Verkehrsberuhigung Meiendorfer Straße 74 a-n Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Abgehend von der Meiendorfer Straße existiert seit etwa 1978 eine Sackkasse gleichen Namens, über die die Häuser Meiendorfer Straße 74a bis n erschlossen werden. Die Sackgasse weist den typischen Charakter eines „verkehrsberuhigten Bereichs“ auf, ist aber als Gehweg mit dem Zusatz „Anliegerverkehr bis 2,8 t frei“ ausgeschildert. Offensichtlich schwebte den damaligen Planern eine Verkehrsregelung vor, die aber erst im Jahre 1980 als „verkehrsberuhigter Bereich“ offiziell in die StVO eingeführt wurde. Stattdessen hat man sich mit der Lösung „befahrbarer Wohnweg“ beholfen, die, obwohl es den verkehrsberuhigten Bereich nun bereits seit über 40 Jahren gibt, noch heute Bestand hat. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist dies eher verwirrend. Ein verkehrsberuhigter Bereich, mit entsprechender Beschilderung, könnte hier für klare Verhältnisse sorgen.
Auf dem befahrbaren Wohnweg wird von Anwohnerinnen und Anwohnern geparkt, die Breite des Weges lässt dies auch zu. Da es sich bei dem Wohnweg rechtlich aber um einen Gehweg handelt, ist dies unzulässig. Ein verkehrsberuhigter Bereich hingegen würde die Möglichkeit eröffnen, hier in gewissem Maße Parkflächen zu markieren und so das bislang „wilde“ Parken sinnvoll zu ordnen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Polizei als Straßenverkehrsbehörde wird gebeten zu prüfen, für die Sackgasse Meiendorfer Straße 74a bis n unter Beibehalt der Beschränkung „Anliegerverkehr bis 2,8 t frei“ einen verkehrsberuhigten Bereich und, soweit möglich, hier Markierungen für Parkstände anzuordnen.
keine Anlage/n