21-7712

Verkehrssituation um die Schule an der Gartenstadt neu regeln, weiteren Zugang schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7342.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.11.2023
12.10.2023
Ö 14.2
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde möge prüfen:

1. Ob die Stadt die Zuwegung von der Tilsiter Straße erwerben und als Schulweg herstellen kann.

2. Ob ein Schild am Eingang der Stichstraße zur Schule aufgestellt werden kann, dass die Einfahrt auf Anwohner, Betriebs- und Versorgungsdienste und das Lehrpersonal beschränkt und den Radfahrern die Anfahrt ermöglicht. Ein Vorbild gibt es in Rahlstedt (siehe Anlage).

3. Dem Kerngebietsausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung

Die Schule an der Gartenstadt befindet sich in der Stephanstraße 103.

Die Zufahrt zur Schule erfolgt über einen Stichweg der Stephanstraße, der in einer Sackgasse endet. Die Stephanstraße ist eine öffentlich gewidmete Straße.

 

  1. Bewertung

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt, spiegelt sich nach allgemeiner Erfahrung insbesondere in der Unfallstatistik wieder.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2020-31.12.2022) ergab eine unauffällige Unfalllage. Auch sonst sind keine Gefahren erkennbar, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigen.

Zudem ist die Stephanstraße eine öffentlich gewidmete Straße, die jedermann uneingeschränkt zur Verfügung steht. Sollen bestimmte Verkehrsteilnehmende von der Benutzung ausgeschlossen werden, ist in der Regel eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich.

 

Das in der Drucksache erwähnte Verkehrszeichen, welches grundsätzlich die Durchfahrt verbietet, Rad Fahrende, Anwohnenden, Lehrpersonal und dem Betriebs- und Versorgungsdienst jedoch die Durchfahrt gestattet, war in Rahlstedt lediglich während einer Bauphase temporär aufgestellt und befindet sich nicht mehr dort.

 

  1. Fazit:

In der Stephanstraße ist keine Gefahr erkennbar, die die Anordnung eines Verkehrszeichens, welches bestimmte Verkehrsteilnehmende ausschließt, erforderlich macht. Zudem ist die Stephanstraße eine öffentliche, für den Allgemeingebrauch gewidmete Verkehrsfläche. Die Anordnung des in der Drucksache vorgeschlagenen Verkehrszeichens ist daher rechtlich nicht möglich.

Bezüglich der Elterntaxiproblematik sollte hier versucht werden, durch Gespräche und Präventionsarbeit Kinder und Eltern davon zu überzeugen, dass ein eigenständiges Erreichen der Schule die Verkehrssicherheit für alle deutlich erhöht.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Die Schule An der Gartenstadt ist seit 1963 an diesem Standort. Von einer Grund-, Haupt- und Realschule ist die Schule Ende der 80er zur Grundschule umgewandelt worden. Im Schulentwicklungsplan 2019 (SEPL) ist angegeben, dass die Schule von einer fünfzügigen zu einer sechszügigen Schule ausgebaut wird.

 

Es gibt derzeit nur einen offiziellen Zugang zur Schule über die in der Drs. 21-7342.1 genannte Stichstraße. Hier kommen am Morgen gemäß Schuljahreserhebung 2022 der überwiegende Anteil der 449 Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie 87 Kinder der Vorschule teilweise mit Eltern sowie die Lehrkräfte mit dem Fahrrad, dem Auto, zu Fuß, mit dem Roller oder Skateboard an. Einige Eltern fahren immer wieder, trotz großer Bemühungen, in die Kehre vor der Schule und parken im Halteverbot, um ihre Kinder direkt vor der Schule aussteigen zu lassen.

 

Die Stichstraße wird schon lange als ein Problem wahrgenommen. Die Schule hat mit vielen Maßnahmen gemeinsam mit dem Elternrat und der Polizei verschiedene Angebote ausprobiert und etabliert. Leider hat es bisher nicht zur gewünschten Verkehrsberuhigung geführt.

 

Da sich die Schule aufwachsend zur Sechszügigkeit vergrößert und zukünftig mehr Schülerinnen und Schüler, sowie Personal zur Schule gelangen müssen, wird sich die BSB dafür einsetzen, dass im Zuge der Baumaßnahmen, die im Rahmen der Schulerweiterung im südlichen Teil der Belegenheit vorgesehen sind, ein offizieller Nebeneingang zum Schulgelände an der etwas südlich gelegenen Stichstraße (zur Stephansstraße 91e) geschaffen wird. Da die Schülerinnen und Schüler in etwa zu gleichen Teilen aus Bereichen kommen, die nördlich bzw. südlich der Schule liegen, wird dies zu einer deutlichen Entlassung des Haupteinganges führen.

 

Im Übrigen liegt die Rolle des Schulbaus und der BSB in der baulichen bzw. schulentwicklungspolitischen Entwicklung auf den Schulgrundstücken und nicht in der Schaffung bzw. Finanzierung von öffentlichen Straßen und Wegen.

 

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Aufstellung eines Verkehrsschilds wird auf die Zuständigkeit und die Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport vom 19.07.2023 verwiesen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n