Vermüllte Grundstücke im Olewischtwiet sinnvoll nutzen!
Mit Drucksche 20-5333 wurde das Bezirksamt Wandsbek gebeten, mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen, ob eine Zwischennutzung für gemeinnützige Vereine möglich ist.
Nunmehr wurde mitgeteilt, dass nach Kenntnis des Bezirksamtes der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes ablehnt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Wann und wie hat der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes abgelehnt?
2.) Warum lehnt der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes ab?
3.) Welche Nutzung ist für das Grundstück angedacht?
4.) Wie hoch waren die Kosten für die Pflege und Erhalt im Jahr 2016/2017 und 2018?
keine Anlage/n
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