21-7978

Weiterentwicklung und Sicherung des Strandbades Farmsen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1935)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.12.2023
16.11.2023
Ö 14.27
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und die Finanzbehörde werden ersucht, gemeinsam mit der Bäderland GmbH das bisher bestehende kurzfristige Nutzungsverhältnis zwischen der Bäderland GmbH und dem Verein Strandbad Farmsen e.V. über das Flurstück 3071/Gemarkung 0545 anzupassen, dass die Fläche des Strandbades Farmsen dem Trägerverein zukünftig im Wege der Erbpacht, mindestens aber für eine jeweils 25-jährige Laufzeit zur Verfügung gestellt wird.
  2. Die beteiligten Fachbehörden und die Bezirksamtsleitung werden ersucht, zu prüfen, ob, wie und wo eine Mitbenutzung des Grundstücks des Strandbades durch die DLRG ermöglicht werden kann. Der prägende Baumbestand des Flurstücks soll hierbei erhalten bleiben.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Strandbad Farmsen wird seit 1989 durch den Verein Strandbad Farmsen e.V. betrieben, der dieses von der BLH auf unbestimmte Zeit mit einer beiderseitigen Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12 gepachtet hat.

 

Der grundsätzlichen Forderung nach Herstellung längerfristiger Nutzungsverhältnisse wird nach Auffassung der BUKEA in der Praxis bereits entsprochen, da zwischen dem betroffenen Verein und der BLH seit 1989 ein unbefristeter Pachtvertrag besteht. Die BLH hat darüber hinaus keinen Anlass und keine Pläne das Kündigungsrecht auszuüben, auch wurde seitens des pachtenden Vereins keine Änderung des bestehenden unbefristeten Vertrags gewünscht.

 

Auf Basis des unbefristeten Vertrags und des Dialoges zwischen den betroffenen Parteien ist das Kriterium langfristiger Planungssicherheit aus Sicht der BUKEA in ausreichendem Maße erfüllt.

 

Hinsichtlich der ebenfalls im Antrag formulierten Nutzungsänderung der Fläche für Lager- und Lehrtätigkeiten zugunsten der DLRG besteht aus BLH-Sicht kein Anlass, das Badgelände zugunsten von Lagerflächen und zu Lasten des Badbetriebs/der Badegäste zu verkleinern, auch ist die Ansiedlung der Lehrtätigkeit im einem nur saisonal nutzbaren Bad nicht plausibel.

 

Vor dem Hintergrund des bestehenden Pachtvertrags wird diese Einschätzung durch die BUKEA geteilt, auch da eine Nutzung/Bebauung durch die DLRG eine einseitige Bevorteilung wäre, Lehrtätigkeiten nur eingeschränkt durchführbar wären und die bisherige öffentliche Badenutzung eingeschränkt wäre.

 

Eine  politische Initiative hinsichtlich der Ausgestaltung der Miet- und Pachtangelegenheiten betrifft zudem  das operative Geschäft des öffentlichen Unternehmens BLH. Eine solche Einflussnahme widerspricht der grundsätzlichen Zielsetzung der fachlichen Professionalisierung und Effizienzsteigerung in einer eigenständigen Organisation und erscheint daher aus Sicht der  BUKEA nicht gerechtfertigt.

 

Die BUKEA und die BLH stimmen in ihrem Standpunkt nach einer uneingeschränkten und dauerhaften Erhaltung der derzeitigen Nutzungsausgestaltung überein.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Der aktuelle Stand entspricht analog den Antworten zu der letzten SKA 12407, Fragen 9-10 und die Bezirksamtsleitung begleitet den noch laufenden Prozess durch persönliche Gespräche mit Bäderland Hamburg und dem Verein Strandbad Farmsen.

 

Eine längere Zeitschiene der Begleitung ist u.a. deswegen entstanden, da der alte Vorstand vom Strandbad Farmsen sich aufgelöst und erst ein neuer Vorstand beim Strandbad Farmsen installiert werden musste.

 

Der bereits vorliegenden Stellungnahme der BUKEA gibt es nichts hinzuzufügen.

 

Aktuelle Ergänzung des Bezirksamtsleiters aus einem Schriftwechsel mit Bäderland:

Im Sinne des zuletzt durch Sie [Bezirksamtsleiter] und mit unserem GF Dirk Schumaier angeregten neuen und guten Dialogs zum neuen Vorstand des Strandbadvereins haben Ende dieses Sommers mehrere Terminen mit dem Verein stattgefunden und wurde neben einer wichtigen Aufarbeitung der Historie ein gemeinschaftlicher Weg in die Zukunft geebnet. Dies mündete gestern in entsprechenden Vertragsunterzeichnungen zwischen Bäderland und dem Betreiberverein. Wir haben dem Verein außerdem die Freigabe zur Vertragsschließung mit der DLRG hinsichtlich der zwischen Verein, uns und DLRG besprochenen Verabredungen zur Nutzung der angefragten Fläche gegeben (im Prinzip eine Untervermietung).“

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n