Verkehrslage im Saseler Weg nach tödlichem Unfall Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5948)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet darum, dass der Saseler Weg zu einer Tempo-30-Zone umgewandelt wird. Des Weiteren wird darum gebeten, in diesem Bereich für einen ausreichenden Grünschnitt zu sorgen und – wo möglich – Eichenspaltpfähle aufzustellen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:
In der o.g. Beschlussvorlage wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Saseler Weg angeregt, sowie um bauliche Maßnahmen gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 spricht nichts gegen die Anordnung einer Tempo 30 Zone auf der gesamten Länge des Saseler Weg. Eine logische Verlängerung der Tempo 30 Zone über den Saseler Kamp hinaus bis mindestens zum Gewerbegebiet Saseler Bogen erscheint sinnvoll.
Die baulichen Maßnahmen (Grünschnitt, Aufstellen von Eichenspaltpfählen) obliegt dem Straßenbaulastträger.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:
Die BVM ist zuständig für die Bewertung einer Tempo-30 Zone aus konzeptioneller Hinsicht. Da aber auch Bezug auf einen tödlichen Unfall im Saseler Weg genommen wird, ist das Thema Tempo 30 Strecke vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit ebenfalls zu bewerten. Hierfür liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Inneres und Sport.
Der Saseler Weg ist eine Bezirksstraße im Bezirk Wandsbek, welcher in Verbindung mit dem Volksdorfer Weg eine stadtteilübergreifende Verbindungsfunktion wahrnimmt. Verkehrsdaten liegen der BVM nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Belastung in der Größenordnung von 8.000 Kfz/24 h liegt. Im Bereich der Schule ist bereits eine Tempo 30 Strecke aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet. Die Fahrbahn ist schmal und weist streckenweise keine Fahrbahnmarkierung auf. Die Nebenflächen sind von der Fahrbahn getrennt und teilweise nicht niveaugleich. In weiten Bereichen ist der Saseler Weg anbaufrei, ein Tempo-30-Zonen Charakter ist nicht vorhanden. Eine Buslinie verkehrt derzeit nicht.
Eine Tempo-30-Zone wird nur in den bebauten Bereichen als möglich eingestuft. Sollte dies vom Bezirksamt Wandsbek weiterverfolgt werden, wäre eine bauliche Anpassung erforderlich, um den entsprechenden Tempo-30-Zonen Charakter herzustellen. Die fachliche und finanzielle Zuständigkeit für eine Umgestaltung liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek.
Eine Tempo 30 Strecke kann aus verkehrskonzeptioneller Sicht befürwortet werden. Die Anordnungsfähigkeit ist von der Behörde für Inneres und Sport zu bewerten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt nimmt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in das Arbeitsprogramm 24/25 auf. Im Weiteren hat das Bezirksamt in dem angesprochenen Bereich einen Grünschnitt vorgenommen und im März Eichenspaltpfähle aufgestellt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n