Zustand Tilsiter Straße zwischen Lesserstraße und Stephanstraße (bzgl. Drs. 22-0364) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0694)
Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.10
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Zudem möge die zuständige Fachbehörde die Aufstellung eines Blitzers oder eines Dialog Dis-plays vor Ort prüfen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg nimmt wie folgt Stellung:
Verkehrsunfalllage
Zunächst wurde die Verkehrsunfalllage standardisiert in einem Drei-Jahres-Zeitraum bewertet. Im angefragten Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 wurde im genannten Abschnitt lediglich ein Verkehrsunfall polizeilich erfasst. Dabei kam es zu einer Kollision zwischen einem Pkw, der aus dem Gartenstadtweg nach links in die Tilsiter Straße einbiegen wollte, und einem von links kommenden Radfahrer, der den Radweg nutzte.
Geschwindigkeitslage
Ebenso wurde das Geschwindigkeitsniveau der letzten drei Jahre anhand durch die VD erfolgter Geschwindigkeitsmessungen bewertet. In den Jahren 2022 bis einschließlich 2024 wurden vier Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Tilsiter Straße durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen ein insgesamt unauffälliges Geschwindigkeitsverhalten:
• Die durchschnittliche Quote der Fahrzeuge, die den Auslösewert von 59 km/h (bei zuläs-sigen 50 km/h) überschritten, lag bei lediglich 0,8 %.
• Der höchste gemessene Einzelwert betrug 65 km/h.
Diese Werte deuten auf eine weitgehend regelkonforme Fahrweise im gemessenen Abschnitt hin.
Bewertung und Maßnahmenprüfung
Aufgrund der geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der sehr niedrigen Unfallhäufig-keit besteht aus polizeilicher Sicht kein Anlass zur Aufstellung einer stationären Geschwindig-keitsüberwachungsanlage (GÜA).
Die Polizei setzt zudem keine fest installierten Dialog-Displays ein, da diese baulich durch die Bezirksämter eingerichtet werden. Als Maßnahme zur temporären Sensibilisierung des Fahrver-haltens ist jedoch der gelegentliche temporäre Einsatz einer mobilen Geschwindigkeitswarnan-lage (GWA) grundsätzlich möglich. GWA werden durch die örtlich zuständigen Polizeikommissa-riate eingesetzt. Im konkreten Fall erhält das PK 37 vom Sachverhalt Kenntnis.
Fazit:
Aufgrund der geringen Unfallsituation sowie des niedrigen Geschwindigkeitsniveaus sieht die VD aktuell keinen Handlungsbedarf bzgl. der angedachten Vorschläge der Bezirksversammlung.
Die Situation in der Tilsiter Straße wird weiterhin beobachtet. Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, kann eine erneute Bewertung erfolgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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