaltung.
Herr Lampert antwortet, dass unter allen betrachteten Optionen die zweite verkehrliche Variante am realistischten sei, weil der bauliche Aufwand noch vergleichsweise überschaubar bliebe. Andere Varianten erzeugten z.T. sehr hohen Aufwand und komplexe Verkehrsbeziehungen und Auswirkungen, bei denen das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu hinterfragen sei.
Frau Dr. Hochheim betont, dass die CDU-Fraktion den Rahmenplan als Vorschlag betrachte, dessen Umsetzung kein Automatismus sei. Die Einbahnstraßenregelung für die Schloßstraße sei aus ihrer Sicht nicht schlüssig, da der hinzugewonnene Freiraum an einer Stelle entstehe, die kaum vom Einzelhandel und von Gastronomieangeboten geprägt sei und somit nicht zum Flanieren einlade. Des Weiteren bleibe unklar, wie der ZOB am Wandsbeker Markt entlastet werden soll.
Es wird seitens der Referierenden darauf hingewiesen, dass durch die Einbahnstraßenregelung eine neue Busspur in der Schloßstraße sowie mehrere Überliegerplätze in der Umgebung (Bahngärten, Hasselbrook und Hammer Straße) entstehen würden, was zu einer Entlastung des ZOBs führen würde. Auch könne die Aufenthaltsqualität in der Schloßstraße im Zuge der Maßnahmen sukzessive gesteigert werden.
Herr Schütte gibt zu bedenken, durchbruchssichere Elemente gestalterisch einzuplanen, um die Veranstaltungsfläche auf dem Wandsbeker Markt besser zu schützen.
Herr Gessert antwortet auf die Nachfrage von Herrn Behrens, dass eine zur Frage eines zusätzlichen Gleises der Güterumgehungsbahn für den Zuggüterverkehr im Bereich der Wandsbeker Chaussee in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie mutmaßlich Ende dieses Jahres abgeschlossen sein werde. Die bisherigen Erkenntnisse daraus seien in die Rahmenplanung eingeflossen.
Herr Schweim lobt den vorgestellten Rahmenplan und erkundigt sich nach den verkehrlichen Gründen, die einer Sperrung der Schloßstraße entgegenstünden. Zudem fragt er, inwieweit die Statik der Bestandsgebäude hinsichtlich der vorgeschlagenen Etagenaufstockungen geprüft worden sei.
Herr Lampert erläutert, dass die Schließung der Schloßstraße negative Auswirkungen auf den Verkehrslauf hätte, da ein neuer Linksabbieger vom Ring 2 in die Wandsbeker Marktstraße mit vielen negativen Folgen eingerichtet werden müsste.
Herr Goevert legt dar, dass die Angaben zur Etagenaufstockung auf Erfahrungswerten beruhen würden. Einzelgebäude seien nicht statisch untersucht worden.
Herr Blumenthal hebt die Planungen für den westlichen Bereich des Rahmenplans – insbesondere die Nachverdichtung im Bereich der S-Bahnstation – lobend hervor und fragt, ob die einhergehenden verkehrlichen Fragestellungen geklärt worden seien. Zudem bittet er um Nennung der Vorteile, die für den Busverkehr mit der Einbahnstraßenregelung in der Schloßstraße verbunden wären. Eine bessere Zugänglichkeit des Schulgebäudes sowie die Einbeziehung der Kirchenfläche bewerte er sehr positiv.
Herr Lampert erwähnt, dass die verkehrstechnische Lösung für den Knotenpunkt Brauhausstraße abgestimmt sei und zu einer Entlastung der Bärenallee führen würde. Stadteinwärts fahrende Busse müssten nicht zwingend auf das ZOB-Gelände fahren, was zu kürzeren Fahrzeiten und zur Entflechtung von Fahrgastströmen führen würde.
Frau Riebe übergibt das Wort an die anwesenden Bürger:innen.
Eine Bürgerin spricht im Besonderen die Barrierefreiheit an und appelliert, die Ein- und Ausstiegmöglichkeiten komfortabel und verkehrssicher zu gestalten. Zu bemängeln sei die Positionierung des Überliegers im südlichen Bereich der Schloßstraße. Dass die Expressbuslinien stadtauswärts nicht mehr in der Schloßstraße halten könnten, würde mutmaßlich dem Ziel der Entflechtung zuwiderlaufen. Darüber hinauswäre ein Fahrradparkhaus wünschenswert.
Ein Bürgerbemängelt, dass die Grundeigentümer:innen nicht in die Erstellung des Rahmenplans einbezogen worden seien. In einem kommenden Termin werde er dem Bezirksamt seine Vorstellungen darlegen. Der Fokus der Planung sei bisher zu eng gelegt und ließe sich nach seiner Einschätzung nicht in dieser Form umsetzen, da mit ihr einseitig der Einzelhandel und das Gewerbe zurückgedrängt würden.
