Wegweisung zum "Haus der Wilden Weiden" III Antrag der CDU-Fraktion
Mit der Drucksache 20-4667 (Beschluss vom 24.11.2016 -Drucksache 20-3504.1) wurde mitgeteilt, dass eine Beschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr nur durch die Dienststellen der BIS erfolgen kann. Die Beschilderung für Fußgänger (Weghinweisung) kann durch das Bezirksamt genehmigt werden.
Im Bezirk Wandsbek gibt es an mehreren Stellen Beschilderungen für den Kraftfahrzeugverkehr (u.a. Studio Hamburg, Kinderkrankenhaus, Hallenbad, Sportanlage).
Eine wegweisende Beschilderung im Straßenraum ist nur möglich, wenn es sich bei dem „Haus der wilden Weiden“ um einen Ort von erheblicher, überregionaler Bedeutung handelt und zugleich eine erhebliche Verkehrsbedeutung hat.
Das „Haus der wilden Weiden“ ist überregional tätig und wird von Bürgerinnen und Bürger aus Hamburgs, Schulklassen und ortsunkundigen Gästen besucht. Eine Beschilderung an der Straßenkreuzung Höltigbaum - Eichberg ist daher erforderlich.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Beschilderung für den Kraftfahrzeug-verkehr an der Straßenkreuzung Höltigbaum – Eichberg für das „Haus der wilden Weiden“ erfolgen kann.
Das Bezirksamt Wandsbek wird aufgefordert, zusätzlich eine Beschilderung für Fußgänger (Weghinweisung) gemeinsam mit der Leitung des „Haus der wilden Weiden“
umzusetzen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah von der Entscheidung zu unterrichten.
keine Anlage/n
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