20-4408

Was erwartet Senior*innen in Wandsbek?

Anfrage gem. § 24 BezVG (Große Anfrage)

Sachverhalt

 

Am 01.Januar 2010 trat das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als Nutzer*innen von Wohn-und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer schaffen. Der Bezirk Wandsbek hat 424.000 Einwohner*innen, davon sind 95.000 Einwohner (22,4%) 65 Jahre alt und älter.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

Allgemeine Fragen:

 

1.      In der Drucksache  20/14261 „Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes“ wird eine wissenschaftliche Evaluation einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwands der Bezirksämter  für Anfang 2017 angekündigt.
Liegt die Evaluation des Senats dem Bezirksamt vor?
Wenn ja, bitte beifügen. Wenn nein, warum nicht und wann soll sie erscheinen?
 

2.      Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen SPD/GRÜNEN ist eine Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vorgesehen.
Wie steht die Bezirksamtsleitung zu einer Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht und welche Maßnahmen werden zurzeit bezüglich einer Zentralisierung unternommen?
 

3.      Wie viele Einrichtungen unterliegen in Wandsbek der Wohn-Pflege-Aufsicht?
Bitte darstellen nach  den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste. Bitte für die jeweiligen Gruppen – falls möglich – die Platzzahlen angeben.
Bitte zum Stichtag 01.06.2017 darstellen.

 

 

Fragen zur personellen Ausstattung:

 

4.      Wie viele Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalente) umfasst die bezirkliche Wohn-Pflege-Aufsicht in Wandsbek? Wie viele Mitarbeiter*innen sind auf diesen Stellen beschäftigt?
Bitte zum Stichtag 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen.

 

5.      Wurden im Bereich der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht im Bezirksamt  Wandsbek in den Jahren 2015 und 2016 und in den ersten Monaten des Jahres 2017 Überlastungsanzeigen gestellt? Wenn ja, bitte auflisten.
Wenn ja, wie lange bestanden diese, bzw. bestehen sie immer noch?
Bestehen noch Überlastungsanzeigen aus Zeiträumen vor 2015?

 

6.      Welche Methoden und internen Berichtswege existieren innerhalb der Wohn-Pflege-Aufsicht, um Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen anzuzeigen? Welche und wie viele Mitteilungen über Arbeitsrückstände und Arbeitsüberlastungen zusätzlich zu den in Frage 5 abgefragten Überlastungsanzeigen existieren in der Wohn-Pflege-Aufsicht?

 

7.      Wie hoch ist der Krankenstand in den letzten vier Jahren in der bezirklichen Wohnpflege-Aufsicht im Bezirksamt Wandsbek gewesen?
Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

 

Fragen zur Überprüfung der Einrichtungen:

 

8.      Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 und 2016 überprüft? Bitte alle Einrichtungen nach den Wohn- und Betreuungsformen des HmbWBG namentlich auflisten und vermerken, ob die Überprüfung im jeweiligen Jahr angemeldet oder unangemeldet erfolgte.

 

9.      Wie viele Mängel sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils in den Einrichtungen festgestellt worden?
Was waren das  hauptsächlich für Mängel und welche sind wiederholt aufgetreten?
Bitte möglichst nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen.

 

 

10.  Falls Mängel festgestellt worden sind, welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um diese abzustellen?
Bitte jeweils für die Jahre 2015 und 2016 nach den Anforderungen der §§ 32, 33 Abs. 1 und 2 HmbWBG darstellen.

 

11.  Wurden in den Jahren 2015 und 2016 Mängel festgestellt, die in einer Nachkontrolle nicht beseitigt wurden?
Wenn ja, in welchen Fällen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?

 

 

12.  Werden bei einem Betreiber Abweichungen bzw. Mängel festgestellt, kann die Behörde nach § 32 eine Vereinbarung über die Beseitigung der Mängel mit Fristsetzung abschließen.

Wie viele Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 geschlossen?

Wie viele wurden  nach Ablauf der  Fristen überprüft?
Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte, warum nicht?

 

 

 

 

 

 

13.  Wie viele Regelprüfungen in Wohneinrichtungen und wie viele Stichprobenprüfungen in ambulanten Pflegediensten wurden im Jahr 2016 und 2017 von Januar bis Mai

durchgeführt?
Wie viele Prüfungen hätten es sein müssen?

 

14.  In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden 2016 und werden 2017 geprüft?
Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/ Prüffelder?

 

15.  Wie viel Zeit beansprucht im Schnitt eine Regelprüfung nach der Durchführungsverordnung?

Bitte nach Prüffeld und Größe der Einrichtung auflisten

 

16.  Anlassprüfungen werden meist durch Beschwerden von Nutzer*innen, deren Angehörigen oder von Beschäftigten ausgelöst.
Wie viel Beschwerden hat es jeweils in den Jahren 2015 und 2016 gegeben und worin bestanden die Beschwerden hauptsächlich?
 

17.  Nach § 31 HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen veröffentlicht werden. Liegen entsprechende Veröffentlichungen für 2015 und 2016 vor?
Wenn ja, bitte beifügen.
Wenn nein, warum nicht?
 

18.  Nach dem HmbWBG (§ 6 und § 13) können in Wohneinrichtungen Wohn- oder Angehörigenbeiräte und in Servicewohnanlagen Hausbeiräte gebildet werden.

Hat die Wohn-Pflege-Aufsicht Kontakt zu den bestehenden Mitwirkungsgremien?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

 

 

Fragen zur offenen Seniorenarbeit:

 

19.  Wie ist die Stellenausstattung für die Betreuung der Seniorenarbeit im FA Sozialraummanagement?
Bitte nach Vollzeitäquivalenten und Mitarbeiter*innen zum 31.12.2016 und zum 31.05.2017 darstellen.

 

20.  Wie viel Seniorentreffs- und –kreise gibt es im Bezirk Wandsbek zum Stichtag 31.05.2017?

 

21.  Mit Haushaltsmitteln bzw. Zuschüssen in welcher Höhe werden die Seniorentreffs- und –kreise im Bezirk Wandsbek insgesamt finanziert?
Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 darstellen.

 

Anhänge

keine Anlage/n