Herr Jochumsen begrüßt es, dass die Grundeigentümer:innen an einer Entwicklung interessiert seien. Er stellt einen gemeinsamen Gesprächstermin in Aussicht.
Frau Dr. Hochheim äußert die Auffassung, dass die Stärkung des zentralen Standortes nicht ausreichend im Rahmenplan thematisiert werde. Des Weiteren fragt sie nach der verkehrlichen Abwicklung in der Wandsbeker Marktstraße und dem Übergang der Fußgänger:innen von der Veranstaltungsfläche Wandsbeker Markt Richtung Quarree.
Herr Goevert sieht ebenfalls die Stärkung eines vitalen Zentrums als ein standortprägendes Element, das flexibel zu betrachten sei. Beispielsweise profitiere der Einzelhandel von einer guten Freiraumgestaltung und mehr Begrünung. Zudem verweist er auf das Zentrenkonzept, dessen Überarbeitung sich die BSW für die kommenden Jahre vorgenommen habe.
Herr Lampert antwortet, dass der Verkehrsablauf auf der Wandsbeker Marktstraße gewährleistet wäre, und zwischen 2014 und 2024 von 47.000 auf 35.800 Kfz-Bewegungen werktags abgenommen habe. Durch diese Entwicklung könnte die Verkehrsverlagerung – zusammen mit der angepassten Straßenraumaufteilung – gut aufgefangen werden.
Herr Becker erkundigt sich, ob eine Verlagerung des Radwegs auf die Südseite der Schloßstraße möglich wäre, um die Ein- und Ausstiegsituation im Bereich der neuen Busspur zu entschärfen.
Herr Lampert erläutert, dass die Verkehrssicherheit mit Unfallgefahren bei Zwei-Richtungsverkehr, und die Akzeptanz einer dann nicht stringenten Radverkehrsführung einer Verlagerung entgegenstünden.
Frau Wagner fragt nach einer weitergehenden Verkehrsberuhigung der Schloßstraße.
Herr Lampert antwortet, dass hierzu Varianten untersucht worden seien, jedoch eine stärkere Belastung der Jüthornstraße erzeugt würde.
Eine Bürgerin fragt nach der Möglichkeit von Tempo 30 in der Schloßstraße.
Herr Lampert äußert Zweifel, ob dies straßenverkehrsbehördlich anordnungsfähig sei.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Entfällt.
Frau Täufer stellt die Vorlage vor.
Auf Nachfrage von Herrn Wasnerführt sie aus, dass die Endabnahme der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Hummelsbüttel 28 voraussichtlich Ende dieses Jahres erfolgen werde. Die Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Rahlstedt 131 stünden dagegen noch nicht vor dem Abschluss, da die laufende Entwicklungspflege auf drei bis fünf Jahre ausgerichtet sei.
Herr Halpapkritisiert die Ausgleichsmaßnahme des Bebauungsplans Duvenstedt 15, da aufgrund der Eigentumsverhältnisse weiterhin nicht von einer zeitnahen Realisierung auszugehen sei. Er regt daher an, nachträglich alternative Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Herr Menke legt dar, dass aus rechtlicher Betrachtung der Ausgleich an den Eingriff gekoppelt sei und eine nachträgliche Änderung schwierige Rechtsfragen aufwerfen würde. Es bestünde zwar hypothetisch die Möglichkeit, Ausgleichsflächen durch solche in anderen, ggf. das Planrecht ablösenden neuen Bebauungsplänen zu ersetzen. Da ein „Ausgleichsflächenüberschuss“ allerdings nicht vorliege bzw. absehbar sei, sei mit einer kurzfristigen Lösung bedauerlicherweise nicht zu rechnen. Es müsse daher weiter ein Erwerb angestrebt werden. Auf Nachfrage von Herrn Blumenthal sieht er keine Möglichkeit, mit ca. 30 Jahren Abstand zum Planverfahren auf anderem Wege Verpflichtungen des früheren Planungsbegünstigten zu begründen. Man habe jedoch aus den Erfahrungen in der Frühzeit der Eingriffsregelung gelernt, und achte seither stärker auf die tatsächliche Umsetzbarkeit.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Tonndorf 35/Rahlstedt 139 – Ellerneck
Frau Schütt teilt mit, dass die Drs. 21-8983.1, die der Bezirksversammlung am 30.05.2024 mit der Bitte um Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanes vorgelegt wurde, versehentlich eine überholte Fassung der Festsetzung nach § 2 Nr. 5 der Planverordnungenthielt. Zur Korrektur werde eine erneute Befassung der Bezirksversammlung voraussichtlich am 15.05.2025 mit der korrekten Fassung vorgenommen.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Der Planungsausschuss stellt den TOP 6.1(Drs.-Nr. 22-1246) als umweltrelevantes Thema fest und überweist die Mitteilung einvernehmlich zur Kenntnis in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Wortmeldungen.