Weiterentwicklung und Nutzbarmachung öffentlicher Flächen am Neusurenland Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6633.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den aktuellen Sachstand in Bezug auf eine weitere Nutzung der Fläche zu prüfen;
2. Es ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Nutzung als öffentlich zugängliche oder nicht zugängliche Grünfläche bzw. eine Aufforstung der Fläche möglich ist und mit welchen Kosten hierbei gerechnet werden muss. Hierzu wird die Fachbehörde gebeten – unbeschadet noch erforderlicher Begutachtungen – mit welchen Abbauprozessen der Altlast aufgrund ihrer Erkenntnisse zu rechnen sein wird, die eine Aufforstung möglicherweise beeinträchtigen könnten. Über das Ergebnis ist den zuständigen Ausschüssen zu berichten.
3. Die Schulbehörde wird gebeten, mitzuteilen, ob ihrerseits in nächster Zeit Teile der Fläche oder angrenzende Flurstücke für schulische oder Zwecke des (Schul)sports benötigt werden oder werden könnten;
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Nutzung eines Teils der Fläche durch den Tanzsportverein “Club Saltatio Hamburg” in Frage kommt.
5. Es ist zu prüfen, inwiefern eine sportliche Teilnutzung der ungenutzten kontaminierten Fläche ähnlich der jetzt schon vorhandenen BMX-Bahn möglich ist, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind und welche Kosten für einen oberflächlichen Sportbetrieb aktuell zu erwarten sind. Hierzu soll die Verwaltung das Gespräch mit dem Verein suchen.
6. Sobald die Möglichkeiten zur Nutzung der Fläche feststehen, soll es eine Beteiligungsveranstaltung geben, wo die Möglichkeiten der Öffentlichkeit erläutert werden.
Stellungnahme der Finanzbehörde unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und des Be-zirksamtes Wandsbek zum Beschluss:
Zu 1. und 2.:
Die Überlegungen für eine künftige Nutzung der Fläche dauern noch an, sodass kein über die Drs. 22/10371 hinausgehender neuer Sachstand besteht. Die vorstehenden genannten Ideen werden aber im weiteren Verlauf geprüft werden. Zusätzlich soll ein Nord-Süd-Querungsmöglichkeit als Prüfauftrag formuliert werden. Ein Zurückfallen hinter die aktuelle Nutzung durch die Öffentlichkeit ist jedoch zu vermeiden. Eine Abschätzung, mit welchen Kosten hierbei gerechnet werden muss und mit welchen Abbauprozessen der Altlast aufgrund ihrer Erkenntnisse zu rechnen sein wird, die eine Aufforstung möglicherweise beeinträchtigen könnten, ist derzeit nicht verlässlich bezifferbar.
Aufgrund der Ablagerungsbestandteile (organisches Material und Gewerbe-/Industrieabfälle) und der Ergebnisse der Bodenluftmessungen ist mit einer langfristigen Bildung von Deponiegas mit hohen Methan- und Kohlendioxidkonzentrationen, sowie mit leichtflüchtigen Spurenstoffen (BTEX und LHKW) zu rechnen. In Folge der noch langanhaltenden Verrottungsprozesse sind auch weiterhin erhebliche Geländesetzungen zu erwarten.
Für eine Nutzung der Fläche durch die Öffentlichkeit z.B. als Park- oder Waldfläche mit Eingriffen in den Auffüllungskörper werden Herrichtungsmaßnahmen z.B. in Form von Bodenaustausch oder Bodenauftrag erforderlich.
In der Machbarkeitsstudie von 2020 (vgl. Teil 2 , Technische Machbarkeitsstudie M&P Ingenieurgesellschaft vom 31.01.2020, Machbarkeitsstudie zur Altlastensanierung Neusurenland - hamburg.de) wurden für das Szenario 4 (Nutzung der gesamten Fläche der Altablagerung als Sport- und Freizeitgelände / Grünnutzung der Rasensportplätze im östlichen Teil) ca. 3 Mio. Euro berechnet.
Zu 3.:
In der Schulbauregion 16 gibt es derzeit ausreichend Flächen, um die schulische Versorgung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
Im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Altablagerung Neusurenland ist das Gymnasium Farmsen zu sehen. Im Schulentwicklungsplan 2019 (SEPL) ist vorgesehen, dass das Gymnasium Farmsen von 3,5 Zügen auf 4 Züge ausgebaut wird, siehe hierzu https://www.hamburg.de/contentblob/12985564/3255f838a6dae1aad14d8b12a08779fb/data/sepl-2019-endfassung).pdf.
Für diesen geplanten Ausbau gibt es bereits genug Flächen. Es sind daher keine zusätzlichen Flächen notwendig und es sind keine Abweichungen vom SEPL vorgesehen.
Derzeit werden daher von der BSB keine Überlegungen angestellt, die eine Veränderung der bisherigen Flächennutzung nach sich ziehen oder zusätzliche Flächen für schulische Zwecke notwendig machen würden.
Zu 4.:
Das Bezirksamt Wandsbek ist mit dem Tanzsportverein im Gespräch. Die Überlegungen und Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 5.:
Das Bezirksamt Wandsbek ist hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der BMX-Anlage mit der Radsportgemeinschaft im Gespräch. Die Überlegungen und Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 6.:
Das Bezirksamt Wandsbek und die fachlich zuständigen Behörden werden sich im fortlaufenden Prozess austauschen und mögliche Beteiligungsformate eruieren, die zur Information der Öffentlichkeit sachdienlich sein könnten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n