21-5757.2

Walddörferstraße soll Bezirksroute für das Fahrrad werden - sollen Bäume und Parkplätze weichen? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.11.2022
Sachverhalt

 

-          Die CDU-Fraktion reichte am 09.11.2022 den geänderten Antrag Drucksache 21-5757.2 ein, der den Antrag Drucksache 21-5757.1 ersetzen soll.  

-          Die CDU-Fraktion zog am 10.11.2022 die Petitumspunkte 1 und 2 zurück, in Anlehnung an die Drucksache 21-5757.1

Am 30. August 2022 fand eine Bürgerbeteiligung zu Umbauplänen der Walddörferstraße statt. Die Verwaltung stellte dabei keine konkreten Umbaupläne vor, sondern befragte die Bürgerinnen und Bürger. Dabei berichtete die Bezirksverwaltung, dass die Fachbehörde entschieden habe, dass die Walddörferstraße eine sogenannte Bezirksroute für das Fahrrad wird. Die Bezirksrouten sollen die Velorouten zusätzlich umfangreich ergänzen.

Während der Vorstellung der Ist-Situation der Walddörferstraße wurde deutlich, dass die zum Teil schmalen Querschnitte der Straße zu Nutzungskonkurrenzen führen werden. Durch die Entscheidung der Fachbehörde, die Walddörferstraße als Bezirksroute zu nehmen, ist nun fraglich, ob die ca. 400 zurzeit genutzten Stellplätze und die 500 Bäume daraufhin weichen müssen.

Obwohl noch keine konkreten Pläne vorliegen, wird in der Drs. 21-5965 bereits der Baubeginn auf das zweite Quartal 2025 datiert bei einer Bauzeit von 24 Monaten. Eine weitere Bürgerbeteiligung zu den konkreten Umbaumaßnahmen soll nach den bisherigen Plänen nicht mehr stattfinden.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass

  1. die Bezirksverwaltung verschiedene Szenarien einer möglichen Umgestaltung der Walddörferstraße entwirft.
  2. die verschiedenen Szenarien der Umgestaltung der Walddörferstraße in einer Bürgerbeteiligung vorgestellt werden.
  3. die Anwohner und Gewerbetreibenden der Walddörferstraße die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Bedenken bei den Umbauplänen einfließen zu lassen und diese sodann von der Verwaltung abgewogen werden.
  4. die Bezirksversammlung Wandsbek im Anschluss an das Bürgerbeteiligungsverfahren über die dann umzusetzende Umbauvariante beschließt.

 

Anhänge

keine Anlage/n