21-6347

Verkehrssituation am Gymnasium Rahlstedt aufgrund eines Kita-Neubaus Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.05.2022 (Drs. 21-5143.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2023
29.03.2023
22.02.2023
02.02.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Mitglieder der Bezirksversammlung teilen die Bedenken von Elternrat und Schulleiter des Gymnasiums Rahlstedt und bitten die Verwaltung und das PK38 um eine Stellungnahme zum Umbau der Stichstraße unter Beachtung der vorgetragenen Bedenken.

Es wird darum gebeten, zu prüfen, ob bei der Umplanung der Radweg von der Scharbeutzer Straße kommend zur Stichstraße berücksichtigt werden kann. Die in der Stellungnahme des Schulleiters vorgebrachten Vorschläge sind zu prüfen und dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft in der nächsten Sitzung zu berichten.

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig zusammen mit dem Gymnasium Rahlstedt und Schulbau Hamburg die Grundstücksverhältnisse und die Möglichkeit des Grundstücksankaufes zu prüfen. Nach Möglichkeit soll eine kostengünstigere Planungsvariante entwickelt werden, die die Belange des Gymnasiums berücksichtigt.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde und der Behörde für Schule und Berufsbildung

 

Der angesprochene Grundstücksteil wird ohne adäquaten, direkt angrenzenden Ersatz als nicht entbehrlich angesehen. Der jetzige Schulentwicklungsplan zeigt, dass sich Schülerzahlen und Raumbedarfe in einer dynamisch sich verändernden Stadt ebenfalls ändern können. Um angemessen reagieren zu können, brauchen Schulgrundstücke entsprechende Größen und Flexibilitäten. Zudem liegt die vorgeschlagene Wendeschleife direkt vor dem Zentralgebäude und somit am zentralen Schulhof. Neben den angesprochenen Flächenverlusten, ist dadurch auch eine erhebliche qualitative Verschlechterung der Außenanlagen und ggf. auch der Gebäude zu befürchten.  


HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs­management mbH, SBH | Schulbau Hamburg sowie die Behörde für Schule und Berufsbildung sind daher der Auffassung, dass verkehrliche Anlagen, die der Erschließung der Kita dienen, vom Vorhabenträger bzw. Eigentümer des benachbarten Grundstücks zu lösen und auf dessen Grundstück zu entwickeln sind. 

 

 

PK 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Bei der aktuellen Planung für die Stichstraße zum Neubauvorhaben Kindertagesstätte (KiTA) war die Radwegführung im Doberaner Weg nicht Gegenstand der.Betrachtung. Es bleibt jedoch festzustellen, dass der Radfahrer aus Richtung Scharbeutzer Straße kommend regelkonform den rechten Fahrbahnrand zu nutzen hat. Der Radweg aus Richtung Heestweg kommend befindet sich in der Nebenfläche und ist nicht für die Gegenläufigkeit freigegeben. Die Nebenfläche zwischen Scharbeutzer Straße und Sackgasse zur KIT Al Gymnasium Rahlstedt ist zunächst mit ca. 5m relativ breit, verengt sich jedoch im weiteren Verlauf Richtung ZOB Rahlstedt. Die Gegenläufigkeit ist zurzeit rechtlich nicht anordnungsfähig da keine sichere Führung auf die richtige Straßenseite besteht.

Einer baulichen Lösung gern. der zurzeit gültigen Planungsrichtlinien; z.B. in Form eines Radfahrstreifens, würde sich die Straßenverkehrsbehörde des PK 38 nicht verschließen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Beschluss wird in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n