Wiederherstellung Blühstreifen Poppenbüttler Schleuse/ Saseler Damm (Drs. 21-7974.1)
Letzte Beratung: 18.02.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.2
- Siehe auch 1. Mitteilung (Drs. 21-8172) zum Beschluss.
Der vorhandene Blühstreifen (Blumenzwiebelpflanzung) im Bereich der neu errichteten Poppenbüttler Schleuse, wurde während der Bauzeit als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt und ist im Frühjahr 2024 nicht wieder ausgetrieben.
Im Januar 2025 wurde am gleichen Standort ein neuer Blumenzwiebelstreifen hergestellt,
dieser entspricht in Größe, Breite und Zwiebelzusammensetzung dem ursprünglichen Blühstreifen.
Die Wiederherstellungskosten werden durch den Verursacher getragen, d.h. dem Bezirksamt entstehen hier keine Herstellungskosten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wird um Kenntnisnahme gebeten.
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