Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Steilshoop 13 - Nahversorgungszentrum - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 13.01.2025 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Letzte Beratung: 04.03.2025 Planungsausschuss Ö 5.1
Im Zentrum der Großwohnsiedlung Steilshoop bestehen städtebauliche Missstände, mit denen dieser Ort seiner Funktion als Nahversorgungszentrum des Stadtteils nicht mehr gerecht wird. Bauzustand und Ausstattung des 1974 eröffneten Einkaufszentrums „City Center Steilshoop“ und der darüberliegenden Wohnungen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde am 25. Januar 2022 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburgdas Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“förmlich festgelegt.
Um für das Zentrum Steilshoops ein Konzept zur Revitalisierung und Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums mit Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungsangeboten und Wohnnutzungen zu entwickeln, wurde Ende 2023 der Wettbewerb „Neues Zentrum für die Mitte - Nahversorgungszentrum Steilshoop“ ausgelobt und im Mai 2024 durch ein Preisgericht entschieden.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens geschaffen werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll eine Stärkung des Nahversorgungszentrums erreicht werden.
Am 13. Januar 2025 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBals öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion,an der etwa 60 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben, sind der als Anlagebeigefügten Niederschrift zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion angesprochen:
- Bauphasen und Umzüge der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Gewerbebetriebe,
- Kostentragung durch den Vorhabenträger für Umzüge,
- Sicherung der Grundversorgung während der Bauphase,
- Baulärm in Verbindung mit der Baustelle der U-Bahn U5,
- Belichtung und Besonnung im Bereich der Kirchenfläche
- Stellplatzbedarfe,
- bauliche Integration des Multifunktionssaales.
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, im Zeitraum vom 06.01.2025 bis 17.01.2025 die Unterlagender frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung online einzusehen und Beiträge abzugeben. Die Inhalteder insgesamt zwei eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Inhalt des ersten Beitrages umfasst Ideen und Verbesserungsvorschläge für die Nutzung der Innenhöfe und des Dienstleistungsangebotes. Im zweiten Beitrag werden Fragen der Verkehrslenkung, die nördlich teilweise außerhalb des Plangebietes liegende Markt- und Eventfläche und die Möglichkeiten zur Nutzung angesprochen.
Soweit die vorgenannten Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren geprüft.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
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