21-2648

Verwirrung, Trauer und Wut über Baumfällungen und die Frage nach dem Warum Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2455.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 17.02.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.5

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung Wandsbek (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) wird gebeten, bekanntzugeben, wann die neuen finalen Planungen (u.a. Standort der neuen StadRad Station) und die zeitliche Bauabschnittsplanung vorliegen und möge diese dem Regionalausschuss vorlegen und ggf. präsentieren.

  1. zu erläutern, inwieweit und wo Flächen für Sondernutzungen wie Verkaufsstände für saisonales Gemüse und Früchte (Spargel & Erdbeerhütten), Tannenbaumverkauf und öffentliche Infostände (z.B. Wahlkampf; caritative Sammlungen o.ä.) neu festgelegt wurden.
  2. zu prüfen, ob für die taktile Wegeführungen insbesondere am Saseler Markt Süd (vor Geschäftszeile und Nahversorger) Markierungen eingerichtet werden, die die Querung der Straße genau zu den Eingängen der Marktfläche ermöglichen (Vermeidung der Kollision mit geparkten Fahrzeugen)

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Neugestaltung des Saseler Marktes wurden und werden Flächen für Sondernutzungen für Verkaufsstände, Außenbewirtung und Infostände nicht explizit festgelegt, da es sich bei Sondernutzungen um eine private gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes handelt. Da die Raumaufteilung des Saseler Marktes mit Parken, Wochenmarkt, Post, Geschäftszeile mit Supermarkt und Gewerbe aber beibehalten wird, stehen die bisherigen Flächen für die angesprochenen Sondernutzungen grundsätzlich auch weiterhin zur Verfügung. Die Abstimmung und Erteilung von Sondernutzungen erfolgt dann wie bisher zwischen Antragsteller und den zuständigen Dienststellen.

 

Alle Wegeführungen im Bereich von Straßenquerungen werden unter Beachtung der Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen mit Absenkungen und Leiteinrichtungen hergestellt. Ergänzend werden taktile Elemente vor der Geschäftszeile angeordnet, die auf ein mögliches Queren der Fahrbahn zur Marktfläche außerhalb von baulichen Parkständen hinweisen. Die exakte Lage der baulichen taktilen Elemente wird in der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den entsprechenden Vereinen für ein barrierefreies Hamburg festgelegt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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