Wandsbeker Schwimminfrastruktur weiter stärken - Chancen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3597)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Hamburg GmbH die grundsätzliche Förderfähigkeit von Wandsbeker Schwimmbädern
(z. B. Hallenbad Bramfeld und Schwimmbad Wandsbek) unter Berücksichtigung der
notwendigen Planungsreife und der kurzen Antragsfrist zu prüfen.
der Bezirksversammlung über die Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe Wandsbeker Schwimmbäder sowie über bestehende Sanierungspläne zu berichten.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) wie folgt Stellung:
Zu Punkt 2:
Im Rahmen der bis zum 19.06.2026 laufenden Antragsfrist für die Bundesförderung „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ wurde geprüft, welche von der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) betriebenen Schwimmhallen grundsätzlich für eine Antragstellung in Frage kommen. Die Prüfung erfolgte in Abstimmung zwischen Bäderland und den zuständigen Fachbehörden, insbesondere der BUKEA. Bei der Prüfung wurden auch das Hallenbad Bramfeld und das Schwimmbad Wandsbek berücksichtigt. Für beide Schwimmbäder besteht im relevanten Förderzeitraum kein konkreter Sanierungsbedarf. Da geförderte Projekte innerhalb von sechs Jahren abgeschlossen und abgerechnet sein müssen, ist eine Antragstellung für das Hallenbad Bramfeld und das Schwimmbad Wandsbek daher im aktuellen Förderaufruf nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Ziffer 3.
Zu Punkt 3:
Im Bezirk Wandsbek liegen kurz- und mittelfristig keine wesentlichen Sanierungsbedarfe vor, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Berichte zu Sanierungs- und Modernisierungsplänen für die Wandsbeker Schwimmbäder vorgelegt werden können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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