22-1820

Verkehrliche Situation und Verkehrsschilder im Ortskern Rahlstedt prüfen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.07.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.5

Sachverhalt

Es kommt immer zu Diskussionen zwischen den Fußngern und Radfahrern, aber auch Nutzern von E-Scooter in der Schweriner Straße, der Rahlstedter Bahnhofsstraße und im Boizenburger Weg was erlaubt oder was nicht erlaubt ist.

Die Verkehrshinweisschilder am Anfang der Fußngerzonen und in der Fußngerzone sind eindeutig.

Rahlstedter Bahnhofstraße (Radfahren erlaubt, außer an Markttagen)

Schweriner Straße (Radfahren erlaubt von 19.00 bis 10-00 Uhr

Wandseterrassen teilweise nur Fußnger erlaubt in Höhe Zebrastreifen

Boizenburger Weg nur Fußnger erlaubt.

Am 21.06.2025 fuhren um 12.00 Uhr (Markttag) drei Radfahrer (hintereinander) durch den Boizenburger Weg, gefolgt von einem E-Scooter Fahrer. Die Radfahrer und der E-Scooter Fahrer kamen aus Richtung Rahlstedter Bahnhofstraße.

Bei der Kontrolle des Verkehrsschildes (nur Fußnger), das gemeinsam am Schilderpfosten mit Straßenschild Boizenburger Weg befestigt ist, wurde festgestellt, dass das Verkehrsschild (nur Fußnger) in die falsche Richtung zeigt.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten die verkehrlichen Situationen und die Beschilderung der Fußngerzone in der Rahlstedter Bahnhofstraße, Schweriner Straße, Boizenburger Weg und Wandseterrassen zu prüfen und die Verkehrsschilder, bei Bedarf (u.a. Boizenburger Weg) in die richtige Richtung bringen.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Schweriner Str. Rahlstedter Bahnhofstraße Boizenburger Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.