21-6784

Verlängerung der Tempo 30 im Tegelweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6662)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
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28.09.2023
07.09.2023
04.05.2023
13.04.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das zuständige Polizeikommissariat wird um Stellungnahme gebeten, ob eine Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Strecke im Tegelsweg – von der Rönkkoppel bis zur Straße Am Luisenhof – möglich wäre.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 38 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung

Beim Tegelweg handelt es sich um eine Bezirksstraße im Bezirk Wandsbek. Er erstreckt sich vom Friedrich-Ebert-Damm bis zum Fahrenkrön und verbindet somit die Stadtteile Tonndorf und Bramfeld. Die Bebauung ist von offener Einzelhausbebauung und Mehrfamilienhäusern geprägt. Die verkehrliche Bedeutung für das Gesamtnetz ist als untergeordnet einzustufen.

Zwischen den Straßen Fahrenkrön und Rönk liegt der Tegelweg in einer Tempo-30-Zone.

 

  1. Bewertung

Anlässlich der Drucksachen 18-4652 und 18-4652.1 des Bezirksamtes Wandsbek wurde bereits im Jahr 2011 eine vorläufige straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch das PK 38 gefertigt, in der die Einrichtung bzw. die Verlängerung der bereits bestehenden Tempo-30-Zone angeordnet wurde.

Hierzu waren und sind auch immer noch diverse Maßnahmen erforderlich, um eine Anordnungsfähigkeit aufgrund der Vorgaben aus der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift zu erreichen. So sind unter anderem vor der Umsetzung unzulässige Verkehrszeichen (VZ) zu entfernen und die Fußgängerlichtzeichenanlage (F-LZA) Tegelweg / Ophof zurückzubauen.

 

Um das angestrebte niedrige Geschwindigkeitsniveau auf Dauer zu erzielen, reicht häufig die Aufstellung von Schildern nicht aus. Wesentliche Kriterien für die Akzeptanz dieser Regelung sind die Gebietsgröße, das Straßenumfeld die Gleichartigkeit der Straßen, Einengung der Fahrbahn durch Markierung von Längs- Senkrecht- oder Schrägparkständen oder Sperrflächen am Fahrbahnrand und ggf. bauliche Änderungen.

Bei einer erneuten konkreten Planung zur Umsetzung einer Tempo-30-Zone in diesem Bereich sollte die Straßenverkehrsbehörde des PK 38 erneut frühzeitig eingebunden werden.

 

 

  1. Fazit

Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits 2011 der Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Zone im Tegelweg zugestimmt. Erforderlich hierfür ist jedoch weiterhin eine Umgestaltung des Tegelwegs in dem neu hinzukommenden Bereich.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n