Warum dauert die Renovierung der Personenunterführung am ehemaligen Bahnhof Wandsbek so lange? Auskunftsersuchen vom 28.05.2024
Letzte Beratung: 13.11.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 8.2
In der Sitzung des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek am 15. Mai 2024 berichtete die Deutsche Bahn, dass der Personentunnel am ehemaligen Bahnhof Wandsbek ab Sommer nächsten Jahres abgerissen und erneuert werde, was eine Sperrung von ca. zwei Jahren zur Folge haben wird. Mit der Baustelle zur S4 gab es bei Personenunterführung häufiger Probleme, da diese im Winter mehrfach mit Wasser volllief und nicht passierbar war. Dieses Problem sei laut der Deutschen Bahn nun allerdings gelöst.
Der Tunnel ist zurzeit eine der wenigen Möglichkeiten die dortigen Gleise zu überwinden. Im Zuge der Bauarbeiten für die S4 sind viele benachbarte Querungsmöglichkeiten gesperrt. Die Schließung des Tunnels im nächsten Jahr trifft die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Schülerinnen und Schule der anliegenden Schulen besonders hart. Ausweichrouten sind teilweise nicht barrierefrei passierbar und recht lang.
Als die Pläne für die Sperrung nun öffentlich wurden, reagierten einige Anwohner zurecht mit Unverständnis, warum die Sperrung so lange andauern wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 08.07.2024
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Aufgrund der umfangreichen Abbrucharbeiten des Bestands inklusive Rampen und Treppenanlage sowie der Herstellung des Ersatzneubaus der Eisenbahnüberführung (EÜ) als Rahmenbauwerk ist es unter den gegebenen sehr engen Platzverhältnissen nicht möglich, die Personenunterführung während der Bautätigkeiten geöffnet zu lassen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Da der Bahnbetrieb auf der Strecke Hamburg – Lübeck aufrechterhalten werden soll, müssen die Maßnahmen in mehreren Phasen erfolgen. Aufgrund sicherheitsrelevanter Grundsätze, die im Regelwerk der DB festgelegt sind, können die Bautätigkeiten lediglich abschnittsweise im Rahmen geltender Vorgaben (z. B. Abstände der Baumaschinen zu den Gleisanlagen) sowie den Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss (z.B. Lärmschutz) erfolgen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Siehe Antwort zu 1.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Derzeit wird das übergeordnete Verkehrs- und Umleitungskonzept unter Berücksichtigung der Schülerverkehre an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Vorgesehen ist seitens DB, dass östlich des Tunnels die Querung im Bereich der Eisenbahnüberführung (EÜ) Bovestraße trotz der komplexen Bautätigkeiten für den Fuß- und Radverkehr aufrechterhalten werden soll. Westlich des Tunnels soll weiterhin der Rathaustunnel Wandsbek unter der Robert-Schuman-Brücke zur Verfügung stehen. Beide Zuwegungen sollen barrierefrei passierbar sein. Anwohnende werden von der DB rechtzeitig vorab per Postwurfsendung und die S4-Website über die geplanten Einschränkungen und Umleitungen informiert.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Mit Einreichung des Antrags auf Plangenehmigung wurde die Schließung der EÜ im Erläuterungsbericht unter Punkt 8.2.5 wie folgt kommuniziert:
„Mit Beginn der Bauarbeiten ist eine Querung des Personentunnels nicht mehr möglich, auch ein Zugang zum Bahnsteig durch den Tunnel ist nicht mehr möglich. Die einzige Querungsmöglichkeit ist durch die benachbarten Bauwerke Bovestraße und den Rad- und Fußweg möglich.“
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Als Querungsmöglichkeit während der Bauzeit wird weiterhin die Querung im Bereich der EÜ Bovestraße für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stehen.
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