22-3917

Zahlungsmöglichkeit per Bankeinzug in der HVV-App für alle sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3539.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.7

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den im Sachverhalt beschriebenen Fehler mit dem HVV zu erörtern und diesen zu bitten den Fehler schnellstmöglich zu beseitigen.
  2. Sollte die Fehlersituation nicht erkannt werden, bitten wir die Fachbehörde den HVV zu bitten einen Referenten zu dem Thema in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz der Bezirksversammlung Wandsbek zu entsenden. Dieser möge dort erläutern, warum die Fehlersituation nicht als solche gesehen wird.
  3. Über die Ergebnisse möge die Fachbehörde den Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz der Bezirksversammlung Wandsbek informieren.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Der beschriebene Vorfall wurde intensiv von der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) mit ihrem Zahlungsdienstleister LOGPAY geprüft. Hierbei muss es sich um einen Einzelfall handeln, da der Hochbahn keine weiteren Anfragen dieser Art bekannt sind.

Die Hinterlegung eines Gemeinschaftskontos ist grundsätzlich möglich. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Im hvv Konto darf nur der Name des Account-Inhabers oder der Account-Inhaberin stehen, also entweder „Maria Mustermann“ oder „Max Mustermann“. „Max & Maria Mustermann” kann nicht verarbeitet werden, da ein Account nicht geteilt werden darf.
  • Im Konto des Verifizierungsdienstleisters verimi darf nur der Name des Account-Inhabers oder der Account-Inhaberin stehen, also entweder „Maria Mustermann“ oder „Max Mustermann“Max & Maria Mustermann“ kann durch die Bank im Bank-Ident-Verfahren nicht verarbeitet werden. Die eigenen Account-Informationen bei verimi können hier eingesehen und ggf. geändert werden: web.verimi.de.
  • Obwohl auf der Website des Verifizierungsdienstleisters verimi anders angegeben, kann dennoch die IBAN des Gemeinschaftskontos verwendet werden.

Die Einhaltung dieses Vorgehens ist erforderlich, um die erfolgreiche Hinterlegung des Gemeinschaftskontos zu gewährleisten.

Darüber hinaus prüft die Hochbahn, welche Hinweise in den Apps im Zusammenhang mit verimi bereits vorhanden sind und welche gegebenenfalls noch ergänzt werden sollten. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten (z. B. Roadmap, Releases) könnten anschließend entsprechende Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2026
Ö 14.7
Anhänge

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