22-1676

Verkehrssituation an der Strecke Claudiusstraße - Grenzknick (bzgl. Drs. 22-1102) Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1521)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.13

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 37 (PK 37) führt dazu folgendes aus:

In der o.g. Eingabe werden „gefährliche Situationen und „fast-Kollisionen beschrieben, die beim Abbiegen von der Claudiusstraße in die Straße Grenzknick regelmäßig beobachtet werden würden. Darüber hinaus würde „durch ein „Parkverbot“r den zwischen den Bäumen gelegenen Gehwegbereich für die Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und dadurch potentiell gefährliche Situationen herbeigeführt werden. (Radfahrende) Kinder und Jugendliche“ seienvor allem dann betroffen, wenn sie noch nicht ausgewachsen sind und weniger Überblick über die Autos haben.“

Die Örtlichkeit befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der Kurvenbereich Claudiusstraße Grenzknick ist ausreichend breit und in überwiegend gut einsehbar.

Eine Unfallauswertung in der repräsentativen 3-Jahres-Betrachtung vom 01.01.2022-31.12.2024 ergab keinen Verkehrsunfall in Bereich Claudiusstraße Grenzknick. Auch im Jahr 2025 bis dto. ist kein Unfall polizeilich registriert worden. Außer der o.g. Eingabe sind dem PK37 keine Hinweise auf gefährliche Situationen oder weiterführende Beschwerden bekannt.

Zum Parkverbot zwischen den Bäumen“ in der Claudiusstraße ist anzumerken, dass das Parken auf dem Gehweg nach den Vorgaben der StVO nur erlaubt ist, wenn dort Zeichen 315 StVO auf-gestellt ist. Zeichen 315 StVO ist in der Claudiusstraße im betroffenen Bereich nicht angeordnet, da die rechtlichen Kriterien dafür nicht erfüllt sind. Das Parken findet nach den Vorgaben des § 12 StVO auf der Fahrbahn statt.

Darüber hinaus ist neben den Grundregeln des § 1 Abs. 1 und 2 StVO, welche ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht sowie ein Verhalten, andere nicht zu schädigen oder zu gefährden, vorgeben, § 3 StVO maßgebend. Dieser schreibt vor, dass die Geschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnissen anzupassen ist und eine Gefährdung insbesonderevon Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen durch ständige Bremsbereitschaft ausgeschlossen ist.

Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist eine sichere Verkehrsabwicklung im Bereich Grenzknick/Claudiusstraße gegeben. Es ist möglich, dass es bei verstärktem Verkehrsaufkom-men zu Behinderungen kommen kann, welche jedoch nicht nachweisbar gefährlich sind. Den Belangen von Kindern wird im § 2 StVO hinreichend Rechnung getragen, indem sie bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Gehwege benutzen dürfen.

Fazit

Die Empfindungen des Petenten in der o.g. Eingabe sind objektiv nicht belegbar. Eine Gefähr-dungslage, die einen Handlungsbedarf erfordern würde, liegt nicht vor. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im betroffenen Bereich hinsichtlich der Einhaltung des § 12 StVO bezüglich des Parkens an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, in Kurven-, Kreuzungs- und Ein-mündungsbereichen findet durch Polizeikräfte im Rahmen des täglichen Dienstes unter Berück-sichtigung der personellen und prioritären Möglichkeiten statt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 14.13
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Grenzknick

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