20-4886.1

Wegweisung zum "Haus der Wilden Weiden" III Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 4.10.2017 zu dem Antrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 20-4886

 

Mit der Drucksache 20-4667 (Beschluss vom 24.11.2016 -Drucksache 20-3504.1) wurde mitgeteilt, dass eine Beschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr nur durch die Dienststellen der BIS erfolgen kann. Die Beschilderung für Fußgänger (Weghinweisung) kann durch das Bezirksamt genehmigt werden.

Im Bezirk Wandsbek gibt es an mehreren Stellen Beschilderungen für den Kraftfahrzeugverkehr (u.a. Studio Hamburg, Kinderkrankenhaus, Hallenbad, Sportanlage).

Eine wegweisende Beschilderung im Straßenraum ist nur möglich, wenn es sich bei dem „Haus der wilden Weiden“ um einen Ort von erheblicher, überregionaler Bedeutung handelt und zugleich eine erhebliche Verkehrsbedeutung hat. 

Das „Haus der wilden Weiden“ ist überregional tätig und wird von Bürgerinnen und Bürger aus Hamburgs, Schulklassen und ortsunkundigen Gästen besucht. Eine Beschilderung an der Straßenkreuzung Höltigbaum - Eichberg ist daher erforderlich.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Beschilderung für den Kraftfahrzeug-verkehr an der Straßenkreuzung Höltigbaum – Eichberg für das „Haus der wilden Weiden“ erfolgen kann.

 

Das Bezirksamt Wandsbek wird aufgefordert, zusätzlich eine Beschilderung für Fußgänger (Weghinweisung) gemeinsam mit der Leitung des „Haus der wilden Weiden“

umzusetzen.

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von der Entscheidung zu unterrichten.

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.