21-1548

Wie viele Verwarnungen, Bußgelder und Schließungen von Betrieben gab es wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen in Wandsbek?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die schrittweisen Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind richtig. Die weiterhin niedrigen Infektionszahlen geben das her. Dennoch ist es wichtig, dass die weiter geltenden Regelungen auch strikt eingehalten und kontrolliert werden. Beispiele wie das Zwick in Hamburg-Nord haben leider gezeigt, dass das notwendig ist. In seiner Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator (Bürgerschafts-Drucksache 22/338) antwortet der Senat, dass „für die Schließung von Betrieben im Sinne der Anfrage […] die jeweils örtlich zuständigen Bezirksämter zuständig“ sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)    Wie viele Betriebe wurden wegen Verstöße gegen die Corona-Allgemeinverfügungen in Wandsbek verwarnt und wegen welcher Verstöße genau?

2.)    Gegen wie viele Betriebe wurden Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen in Wandsbek verhängt in welcher Höhe und wegen welcher Verstöße jeweils genau?

3.)    Wie viele Schließungen von Betrieben wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen gab es bisher in Wandsbek?

4.)    Wie viele Betriebe durften nach einer Schließung wegen Verstößen gegen die Corona-Allgemeinverfügungen wieder öffnen?

5.)    Wurden den betroffenen Betrieben nach Verwarnungen, Bußgeldern oder Schließungen weitere Auflagen gegeben?

 

Anhänge

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