21-4936

Verkehrssituation um die Schule an der Gartenstadt entzerren, weiteren Zugang schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4682.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.11.2023
01.06.2022
27.04.2022
07.04.2022
Ö 14.6
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde möge prüfen,

  1. ob das Tor der Schule an der Gartenstadt am Parallelweg zur Tilsiter Straße dauerhaft als weiterer Zugang zum Schulgelände benutzt werden kann.
  2. wie der Parallelweg als Zugangsweg benutzt, hergestellt und beleuchtet werden kann.
  3. dem Kerngebietsausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Aktuell werden an der Schule An der Gartenstadt noch mehrere Baumaßnahmen, unter anderem Sanierungs-, Neubau- und Außenanlagenprojekte, mit den entsprechenden Erfordernissen an geeigneter Baustellenlogistik und -organisation durchgeführt. Insbesondere die Denkmalsanierung und der denkmalgerechte Neubau einer Sporthalle gehören zu den größeren noch zu realisierenden Baumaßnahmen, welche noch ungefähr zwei Jahre in Anspruch nehmen werden.

 

Bis zum Abschluss dieser Maßnahmen werden Kreuzungen der Laufwege zwischen Baumaßnahmen und laufendem Schulbetrieb auf das Nötigste minimiert, um eine Gefährdung aller Nutzenden auszuschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt würden weitere Zugänge zur Schule zu unnötigen zusätzlichen Wegekreuzungen führen und die Steuerung der Laufwege erschweren.

Nach Abschluss aller Maßnahmen am Schulstandort, wird es einen weiteren Zugang vom Süden aus geben, wodurch sich die angespannte Zugangssituation bereits entzerren wird.

 

Darüber hinaus ist es grundsätzlich möglich das Tor am Parallelweg zur Tilsiter Straße dauerhaft als weiteren Zugang zum Schulgelände zu nutzen. Die hierfür notwendigen Überlegungen und Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Schulleitung wird in diesen Prozess beteiligt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n