21-8759

Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Bramfeld 71 und Bramfeld 72 (Moosrosenquartier) - Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.05.2024
23.04.2024
18.04.2024
Ö 14.22
Sachverhalt

 

  1. Vorhabenbezogene Bebauungspläne Bramfeld 71 und Bramfeld 72

 

r den Bereich westlich der Bramfelder Chaussee wird um den Moosrosenweg die Entwicklung eines neuen Quartiers, welches schwerpunktmäßig auf Wohnnutzung mit insgesamt etwa 1.100 Wohnungen sowie an der Bramfelder Chaussee auf gemischte Nutzungen ausgerichtet ist, angestrebt. Darüber hinaus ist die Schaffung einer großgigen öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) vorgesehen.

Durch seine Lage an der Bramfelder Chaussee bildet das Gebiet insgesamt einen Baustein in der Entwicklung von baulichen Potenzialen entlang der Magistralen, die durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt verfolgt wird.

r die Entwicklung des Moosrosenquartieres wurde ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Da sich die Flächen des Wettbewerbsgebiets im Besitz verschiedener Eigentümer:innen befinden, wird das Wettbewerbsergebnis planungsrechtlich über zwei vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan Bramfeld 71 „Moosrosenweg Süd“, Bebauungsplan Bramfeld 72 „Moosrosenweg Nord“) umgesetzt.

Die Bezirksversammlung hatte der Feststellung der Bebauungspläne bereits am 12.10.2023 zugestimmt, vgl. Drucksachen-Nr. 21-7634.1 und 21-7635.1.

Die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Bramfeld 71 und Bramfeld 72 sind zwischenzeitlich festgestellt.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Bebauungspläne sind auch Änderungen auf vorbereitender Planungsebene erforderlich. Diese erfolgen in fachbehördlicher Zuständigkeit unter Beteiligung des Bezirksamtes.

Der Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt das Plangebiet überwiegend als „Gewerbliche Bauflächen" dar. Im südlichen Teil des Geltungsbereiches sind zusätzlich bereits „Wohnbauflächen“ dargestellt. Die Bramfelder Chaussee ist als sonstige Hauptverkehrsstraße dargestellt. Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend in einem Parallelverfahren (Planänderungsverfahren (F 02/18)) geändert und stellt das Plangebiet zunftig als Wohnbaufläche dar.

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für das Plangebiet überwiegend das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ dar. Im Süden der südlichen Einmündung Moosrosenweges wird das Milieu „Etagen-wohnen“ dargestellt. Als milieuübergreifende Funktion ist ein Streifen entlang der Bramfelder Chaussee als „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt. Außerdem ist im Westen an der Plangebietsgrenze eine übergeordnete grüne Wegeverbindung dargestellt, welche sich bis in die Werner-Otto-Straße fortsetzt.

In der Karte „Arten- und Biotopschutz“ des Landschaftsprogrammes ist der überwiegende Bereich des Plangebiets als Biotopentwicklungsraum „Industrie, Gewerbe- und Hafenflächen“ (14a) dargestellt. Der Bereich südlich des in Ost-West-Richtung verlaufenden südlichen Moosrosenweges wird als „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ dargestellt.

Das Landschaftsprogramm wird entsprechend in einem Parallelverfahren geändert (Planänderungsverfahren (L 01/18)). Die Änderungen erfolgen unter Beachtung der Änderung des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm stellt jetzt das Milieu „Etagenwohnen“ dar. Die grüne Wegeverbindung im Westen wird in Teilen entlang der neu zu schaffenden Parkanlage verlegt bzw. zugunsten dieser in Teilen aufgegeben. Die Karte „Arten- und Biotopschutz“ stellt zukünftig den Biotopentwicklungsraum 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ und 10a „Parkanlage“ dar.

Nach Kenntnisnahme durch die Bezirksversammlung wird die zuständige Fachbehörde die weiteren Schritte zur Feststellung der Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm einschließlich der Karte „Arten- und Biotopschutz“ veranlassen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten,

 

-          von der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Kenntnis zu nehmen

 

Anhänge

 

  • Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung F 02/18
  • Entwurf der Landschaftsprogramm-Änderung L 01/18 einschließlich der Karte „Arten- und Biotopschutz“