22-3927

Wandsbeker Schwimminfrastruktur weiter stärken - Chancen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3597)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, in Zusammenarbeit mit der Bäderland

Hamburg GmbH die grundsätzliche Förderfähigkeit von Wandsbeker Schwimmbädern

(z. B. Hallenbad Bramfeld und Schwimmbad Wandsbek) unter Berücksichtigung der

notwendigen Planungsreife und der kurzen Antragsfrist zu prüfen.

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, diese für das Bundesprogramm anzumelden, falls die Förderkriterien erfüllt sind und eine Bewerbung aussichtsreich erscheint.
  2. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden darüber hinaus gebeten,

der Bezirksversammlung über die Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe Wandsbeker Schwimmbäder sowie über bestehende Sanierungspläne zu berichten.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) wie folgt Stellung:

Zu Punkt 2:

Im Rahmen der bis zum 19.06.2026 laufenden Antragsfrist für die Bundesförderung „Sanierung kommunaler Sportstätten Schwimmbäder“ wurde geprüft, welche von der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) betriebenen Schwimmhallen grundsätzlich für eine Antragstellung in Frage kommen. Die Prüfung erfolgte in Abstimmung zwischen Bäderland und den zuständigen Fachbehörden, insbesondere der BUKEA. Bei der Prüfung wurden auch das Hallenbad Bramfeld und das Schwimmbad Wandsbek berücksichtigt. Für beide Schwimmbäder besteht im relevanten Förderzeitraum kein konkreter Sanierungsbedarf. Da geförderte Projekte innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen und abgerechnet sein müssen, ist eine Antragstellung für das Hallenbad Bramfeld und das Schwimmbad Wandsbek daher im aktuellen Förderaufruf nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Ziffer 3.

Zu Punkt 3:

Im Bezirk Wandsbek liegen kurz- und mittelfristig keine wesentlichen Sanierungsbedarfe vor, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Berichte zu Sanierungs- und Modernisierungsplänen für die Wandsbeker Schwimmbäder vorgelegt werden können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2026
Ö 14.16
Anhänge

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