Verseuchtes Grundstück Reembusch sanieren und entwickeln Antrag der CDU-Fraktion
Mit der Drucksache 21/7432 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg am 18.01.2017 beschlossen und den Senat aufgefordert, dass eine zügige Bearbeitung der von Altlasten betroffenen Flächen im städtischen und privaten Grundstücksbesitz ermöglicht wird.
Es sollte u.a. ein Konzept entwickelt werden, das - unter Wahrung des Verursacherprinzips – eine zügigere Bearbeitung der Boden- und Grundwasserbelastungen und die Altlastensanierung von betroffenen städtischen und privaten Flächen ermöglicht.
Im Reembusch ist ein verseuchtes Grundstück derzeit nicht nutzbar.
Der Regionalausschuss möge beschließen:
keine Anlage/n