Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 der Verwaltungsvorlage (Drs. 21-8983) mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 soll eine rückwärtige Bebauung in einem vorhandenen Wohngebiet ermöglicht und zugleich eine den örtlichen Verhältnissen städtebaulich-strukturell angepasste Maßstäblichkeit im Baublock mit angemessener baulicher Entwicklungsmöglichkeit gesichert werden. Der Charakter des Plangebietes als Einfamilienhausgebiet soll dabei erhalten bleiben. Ein Teil der Grundstücke im Plangebiet ist derzeit von der Freien und Hansestadt Hamburg im Erbbaurecht vergeben.
Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile soll eine neue Erschließungsstraße in den Baublock hineingeführt werden.
Planungsziel ist somit u.a. die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Rahmen der Innenentwicklung. Mit einer realisierbaren Zahl von etwa 30-40 zusätzlichen Wohneinheiten soll ein Beitrag zur Wohnraumversorgung in Wandsbek geleistet werden.
2. Kommunalpolitische Aspekte
Mit dem Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 wird der Bau von 30-40 zusätzlichen Wohneinheiten ermöglicht. Darüber hinaus werden Klimaschutzziele z.B. durch Festsetzungen zur Dachbegrünung gesichert.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 30.11.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 24.01. - 07.02.2022
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 22.03.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 17.07. – 28.08.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 29.09.2023
Aufstellungsbeschluss 12.02.2024
Veröffentlichung / öffentliche Auslegung 04.03. – 04.04.2024
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 26.04.2024
Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung (Anschreibeverfahren) 22.04. – 06.05.2024
4. Veröffentlichung/ Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplanentwurfs sind sieben Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Im Rahmen neu gewonnener Erkenntnisse im Zuge der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) wurde die Festsetzung § 2 Nummer 5 der Verordnung zur Herstellung von Nebenanlagen und deren Verhältnis zur zulässigen Grundfläche (GR) angepasst. Hierzu konnte nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch eine zusätzliche zweiwöchige eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 06.05.2024 in Form eines sog. Anschreibeverfahrens durchgeführt werden. Während der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Stellungnahme abgeben.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung (öffentlicher Auslegung) dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen am 26.04.2024 zugestimmt.
Aus der eingegangenen Stellungnahme während der zusätzlichen eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine neuen Erkenntnisse hervorgegangen, welche eine erneute Beteiligung der Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange notwendig gemacht hätten.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfes Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 zuzustimmen.
- Bebauungsplan-Entwurf Tonndorf 35 / Rahlstedt 139
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) und der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (Anschreibeverfahren)