Weiterentwicklung Rodigallee Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5947)
Letzte Beratung: 19.01.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 6.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:
1. die Anwohnerinnen und Anwohner der Rodigallee sowie die anliegenden Institutionen, wie beispielsweise das AK Wandsbek und die Helmut-Schmidt-Universität über die Pläne gesondert zu informieren und Anregungen aufzunehmen.
2. bei Ihren weiteren Planungen zu prüfen, ob am Knotenpunkt Rodigallee/ Jenfelder Allee/ Schiffbeker Weg der Rechtsabbieger, kommend aus der Rodigallee in den Schiffbeker Weg in Richtung Zubringer A24 durch eine Verlängerung der Aufstellfläche für Abbieger eine Verbesserung der Abbiegesituation erzielt werden kann;
3. bei Ihren weiteren Planungen zu prüfen, ob in der Rodigallee die Schaffung einer Protected-
Bike-Lane zur Sicherung der Radfahrstreifen realisiert werden kann;
4.
a) bei Ihren weiteren Planungen zu prüfen, ob die Aufleitung des Radverkehrs an den Bushaltestellen in der Rodigallee in die Nebenflächen (wie bei den Haltestellen Schiffbeker Weg und Jenfeld-Zentrum) grundsätzlich möglich ist, sofern damit keine Baumver luste einhergehen;
b) bei ihren weiteren Planungen zu prüfen, ob an den Bushaltestellen, an denen der Radverkehr auf der Nebenflächen an der Haltestelle vorbeigeführt wird, für die Fußgänger ein Zebrastreifen über den Radweg angeordnet werden kann;
5. bei Ihren weiteren Planungen zu prüfen, inwieweit sichere Querungsmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Rodigallee für ein Linksabbiegen möglich sind;
6. bei Ihren weiteren Planungen zu prüfen, ob auf Höhe der Nahversorger bei Hausnummer 2-12 der Rodigallee eine Haltezone für Kurzzeitparker eingerichtet werden kann;
7. bei ihren weiteren Planungen zu prüfen, ob weitere Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden können;
8. sicherzustellen, dass bei Ihren weiteren Planungen der Alleecharakter der Rodigallee beibehalten und durch weitere Neupflanzungen ausgebaut wird;
9. sicherzustellen, dass bei Ihren weiteren Planungen eine gut abgestimmte und verlässliche Baustellenkoordination die Behinderungen so gering wie möglich hält.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Zu 1.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird die Planung den betroffenen Einrichtungen vorstellen. Es ist vorgesehen, Anliegerinnen und Anlieger sowie weitere Interessierte über die Planungen und den Bauablauf in einer öffentlichen Veranstaltung zu informieren.
Zu 2.
Sowohl der Rechtsabbieger als auch der Linksabbieger in den Schiffbeker Weg werden nach dem neusten Stand der Planung in der jetzigen Länge erhalten. Die Signalzeitenprogramme werden weiter optimiert.
Zu 3.
Die Planung ist dahingehend überarbeitet worden, dass nun an allen Radfahrstreifen, wo dies möglich ist (keine Überfahrten, Bushaltestellen, etc.), Protektionselemente vorgesehen sind. Auf Teilstrecken sollen statt Radfahrstreifen jetzt Radwege Kopenhagener Art gebaut werden.
Zu 4a.
Der LSBG hat bei allen Bushaltestellen geprüft, welche Radverkehrsführung möglich und sinnvoll ist. Bei den Haltestellen „Universität der Bundeswehr“, beide Fahrtrichtungen, „Schiffbeker Weg“, beide Fahrtrichtungen und „Jenfeld-Zentrum“, in Fahrtrichtung Innenstadt soll der Radverkehr über die Nebenflächen geführt werden. Dies bedeutet, dass an diesen stark frequentierten Haltestellen, die auch von den X-Bussen angefahren werden, die Konflikte minimiert werden können. An den übrigen Bushaltestellen ist dies wegen des fehlenden Platzes nicht möglich.
Zu 4b.
Fußverkehrsüberwege über Radwege können nur an Stellen mit besonderen Gefahrenlagen eingerichtet werden. Hierzu laufen aktuell noch Abstimmungen zwischen der BVM und der BIS.
Zu 5.
Linksabbiegemöglichkeiten kann es nur an den Kreuzungen geben, da ansonsten abbiegende Fahrzeuge den nachfließenden Verkehr zu stark behindern würden und sich darüber hinaus erhöhte Unfallrisiken ergeben würden.
Zu 6.
Vor den Gebäuden Rodigallee mit den Hausnummern 2 bis 4 (Bäckerei) soll es einen kombinierten Lade- und Haltebereich geben, der temporär zum Be- und Entladen oder zum kurzzeitigen Halten von bis zu vier Pkw genutzt werden kann.
Zu 7.
Querungsmöglichkeiten über die Rodigallee müssen aus Sicherheitsgründen wegen des Verkehrs und der Zahl der zu querenden Fahrstreifen signalisiert werden. Dies erfolgt an den Kreuzungen und an den bestehenden und geplanten Fußverkehrlichtsignalanlagen.
Zu 8.
Die bestehende Allee wird durch Neupflanzungen, insbesondere auf der Südseite zwischen Kielmannseckstraße und Osterkamp, vervollständigt. Auf der gesamten Strecke müssen von den rund 230 Straßenbäumen 15 gefällt werden. Rund 40 Bäume sollen neu gepflanzt werden. Darüber hinaus werden an vielen Stellen die Baumscheiben erweitert und heute versiegelte Flächen entsiegelt. Die Standorte der vorhandenen Bäume sollen durch Belüftung der Wurzelräume und das Einbringen von Dünger deutlich verbessert werden.
Zu 9.
Die Baudurchführung wird in Abhängigkeit zu anderen Projekten koordiniert. Der Bauablauf und die Bauphasen werden darauf optimiert, dass möglichst viele Fahrbeziehungen auch während der Baudurchführung aufrechterhalten werden können. So erfolgt der erste Bauabschnitt zwischen Bovestraße und Holstenhofweg in enger Abstimmung mit den Maßnahmen des S 4-Neubaus. Hier kann auch während der Baumaßnahme jeweils ein Fahrstreifen je Richtung aufrechterhalten werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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