Verkehrliche Situation und Verkehrsschilder im Ortskern Rahlstedt prüfen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 02.07.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.5
Es kommt immer zu Diskussionen zwischen den Fußgängern und Radfahrern, aber auch Nutzern von E-Scooter in der Schweriner Straße, der Rahlstedter Bahnhofsstraße und im Boizenburger Weg was erlaubt oder was nicht erlaubt ist.
Die Verkehrshinweisschilder am Anfang der Fußgängerzonen und in der Fußgängerzone sind eindeutig.
Rahlstedter Bahnhofstraße (Radfahren erlaubt, außer an Markttagen)
Schweriner Straße (Radfahren erlaubt von 19.00 bis 10-00 Uhr
Wandseterrassen teilweise nur Fußgänger erlaubt in Höhe Zebrastreifen
Boizenburger Weg nur Fußgänger erlaubt.
Am 21.06.2025 fuhren um 12.00 Uhr (Markttag) drei Radfahrer (hintereinander) durch den Boizenburger Weg, gefolgt von einem E-Scooter Fahrer. Die Radfahrer und der E-Scooter Fahrer kamen aus Richtung Rahlstedter Bahnhofstraße.
Bei der Kontrolle des Verkehrsschildes (nur Fußgänger), das gemeinsam am Schilderpfosten mit Straßenschild Boizenburger Weg befestigt ist, wurde festgestellt, dass das Verkehrsschild (nur Fußgänger) in die falsche Richtung zeigt.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten die verkehrlichen Situationen und die Beschilderung der Fußgängerzone in der Rahlstedter Bahnhofstraße, Schweriner Straße, Boizenburger Weg und Wandseterrassen zu prüfen und die Verkehrsschilder, bei Bedarf (u.a. Boizenburger Weg) in die richtige Richtung bringen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.
keine Anlage/n
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