21-3538

Zebrastreifen/Fußgängerüberweg in der Straße Vörn Barkholt besser sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1650.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Stellen werden entsprechend gebeten:

Geeignete Maßnahmen durchzuführen, die das Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens/Fußgängerüberwegs verhindern sowie für eine bessere Beleuchtung zu sorgen. Zudem soll auf mit geeigneten Verkehrsschildern auf den Schulweg/die Kinder hingewiesen werden.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zu der Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Hinsichtlich der Problematik haltende / parkende Fahrzeuge im Nahbereich des Fußgängerüberwegs war es im Juli 2020 zu einem Ortstermin  mit dem Bezirksamt Wandsbek ( Wegeaufsicht )  und   der Straßenverkehrsbehörde gekommen. Es wurde einvernehmlich entschieden, zum Schutz der Fußgänger und der  Wegeflächen Absperrelemente  einzusetzen, die ein Abstellen von Fahrzeugen verhindern sollen.

Zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahme durch das Bezirksamt kann von hier aus keine Angabe gemacht  werden.

Hamburg Verkehrsanlagen wurde gebeten, die Beleuchtung gem. der bundeseinheitlich geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu überprüfen.

Unter Berücksichtigung des §  45 ( 9 ) der Straßenverkehrsordnung ( StVO) hält das PK 35 die Anordnung von Verkehrszeichen, die auf einen Schulweg hinweisen (  regelhaft Verkehrszeichen 136 StVO „Kinder“ mit Zusatzzeichen  1012.50 StVO  „Schule“) nicht für zwingend erforderlich.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Da es sich um keine Hauptverkehrsstraße handelt und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer vor Ort kein Projekt begleitet, liegt die Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen beim Bezirksamt Wandsbek. Dies wurde der Bezirksversammlung Wandsbek am 26.08.2020 bereits mitgeteilt. Zur Beleuchtungssituation ist durch Hamburg Verkehrsanlagen zu ergänzen: Eine zusätzliche Beleuchtung am Fußgängerüberweg in der Straße Vörn Barkholt wurde bei der Erstellung der Überwege nicht eingeplant. Die Ergänzung der zusätzlichen Beleuchtung wird jedoch im Rahmen der Beleuchtungsverbesserungs-Maßnahmen 2020/2021 umgesetzt.

 

Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen PK wurden 2020 zur Verhinderung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen im Bereich des Fußgängerüberweges vom Bezirksamt Bügel aufgestellt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n