Verwendung und Aufteilung der Finanzmittel für die bezirkliche Seniorinnen- und Seniorenarbeit 2027 aus der "Rahmenzuweisung Seniorenarbeit in den Bezirken"
Letzte Beratung: 12.10.2026 Ausschuss für Soziales Ö 6.1
1. Sachverhalt
1.1. Ausgangslage
Die bezirkliche offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit richtet sich nach der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie nach der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen-
und Seniorenarbeit in Hamburg.
Ziel ist es, älteren Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung sowie Teilhabe, Teilgabe und Begegnung im Quartier zu ermöglichen. Die Angebote sollen bedarfsgerecht, quartiersorientiert, diversitätssensibel und inklusiv ausgestaltet sein.
Die Rahmenzuweisung dient der Finanzierung dieser Angebote und weiterer fachbezogener Aufgaben. Über die Mittelverteilung ist für das Haushaltsjahr 2027 zu entscheiden.
1.2. Finanzielle Ausstattung und Mittelverteilung
Für das Haushaltsjahr 2027 stehen dem Bezirksamt Wandsbek 759.000,00 € aus der „Rahmenzuweisung Seniorenarbeit in den Bezirken“ zur Verfügung. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf 758.758,17 €. Es verbleibt ein Restbetrag in Höhe von 241,83 €. Die Mittel sind damit nahezu vollständig verplant; die Auskömmlichkeit ist nach der vorliegenden Kalkulation gegeben.
Die Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:
Verwendungszweck |
Betrag (€) |
Treffpunkte |
290.550,40 |
Betriebskosten, insbesondere Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung |
396.614,40 |
Seniorengruppen |
22.593,37 |
Projekte und einmalige Gemeinschaftsangebote |
16.000,00 |
Fachausgaben und Aufwandsentschädigungen des Seniorenbeirats |
16.000,00 |
Fachausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz |
1.000,00 |
Öffentlichkeitsarbeit |
1.000,00 |
Rückstellung für Treffpunkte |
15.000,00 |
Gesamt |
758.758,17 |
Die konkrete Mittelverteilung ergibt sich aus Anlage 1.
1.3. Finanzielle Entwicklung und Mehrbedarf
Im Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2027/2028 hat das Bezirksamt Wandsbek gegenüber der Sozialbehörde einen Mehrbedarf in Höhe von 94.300,00 Euro angemeldet.
Der Mehrbedarf ergibt sich insbesondere aus folgenden Entwicklungen:
• Kostensteigerungen bei Miet- und Mietnebenkosten belasten die Finanzierung der bestehenden Einrichtungen.
• Für die bereits geschlossenen Treffpunkte Eilbek und Tonndorf werden neue Liegenschaften gesucht. Ziel ist es, beide Treffpunkte an geeigneten Standorten wieder zu eröffnen. Wegen der bisherigen Alt-Mietverträge ist bei Neuanmietungen mit deutlich höheren Miet- und Bewirtschaftungskosten zu rechnen.
• Ab 2027 wird die Zweckzuweisung Bauunterhaltung für die Ausstattung und Modernisierung geförderter Treffpunkte voraussichtlich entfallen. Der Beschluss der Bürgerschaft steht noch aus. Entsprechende Kosten wären dann künftig aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit in den Bezirken“ zu finanzieren.
• Infolge des demografischen Wandels steigen die Anforderungen an die offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit. Ehrenamtliche Strukturen bleiben hierfür unverzichtbar, stoßen jedoch zunehmend an Grenzen und benötigen perspektivisch stärkere hauptamtliche Unterstützung.
Ohne eine Verstärkung der Rahmenzuweisung wäre die Finanzierung der Einrichtungen im bisherigen Umfang nicht darstellbar; zugleich wären Spielräume für die Weiterentwicklung der kleinräumigen offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit erheblich eingeschränkt.
Auf Grundlage der dargestellten finanziellen Ausstattung schlägt die Verwaltung die nachfolgende Mittelverteilung für das Haushaltsjahr 2027 vor.
2.1. Treffpunkte
Treffpunkte sind ein zentraler Bestandteil der bezirklichen offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit. Sie ermöglichen wohnortnahe Begegnung, soziale Teilhabe, Teilgabe und Freizeitgestaltung und orientieren sich an den Bedarfen im Quartier.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag und richtet sich nach dem jeweiligen Angebot des Treffpunktes. Grundlage sind die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie; die Stufenfinanzierung ist in der Anlage zur Förderrichtlinie geregelt. Eine erhöhte Förderung ist bei zusätzlichen regelmäßigen quartiersbezogenen Angeboten oder Maßnahmen möglich. Mit dem Festbetrag wird die inhaltliche Arbeit der Treffpunkte gefördert, insbesondere Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Honorarmittel und Sachkosten. Raum- und Betriebskosten werden gesondert aus der Rahmenzuweisung finanziert.
