21-1548.1

Wie viele Verwarnungen, Bußgelder und Schließungen von Betrieben gab es wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen in Wandsbek?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die schrittweisen Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind richtig. Die weiterhin niedrigen Infektionszahlen geben das her. Dennoch ist es wichtig, dass die weiter geltenden Regelungen auch strikt eingehalten und kontrolliert werden. Beispiele wie das Zwick in Hamburg-Nord haben leider gezeigt, dass das notwendig ist. In seiner Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator (Bürgerschafts-Drucksache 22/338) antwortet der Senat, dass „für die Schließung von Betrieben im Sinne der Anfrage […] die jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter zuständig“ sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:          11.06.2020

 

Nach Prüfung durch die zuständige Fachbehörde wird festgestellt, dass die BIS leider keine der im o.g. Ersuchen gestellten Fragen beantworten kann.

Dies findet seine Begründung darin, dass die Statistik der zuständigen Dienststelle keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Bezirken zulässt.

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde eine nachträgliche Auswertung sämtlicher Verfahren (bisher 8.084 Verfahren mit Stand 05.06.2020) erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung des  Auskunftsersuchens zur Verfügung stehenden Zeit und vor dem Hintergrund der übrigen Aufgabenschwerpunkte leider nicht möglich.

 

 

1.)    Wie viele Betriebe wurden wegen Verstöße gegen die Corona-Allgemeinverfügungen in Wandsbek verwarnt und wegen welcher Verstöße genau?

2.)    Gegen wie viele Betriebe wurden Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen in Wandsbek verhängt in welcher Höhe und wegen welcher Verstöße jeweils genau?

3.)    Wie viele Schließungen von Betrieben wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen gab es bisher in Wandsbek?

4.)    Wie viele Betriebe durften nach einer Schließung wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen wieder öffnen?

5.)    Wurden den betroffenen Betrieben nach Verwarnungen, Bußgeldern oder Schließungen weitere Auflagen gegeben?

 

Anhänge

keine Anlage/n