21-8158

Zusätzliche Seniorenbänke in Bramfeld / Farmsen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.11.2023 (Drs. 21-7963)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
14.12.2023
Ö 14.27
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die vom Petenten vorgeschlagenen Standorte für Seniorenbänke (Eingabe Drs. 21-7821) geeignet sind und welche dieser Standorte umgesetzt werden können.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Der erste Standort an der Wegeverbindung zwischen Heukoppel und Steilshooper Allee gehört zum Flurstück der Sportanlage Bramfelder SV (Flst 7902#546) und ist im Eigentum des Bezirksamts Wandsbeks.

Durch das Bezirksamt kann eine Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung nicht erfolgen. Die Möglichkeit der Müllbeseitigung (Abfallkörbe) durch die Stadtreinigung entfällt.


Der zweite Bankstandortvorschlag am Rückhaltebecken im Verlauf Osterbek liegt auf einem Flurstück (1601#548) im Allgemeinen Grundvermögen (LIG) und nicht auf einer bezirklichen Fläche. Das Bezirksamt Wandsbek kann daher hier keine seniorengerechte Parkbank aufstellen.

 

Der dritte Standort befindet sich wegbegleitend an der Osterbek und gehört zu dem Flurstück (10786#546) der Wasserwirtschaft. An Arbeits- und Schauwegen der Wasserwirtschaft werden keine Parkbänke errichtet, da diese nicht unterhalten werden können und eine Müllbeseitigung (Abfallkörbe) durch die Stadtreinigung nicht erfolgt. Der Standort kann daher nicht umgesetzt werden.

Der vierte Standortvorschlag zwischen Bramwisch und Traberweg liegt an einer Wegeverbindung in einer Kleingartenanlage. Die Fläche befindet sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün (Flurstück 6935#546). Eine weitere Parkbank wäre denkbar, sollte jedoch an den Zugang Bengelsdorfstraße verschoben werden, um einen gleichmäßigen Abstand zu den bestehenden Bankstandorten herzustellen.
 

Der fünfte Standort am Luisenhof und Rönk liegt an einer Wegeverbindung an einer Kleingartenanlage nahe der Osterbek. Die Fläche befindet sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün (Flurstück 3708#544).
Die angrenzende Rasenfläche wird verstärkt durch Hundehalter*innen als Hundewiese genutzt, hier können Konflikte zwischen Hunden, Hundehaltern und ausruhenden Personen kommen, daher ist die Fläche nur bedingt als zusätzlicher Bankstandort geeignet.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n