22-1114

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 137 - Nordlandweg - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 04.03.2025 Planungsausschuss Ö 5.2

Sachverhalt
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 137plant die Vorhabenträgerin SAGA auf eigenen Flächen in Rahlstedt-Meiendorf eine vollständige Neuentwicklung. Die Fläche zwischen Nordlandweg und Lapplandringist derzeit mit neun zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern und einer Reihenhauszeile aus den Jahren 1967 bzw. 1970 bebaut. Der Gebäudebestand weist erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf, dem aus Sicht der Vorhabenträgerin nicht mit erwartbarem Aufwand nachgekommen werden kann.

Daher ist zur Modernisierung des Wohnungsangebotes und zur Schaffung von insbesondere auch familienfreundlichen Wohnungen im Quartier eine vollständige Neubebauung des Grundstückes mit vorwiegend geförderten Wohnungen vorgesehen.

Insgesamt sollen im Plangebiet 197 Wohneinheiten entstehen.

Begleitend ist ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgeschlossen worden.

2. Kommunalpolitische Aspekte

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 137 wird der Bau von 197 Wohneinheiten ermöglicht. Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung, Anlagen zur Gewinnung solarer Energie und Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität verfolgt.

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.11.2020

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 15.02. - 02.03.2021

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 04.05.2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 11.10. 15.11.2023

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 15.12.2023

Zustimmung des Planungsausschusses zur

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 23.04.2024

Aufstellungsbeschluss 29.10.2024

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 20.11. – 20.12.2024

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 31.01.2025

4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB (Veröffentlichung)

Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs sind drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen am 31.01.2025 zugestimmt.

Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Rahlstedt 137 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.03.2025
Ö 5.2
Anhänge

- Entwurf des vorhabenbezogenen BebauungsplansRahlstedt 137

(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)

- Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf

Lokalisation Beta
Rahlstedt Meiendorf

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