20-5480.1

Vermüllte Grundstücke im Olewischtwiet sinnvoll nutzen!

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit Drucksche 20-5333 wurde das Bezirksamt Wandsbek gebeten, mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen, ob eine Zwischennutzung für gemeinnützige Vereine möglich ist.

Nunmehr wurde mitgeteilt, dass nach Kenntnis des Bezirksamtes der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes ablehnt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.) Wann und wie hat der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes abgelehnt?

2.) Warum lehnt der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes ab?

3.) Welche Nutzung ist für das Grundstück angedacht?

4.) Wie hoch waren die Kosten für die Pflege und Erhalt im Jahr 2016/2017 und 2018?

16.03.2018

Antwort der Finanzbehörde zur Anfrage der Bezirksversammlung Wandsbek gem. § 27 BezVG vom 02.02.2018, Drs. 20-5480:

Ein Verkauf des Grundstücks ist nicht im städtischen Interesse, da die Flächen weiterhin für den Ausbau für Straßenzwecke zur Verfügung stehen sollen. Damit sind auch Zwischennutzungen ausgeschlossen, die einen Interessenkonflikt mit der bestehenden Straßenplanung auslösen. Sobald die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Erschließungsmaßnahme abgeschlossen sind, wird die Fläche in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes zur Umsetzung der plangemäßen  Bügelerschließung überwiesen. Die Kosten für Pflege und Erhalt von Anfang des Jahres 2016 bis zum ersten Quartal des Jahres 2018 belaufen sich auf 5.277,40 EUR.

Anhänge

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