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Weiteres Vorgehen bei den SAGA-Gebäuden am Friedrich-Ebert-Damm Auskunftsersuchen vom 04.09.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Am Friedrich-Ebert-Damm besitzt das kommunale Wohnungsunternehmen SAGA vier Blöcke,

die sich über die Hausnummern 39 bis 77 erstrecken. Den Mieter*innen wurde im September 2024 mitgeteilt, dass diese Blöcke in zwei Phasen ab 2026 abgerissen werden sollen. Danach

sollen Neubauten entstehen.

Das Bau-Vorhaben am Friedrich-Ebert-Damm zieht sich nun schon seit Jahren hin. Und dies

auf dem Rücken der Mieter*innen, die sich sowohl mit erheblichen Einschränkungen

herumschlagen müssen, als auch über Jahre nur schlecht informiert werden.

Daher fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 13.10.2025

1. Wie ist der Stand der zeitlichen Planungen zu Abriss und Neubau? Bitte inklusive

einer detaillierten Planung der Unterbringung der Mieter*innen.

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Der Abriss für den 1. Bauabschnitt (Friedrich-Ebert-Damm 59-77) ist nach Mitteilung der SAGA für Anfang 2026 geplant. Der Baubeginn soll geplant im Juli 2026 starten. Die Neubaufertigstellung ist für Mitte 2028 geplant.

Der Abriss für den 2. Bauabschnitt (Friedrich-Ebert-Damm 39-57 u. a.) soll geplant im Herbst 2028 beginnen. Der Baubeginn ist für 2029, die Neubaufertigstellung für 2031 geplant. Eine weitere Konkretisierung ist nach Mitteilung der SAGA zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

r alle Mietparteien (90 Wohneinheiten) der zum 1. Bauabschnitt gehörenden Gebäude konnten Umquartierungswohnungen gefunden werden. Der letzte Auszug in eine dieser Umquartierungswohnungen ist für Anfang 2026 geplant.

Einige Mietparteien (19 Wohneinheiten) der zum 2. Bauabschnitt gehörenden Gebäude (94 Wohneinheiten) sind bereits auf eigenen Wunsch umquartiert worden. Eine weitere Ausdifferenzierung berührt datenschutzrechtliche Belange der dortigen Mieterinnen und Mieter und erfolgt daher seitens der SAGA nicht.

Bis zum Abbruch der Gebäude müssen alle Mietparteien auch hier vollständig umquartiert werden. Da die SAGA bei derartigen Maßnahmen immer sozialverträglich vorgeht, benötigt der Prozess den geplanten zeitlichen Vorlauf

2. Wieso ist es insbesondere scheinbar nicht möglich, dass zumindest die Bewohner*innen, deren Wohnungen erst in der zweiten Phase abgerissen werden, bis zur Errichtung der Neubauten in den alten Wohnungen bleiben dürfen?

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Es wollten und wollen Mietparteien des 2. Bauabschnittes auf eigenen Wunsch umquartiert werden. Im Übrigen vgl. Antwort zu 1, 4. Absatz.

Sollte die Baufertigstellung des 1. Bauabschnittes vorfristig abgeschlossen werden können und der 2. Bauabschnitt dann bereits vollständig für den Abbruch geräumt sein, ist nach Mitteilung der SAGA die Option einer zeitlichen Beschleunigung des 2. Bauabschnitts bereits vorgesehen.

3. Entsteht dadurch auch längerfristig Leerstand, der zu vermeiden wäre?

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Der in der Antwort zu 1., Absätze 3 und 4 dargelegte Ablauf ist nach Mitteilung der SAGA für eine sozialverträgliche Umquartierung der betroffenen Mietparteien angemessen und auch notwendig. Soweit hier ein zwischenzeitlicher Leerstand entsteht, ist dieser daher nicht zu vermeiden.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Friedrich-Ebert-Damm

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