Die Förderbeträge stellen sich wie folgt dar:
Basisbetrag |
11.000 € |
Basisbetrag bei Erfüllung der Anforderungen nach der Förderrichtlinie |
12.000 € |
Basisbetrag bei zusätzlichem regelmäßigem quartiersbezogenem Angebot bzw. entsprechender Maßnahme |
13.000 € |
Der Basisbetrag für Treffpunkte soll unverändert 11.000,00 Euro betragen.
2.2. Seniorengruppen
Seniorengruppen sprechen dieselbe Zielgruppe wie die Treffpunkte an und halten vergleichbare Angebote vor, jedoch in geringerem zeitlichem Umfang. Die Förderung erfolgt als Festbetrag. Der Förderbetrag für Seniorengruppen steht in einem fachlichen Zusammenhang mit der Förderung der Treffpunkte, berücksichtigt jedoch den geringeren zeitlichen und organisatorischen Umfang der Gruppenangebote.
Mit dem Festbetrag wird die inhaltliche Arbeit der Seniorengruppen gefördert, insbesondere Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sowie Sach- und Veranstaltungsausgaben. Anfallende Raumnutzungskosten werden gesondert berücksichtigt.
Der Förderbetrag für Seniorengruppen soll unverändert 1.700,00 Euro betragen.
2.3. Raum- und Betriebskosten
Raum- und Betriebskosten werden ergänzend zu den Festbeträgen aus der Rahmenzuweisung finanziert. Je nach Miet- oder Eigentumssituation erfolgt die Abwicklung unterschiedlich. Bei den Treffpunkten werden in den beiden Fällen, in denen Träger selbst Mieter der Räume sind, die Mietkosten zusätzlich zum Festbetrag gefördert. Bei den Seniorengruppen werden anfallende Raumnutzungsentgelte ebenfalls zusätzlich zum Festbetrag berücksichtigt.
2.4. Projekte und einmalige Gemeinschaftsangebote
Ergänzend können Projekte und einmalige Gemeinschaftsangebote im Sinne der bezirklichen offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit gefördert werden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die bezirkliche Handlungsbedarfe aufgreifen, modellhafte Ansätze erproben oder Vernetzung im Sozialraum stärken. Einmalige Gemeinschaftsangebote, etwa Feste, Veranstaltungen oder Ausfahrten, können gefördert werden, wenn sie Seniorinnen und Senioren Teilhabe ermöglichen, die ein kostenintensiveres Angebot sonst nicht wahrnehmen könnten.
Der Ansatz orientiert sich an Erfahrungswerten der Vorjahre und berücksichtigt zu erwartende unterjährige Anträge. Die konkrete Verteilung der Mittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
2.5. Weitere fachbezogene Ausgaben
Aus der Rahmenzuweisung werden außerdem weitere fachbezogene Ausgaben der bezirklichen offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit finanziert. Hierzu gehören insbesondere Fachausgaben und Aufwandsentschädigungen des Seniorenbeirats, Fachausgaben der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
2.6. Rückstellung für Treffpunkte
Für die bereits geschlossenen Treffpunkte Eilbek und Tonndorf werden weiterhin neue Liegenschaften gesucht. Die Suche erfolgt durch die jeweiligen Träger sowie durch das Immobilien Service Zentrum (ISZ). Geeignete Standorte konnten bislang nicht gefunden werden. Hintergrund sind insbesondere die spezifischen Anforderungen an Räume für Treffpunkte sowie der angespannte Immobilienmarkt. Bei einer erfolgreichen Neuanmietung ist mit höheren Miet- und Bewirtschaftungskosten gegenüber den bisherigen Alt-Mietverträgen zu rechnen. Um im Falle geeigneter Mietangebote handlungsfähig zu bleiben, wird eine Rückstellung vorgesehen.
Für die Rückstellung für Treffpunkte sollen 15.000,00 Euro berücksichtigt werden.
3. Votum
Die Verwaltung empfiehlt, die Finanzmittel für die bezirkliche Seniorinnen- und Seniorenarbeit 2027 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit in den Bezirken“ entsprechend der unter Ziffer 1.2 dargestellten Mittelverteilung sowie Anlage 1 zu verwenden und aufzuteilen. Der Basisbetrag für Treffpunkte soll unverändert 11.000,00 Euro betragen. Der Förderbetrag für Seniorengruppen soll unverändert 1.700,00 Euro betragen. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf insgesamt 758.758,17 Euro. Bei einer Rahmenzuweisung in Höhe von 759.000,00 Euro verbleibt ein Restbetrag in Höhe von 241,83 Euro.
Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, dem Votum der Verwaltung zuzustimmen.
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