Zahlungsmöglichkeit per Bankeinzug in der HVV-App für alle sicherstellen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 04.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz Ö 6.2
Der öffentliche Nahverkehr ist für Hamburg von wesentlicher Bedeutung. Er ermöglicht eine sichere und ökologische Fortbewegung für die Menschen in unserer Stadt. Die Anpassung der Bezahlmöglichkeiten für Einzelkarten über die App und die Bezahlkarte haben die Abläufe in den Bussen einerseits erleichtert. Andererseits setzen sie voraus, dass diese Bezahlfunktionen möglichst einfach für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind.
Wir haben festgestellt, dass sich im Rahmen des seit 9.10.2025 durch eine EU-Verordnung vorgeschriebenen Abgleichs der IBAN mit dem Namen des Kontoinhabers ein wesentlicher Fehler in der App und der Webseite des HVVs eingeschlichen hat.
Dieser Fehler betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die seit diesem Zeitpunkt versuchen in den Systemen des HVVs eine IBAN eines Gemeinschaftskontos zu hinterlegen, welches als Namen die Vornamen beider Partner beinhaltet (z.B. „Maria & Max Mustermann“). Bereits hinterlegte Gemeinschaftskonten sind nicht betroffen.
Die Systeme des HVVs nutzen bei der Hinterlegung einer Bankverbindung durch einen Kunden einen Verifizierungsdienstleister. Dieser erhält aus den Systemen des HVVs den dort hinterlegten Vornamen und Namen des HVV Kunden (z.B. Maria Mustermann). Der Verifizierungsdienstleister fragt dann den bei der Bank hinlegten Namen ab und gleicht diesen mit dem Namen ab, den er vom HVV erhalten hat. In dem uns bekannten Fall wurde seitens der Bank augenscheinlich bei einem Gemeinschaftskonto der Name im Format „Maria & Max Mustermann“ zurückgeliefert. Dieser stimmte dann natürlich nicht mit dem Namen des HVV Kunden „Maria Mustermann“ überein.
Der Versuch nun im HVV Konto als Vorname „Maria & Max“ zu hinterlegen scheiterte daran, dass Vornamen in den Systemen der HVV keine Sonderzeichen und damit kein „&“ Zeichen enthalten darf.
Der Hinweis auf den Fehler an den Support des HVV wurde von diesem damit beantwortet, dass kein Fehler vorliegen würde. Die Eigentümer von Gemeinschaftskonten sollen stattdessen eine andere Zahlungsmethode wie Paypal oder Kreditkarte nutzen.
Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung der App für einen Teil der Menschen ohnehin eine Hürde darstellt, bedeutet der Verweis auf die anderen Zahlungsmethoden eine weitere Einschränkung für bestimmte Gruppen. Nicht jeder hat eine Kreditkarte und nicht jeder hat ein Paypal-Konto kann oder möchte dieses einrichten.
Bankkonten hingegen haben grundsätzlich alle geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katstrophenschutz folgende Empfehlung für dieBezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
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