Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 - Zellerstraße: Seniorengerechtes Wohnen in Meiendorf an Nordlandweg und Zellerstraße weiterentwickeln und ausbaufähig gestalten Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen
Letzte Beratung: 09.02.2021 Planungsausschuss Ö 5.5
In Meiendorf soll in den nächsten Jahren mit den B-Plänen 137 und 138 modernes senioren- und familiengerechtes Wohnen verwirklicht werden. Neben 310 barrierefreien Wohneinheiten für Senioren werden in der Zellerstraße zudem vier - insbesondere für Familien geeignete - Mehrfamilienhäuser mit ca. 100 bis 135 Wohneinheiten entstehen.
Zwischen Nordlandweg und Lapplandring ist ferner der Bau von sieben Mehrfamilienhäusern und sechs Reihenhäuserzeilen geplant, wodurch statt der derzeit bestehenden 96 Wohneinheiten durch den Neubau rund 210 neue Wohneinheiten in Reihenhäusern (48 WE) und Mehrfamilienhäusern (160 WE) entstehen sollen.
Die besonderen Wohnungsbedarfe von Senior*innen sind bei der Planung zu berücksichtigen,
um auch in Zukunft ein attraktives Angebot an preiswertem Wohnraum für diese wachsende
Bevölkerungsgruppe vorzuhalten.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht vollständig zu vermeiden, dass durch den Neubau die Anzahl der Wohneinheiten um nach derzeitigem Stand ca. 180 Servicewohnungen reduziert wird. Gleichwohl lässt sich durch den gesetzlich notwendigen veränderten Zuschnitt und der damit verbundenen Vergrößerung der Wohnungen die Anzahl nur durch eine Erhöhung der Geschosszahlen oder eine teilweise Bebauung von Grün-/Freiflächen in unmittelbarer Umgebung erzielen, was städtebaulich und sozialpolitisch an Grenzen stößt.
Weitere Bedarfe an Servicewohnungen können nicht Gegenstand dieses Antrages sein, sondern sollen bei der Planung weiterer Neubauvorhaben im Bezirk angemessen berücksichtigt werden.
In der neuen Wohnanlage sollen die sozialen und strukturellen Bedarfe von Senioren in der neuen Wohnanlage zukunftsweisend und attraktiv gestaltet werden. Neben den stadtplanerischen Aspekten sollen daher auch die sozialen Komponenten Gegenstand des Planverfahrens sein.
Vor diesem Hintergrund möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.