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Verkehrssicherheit an der Grundschule Neurahlstedt Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 29.03.2023 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.2

Sachverhalt

 

An der Grundschule Neurahlstedt in der Rahlstedter Straße 190 wird sehr gute Arbeit geleistet. Nicht nur deshalb ist diese Schulen bei jungen Eltern so beliebt, sie melden ihre Kinder gern dort an.

Aber auch die im Jahre 2021 erfolgte positive und erfolgreiche Gesamtbewertung der Schulinspektion, sind ein zusätzliches Aushängeschild dieser Schule. Sie gehört zu den größten Grundschulen in Hamburg.

Auch die Eltern engagieren sich sehr intensiv im Schulleben und setzen sich für die Belange der Schule ein.

So ist unter anderen auch ein Arbeitskreis Verkehrssicherheit in der Grundschule Neurahlstedt gegründet worden.

Die dort engagierten Eltern setzen sich für einen sicheren Schulweg zur Schule und zurück ein und haben das Thema Verkehrssicherheit für die „Kleinen“ insgesamt fest im Visier.

Nachdem die Bring-und Holsituation bereits im Vorfeld, unter anderem auch mit der Polizei besprochen wurde, gab es kürzlich einen weiteren Vororttermin der morgens vor Schulbeginn stattfand.

Die Politik, die Schulleitung und die Sprecherin des Arbeitskreises Verkehrssicherheit waren anwesend.

Schnell wurde deutlich, dass ohne steuernde Verkehrsleitmöglichkeiten auf dieser sehr engen Verkehrsfläche, das morgendliche Chaos in dieser schmalen Stichstraße sich stetig auf Kosten der Verkehrssicherheit wiederholen würde.

Verschiedene Ideen die Sicherheit zu verbessern, wurden diskutiert. Schlussendlich sind doch einige sehr sinnvolle Möglichkeiten zur Verkehrssicherheit entwickelt worden, die sich im Petitum wiederfinden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:

 

Petitum/Beschluss

 

Dem Bezirksamt und der zuständigen Behörde wird empfohlen,

 

  1. den rechten Gehweg in der Sackgasse (von der Rahlstedter Straße kommend) durch Absperrelemente vor dem unerlaubten Überfahren durch Kraftfahrzeuge wirksam zu sichern.
  2. auf der gegenüberliegenden Straßenseite durch punktuelle Haltverbote Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Alternativ könnte die Sackgasse auch als Haltverbotszone (Zeichen 290.1) ausgewiesen werden und das Parken nur in entsprechend gekennzeichneten Bereichen zu erlauben.
  3. die Abbiegemöglichkeit, aus der Sackgasse kommend, auf das Abbiegen nach rechts zu beschränken (Zeichen 209-20). Damit soll der Verkehr schneller aus der Stichstraße in die Rahlstedter Straße abfließen.
  4. die Sackgasse in Augenschein zu nehmen und die teilweise sehr tiefen und großen Schlaglöcher zu beseitigen, damit keine Sturzgefahr für mit dem Fahrrad kommende Schüler und Schülerinnen mehr besteht.
  5. im Zuge der anstehenden Grundinstandsetzung der Bushaltestelle Sieker Landstraße (im Bypass) die Befahrbarkeit des dortigen Radwegs in beide Richtungen auch durch Bodenmarkierung (Pfeile) hervorzuheben.

 

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