21-2727.1

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 - Zellerstraße: Seniorengerechtes Wohnen in Meiendorf an Nordlandweg und Zellerstraße weiterentwickeln und ausbaufähig gestalten Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.02.2021
Sachverhalt

 

  • Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 über den Ursprungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen (Drs.-Nr. 21-2727) beraten und ihn in leicht geänderter Form einstimmig beschlossen.

 

In Meiendorf soll in den nächsten Jahren mit den B-Plänen 137 und 138 modernes senioren- und familiengerechtes Wohnen verwirklicht werden. Neben 310 barrierefreien Wohneinheiten für Senioren werden in der Zellerstraße zudem vier - insbesondere für Familien geeignete - Mehrfamilienhäuser mit ca. 100 bis 135 Wohneinheiten entstehen.

Zwischen Nordlandweg und Lapplandring ist ferner der Bau von sieben Mehrfamilienhäusern und sechs Reihenhäuserzeilen geplant, wodurch statt der derzeit bestehenden 96 Wohneinheiten durch den Neubau rund 210 neue Wohneinheiten in Reihenhäusern (48 WE) und Mehrfamilienhäusern (160 WE) entstehen sollen.

 

Die besonderen Wohnungsbedarfe von Senior*innen sind bei der Planung zu berücksichtigen,

um auch in Zukunft ein attraktives Angebot an preiswertem Wohnraum für diese wachsende

Bevölkerungsgruppe vorzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht vollständig zu vermeiden, dass durch den Neubau die Anzahl der Wohneinheiten um nach derzeitigem Stand ca. 180 Servicewohnungen reduziert wird. Gleichwohl lässt sich durch den gesetzlich notwendigen veränderten Zuschnitt und der damit verbundenen Vergrößerung der Wohnungen die Anzahl nur durch eine Erhöhung der Geschosszahlen oder eine teilweise Bebauung von Grün-/Freiflächen in unmittelbarer Umgebung erzielen, was städtebaulich und sozialpolitisch an Grenzen stößt.

Weitere Bedarfe an Servicewohnungen können nicht Gegenstand dieses Antrages sein, sondern sollen bei der Planung weiterer Neubauvorhaben im Bezirk angemessen berücksichtigt werden.

In der neuen Wohnanlage sollen die sozialen und strukturellen Bedarfe von Senioren in der neuen Wohnanlage zukunftsweisend und attraktiv gestaltet werden. Neben den stadtplanerischen Aspekten sollen daher auch die sozialen Komponenten Gegenstand des Planverfahrens sein.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:

 

  1. Im Vorfeld einer Umzugsentscheidung werden den Bewohnern der Wohnanlage Nordlandweg/Zellerstraße Sprechstunden durch die Bezirkliche Seniorenberatung und die SAGA vor Ort angeboten. Hierauf ist in geeigneter Weise (Postwurf, Aushänge, Stellschilder) aufmerksam zu machen. Die Unterstützung des Hausbeirates ist zu suchen.
  2. Die Anzahl der Umzüge ist so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls soll Bewohnern ein zweifacher Umzug zugemutet werden.
  3. Durch den vorgeschriebenen barrierefreien Neubau werden die Mietpreise steigen. Es ist daher zunächst prüfen, ob für Bestandsmieter die ursprüngliche Mietbelastung beibehalten werden kann. Die Frage der zukünftigen Mietpreise ist auf Wunsch der Mieter mit diesen vertraulich zu erörtern. Sensible Hilfestellung bei der Antragstellung für mögliche zukünftig notwendige Sozialleistungen ist anzubieten und zu gewährleisten. Das vorhandene Betreuungs- und Dienstleistungsangebot durch Flutopferstiftung und SAGA soll verstetigt und möglichst noch ausgebaut werden. In allen Wohnungen ist der Betrieb von zeitgemäßen Notrufsystemen zu ermöglichen.
  4. Die SAGA wird gebeten zu prüfen, die einzelnen Wohnblöcke der künftigen Anlage Zellerstraße durch witterungsunabhängige, geschützte Arkaden oder Laubengänge miteinander zu verbinden, um auch bei schlechtem Wetter gut erreichbar zu sein und den sozialen Austausch und das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern. Auf ausreichende Beleuchtung ist hierbei besonders zu achten.
  5. Der Bau von möglichst großen Balkonen, Terrassen und sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten im Außenbereich soll geprüft und ggf. umgesetzt werden.
  6. Etagenbezogene Gemeinschaftsräume sind in angemessener Größe vorzusehen und mit einem WLAN-Zugang auszustatten.
  7. Bedarfsgerechte und ausreichend große Abstellflächen für Fahrräder, Rollatoren und Rollstühle (mit und ohne elektrische Auflade-Station) sowie ausreichend große Abstellräume zu jeder Wohnung sind vorzusehen.
  8. Im Sinne eines generationenübergreifenden Charakters im Quartier  sollen entsprechende vernetzte Gemeinschaftseinrichtungen und Begegnungsräume geschaffen, gefördert oder gestärkt und verstetigt werden.
  9. Es soll unter Einbeziehung von vorbildlichen Beispielen ein sozialräumlicher Quartiersansatz im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne Rahlstedt 137 und 138 weiterentwickelt werden. Geeignete weitere Quartiere in der Umgebung sollen in ein solches Konzept eingebunden werden. Es soll geprüft werden, ob hierfür zur Finanzierung Förderprogramme wie z.B. der Stadtentwicklungsfonds „Lebendige Quartiere“ herangezogen werden können.

 

Anhänge

keine Anlage/n